Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf; §§ 41-44 (3 Objekte), 45-48 (1 Objekt), 53-56 (AGn 4 und 5) HOAI; jeweils Lph. 1-8; stufenw. Beauftr

Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg)

Projekt: Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf
Leistungen: Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (im Einzelnen: Straßenbauarbeiten mit Regenwasserkanalisation, Verlegung Schmutzwasserkanalisation und Trinkwasser-, Gas und Elektroleitungen) nach §§ 41-44 i. V. m. Anl. 12 HOAI 2013, Verkehrsanlagen (im Einzelnen: Straßenbau einschl. Entwässerung und Gehwegen) nach §§ 45-48 i. V. m. Anl. 13 HOAI und Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung („ELT") nach §§ 53-56 i. V. m. Anl. 15 HOAI, Anlagengruppe 4 (mit Ausnahme Straßenbeleuchtung) und 5; jeweils Lph. 1-8; stufenweise Beauftragung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-21 Auftragsbekanntmachung
2020-03-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 204/19 - 1
Kurze Beschreibung:
Projekt: Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf Leistungen: Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (im Einzelnen: Straßenbauarbeiten mit Regenwasserkanalisation, Verlegung Schmutzwasserkanalisation und Trinkwasser-, Gas und Elektroleitungen) nach §§ 41-44 i. V. m. Anl. 12 HOAI 2013, Verkehrsanlagen (im Einzelnen: Straßenbau einschl. Entwässerung und Gehwegen) nach §§ 45-48 i. V. m. Anl. 13 HOAI und Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung („ELT") nach §§ 53-56 i. V. m. Anl. 15 HOAI, Anlagengruppe 4 (mit Ausnahme Straßenbeleuchtung) und 5; jeweils Lph. 1-8; stufenweise Beauftragung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordwestmecklenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg)
Postanschrift: Hauptstraße 10 a
Postleitzahl: 23974
Postort: Neuburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.irmler.org 🌏
E-Mail: vergabe@irmler.org 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFEY2VM/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFEY2VM 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-24 📅
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 100-242334
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer Bieterinformationen bzgl. Anfragen, Änderung und Hinweise nur erhalten, wenn sie sich auf der Internetplattform DTVP registrieren. Die Registrierung ist freiwillig (§ 9 Abs. 3 VgV.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projekt: Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf
Leistungen: Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (im Einzelnen: Straßenbauarbeiten mit Regenwasserkanalisation, Verlegung Schmutzwasserkanalisation und Trinkwasser-, Gas und Elektroleitungen) nach §§ 41-44 i. V. m. Anl. 12 HOAI 2013, Verkehrsanlagen (im Einzelnen: Straßenbau einschl. Entwässerung und Gehwegen) nach §§ 45-48 i. V. m. Anl. 13 HOAI und Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung („ELT") nach §§ 53-56 i. V. m. Anl. 15 HOAI, Anlagengruppe 4 (mit Ausnahme Straßenbeleuchtung) und 5; jeweils Lph. 1-8; stufenweise Beauftragung.
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Geschätzter Gesamtwert: 12 598 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gemeinsames Ziel ist es, einen gemeindeübergreifenden Gewerbegroßstandort, der die Vorteile der Infrastruktur gemeinschaftlich nutzen kann, in der Region Westmecklenburg zu entwickeln und qualifizierte Arbeitsplätze auch für die Bevölkerung der ländlichen Räume zu sichern und zu schaffen.
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Die Entwicklung des Gewerbegroßstandortes, der Gewerbe- und Industriegebiete, der Hansestadt Wismar und der Gemeinde Hornstorf ist ein definiertes Ziel der Raumordnung und Landesplanung. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung hat sich die Gemeinde Hornstorf (1. Änderung des Flächennutzungsplanes) bereits mit der Entwicklung eines Teilbereiches dieses Gewerbegroßstandortes und mit der planungsrechtlichen Vorbereitung für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben auseinandergesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 beabsichtigt die Gemeinde Hornstorf die konkreten planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben zu schaffen. Die günstige überregionale Verkehrsanbindung des Standortes und die Stärkung des Stadt- Umland-Raum Wismar bieten gute Voraussetzungen für die angestrebte städtebauliche Entwicklung.´Konzeptionell sind die Gewerbebetriebe im nordöstlichen sowie im östlichen Bereich des Plangebietes zulässig. Damit wird die im Vergleich zum übrigen Plangebiet geringe Entfernung zu schutzbedürftigen Nutzungen in Rüggow (als Gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt) und Hornstorf (als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt) berücksichtigt. Im Übrigen Bereich des Plangebietes kann die Zulässigkeit von Industriebetrieben planungsrechtlich geregelt werden.
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Die verkehrliche Anbindung von der Kreisstraße K 35 wird mit dem Bebauungsplan Nr. 10 planungsrechtlich geregelt. Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes für den Gewerbegroßstandort die verkehrliche Anbindung an den Nord-Ost-Zubringer durch die innere verkehrliche Erschließung berücksichtigt. Diese erfolgt über die Fläche des Bebauungsplans Nr. 60/03 der Hansestadt Wismar.
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Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung der Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Objekte im Einzelnen: Straßenbauarbeiten mit Regenwasserkanalisation, Verlegung Schmutzwasserkanalisation, Verlegung von Trinkwasser-, Gas und Elektroleitungen nach den §§ 41 bis 44 HOAI 2013) für die Erschließung des Großgewerbe- und Industriegebietes Wismar-Hornstorf erfolgt für die Leistungsphasen 1-8 gemäß § 43 HOAI und im Leistungsbild Verkehrsanlagen (Straßenbau einschließlich Entwässerung und Gehwegen nach den §§ 45 bis 47 HOAI 2013) für die Leistungsphasen 1-8 gemäß § 47 HOAI 2013, sowie für die Fachplanungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung („ELT") nach den §§ 53-56 für die Leistungsphasen 1-8 gemäß § 55 HOAI 2013 in stufenweiser Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 und 2 der §§ 43, 47, 55 HOAI. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen besteht nicht.
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Die Beauftragung weiterer Besonderer Leistungen bleibt vorbehalten.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Infrastruktur
Zusätzliche Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer Bieterinformationen bzgl. Anfragen, Änderung und Hinweise nur erhalten, wenn sie sich auf der Internetplattform DTVP registrieren. Die Registrierung ist freiwillig (§ 9 Abs. 3 VgV.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der beruflichen Qualifikation (§ 75 VgV),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur nach ArchIng M-V,
— Auszug aus dem Berufsregister (oder jeweils gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oderVerwaltungsbehörde des Heimatlandes).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre;
2) Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Planungsleistungen;
3) Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1 der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen.
Mindeststandards:
1) Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 3,0 Mio. EUR und sonstige Schäden 3,0 Mio. EUR;
2) Es ist ein Gesamtumsatz von mindestens 400 000,00 EUR der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren;
2) Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Ingenieure ohne den/die Büroinhaber in den letzten 3 Jahren (2016-2018);
3) Jährliches Mittel der Beschäftigten insgesamt unter Einschluss d. Inhaber in den letzten 3 Jahren (2016-2018).
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1 der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß ArchIngG M-V;
2) Bewerbergemeinschaften, die ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die diese Voraussetzung erfüllen;
3) Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wenn ihre Berechtigung zur Führung der vorgenannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – bis zu 100 Punkte;
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – bis zu 200 Punkte;
3) Referenzen* – bis zu 300 Punkte;
4) Insgesamt: bis zu 500 Punkte.
Wegen der einzelnen Unterkriterien wird auf die Ausschreibungsunterlagen, Ziffer 4.1.1, verwiesen.
*Mindestanforderungen an die Referenzen:
1) Die Referenzen müssen sich mindestens jeweils auf die Leistungsphasen 2-8 der §§ 43, 47, 55 HOAI 2013 beziehen, wobei 2 Referenzen realisiert sein müssen;
2) 2 Referenzen müssen sich auf Bauvorhaben ab 5,0 Mio. EUR Bruttobaukosten beziehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-06-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: irmler.rechtsanwälte
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YFEY2VM/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: irmler.rechtsanwälte
Postanschrift: Heinrich-Mann-Str. 15
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Kontaktperson: RA Prof H. Irmler
Telefon: +49 385-5936033 📞
Fax: +49 385-593600 📠
Land: Schwerin, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Teilnahmeunterlagen zulässig, die unter der bei Punkt I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFEY2VM

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885-165 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855884855-817 📠
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB;
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 100-242334 (2019-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projekt: Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf Leistungen: Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (im Einzelnen: Straßenbauarbeiten mit Regenwasserkanalisation, Verlegung Schmutzwasserkanalisation und Trinkwasser-, Gas und Elektroleitungen) nach §§ 41-44 i. V. m. Anl. 12 HOAI 2013 und Verkehrsanlagen (im Einzelnen: Straßenbau einschl. Entwässerung und Gehwegen) nach §§ 45-48 i. V. m. Anl. 13 HOAI; jeweils Lph. 1-8; stufenweise Beauftragung
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Gesamtwert des Auftrags: 615105.92 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 056-133473
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 100-242334
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer Bieterinformationen bzgl. Anfragen, Änderung und Hinweise nur erhalten, wenn sie sich auf der Internetplattform DTVP registrieren. Die Registrierung ist freiwillig (§ 9 Abs. 3 VgV.).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungen: Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (im Einzelnen: Straßenbauarbeiten mit Regenwasserkanalisation, Verlegung Schmutzwasserkanalisation und Trinkwasser-, Gas und Elektroleitungen) nach §§ 41-44 i. V. m. Anl. 12 HOAI 2013 und Verkehrsanlagen (im Einzelnen: Straßenbau einschl. Entwässerung und Gehwegen) nach §§ 45-48 i. V. m. Anl. 13 HOAI; jeweils Lph. 1-8; stufenweise Beauftragung
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Die Entwicklung des Gewerbegroßstandortes, der Gewerbe- und Industriegebiete, der Hansestadt Wismar und der Gemeinde Hornstorf ist ein definiertes Ziel der Raumordnung und Landesplanung. „Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung hat sich die Gemeinde Hornstorf (1. Änderung des Flächennutzungsplanes) bereits mit der Entwicklung eines Teilbereiches dieses Gewerbegroßstandortes und mit der planungsrechtlichen Vorbereitung für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben auseinandergesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 beabsichtigt die Gemeinde Hornstorf die
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Konkreten planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben zu schaffen. Die günstige überregionale Verkehrsanbindung des Standortes und die Stärkung des Stadt- Umland-Raum Wismar bieten gute Voraussetzungen.
Für die angestrebte städtebauliche Entwicklung.“ Konzeptionell sind die Gewerbebetriebe im nordöstlichen sowie im östlichen Bereich des Plangebietes zulässig. Damit wird die im Vergleich zum übrigen Plangebiet geringe Entfernung zu schutzbedürftigen Nutzungen in Rüggow (als Gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt) und Hornstorf (als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt) berücksichtigt. Im Übrigen Bereich des Plangebietes kann die Zulässigkeit von Industriebetrieben planungsrechtlich geregelt werden.
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Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung der Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke (Objekte im Einzelnen: Straßenbauarbeiten mit Regenwasserkanalisation, Verlegung Schmutzwasserkanalisation, Verlegung von Trinkwasser-, Gas und Elektroleitungen nach den §§ 41 bis 44 HOAI 2013) für die Erschließung des Großgewerbe- und Industriegebietes Wismar-Hornstorf erfolgt für die Leistungsphasen 1-8 gemäß § 43 HOAI und im Leistungsbild Verkehrsanlagen (Straßenbau einschließlich Entwässerung und Gehwegen nach den §§ 45 bis 47 HOAI 2013) für die Leistungsphasen 1-8 gemäß § 47 HOAI 2013 in stufenweiser Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst jeweils nur die Leistungsphasen 1 und 2 der §§ 43, 47 HOAI. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen besteht nicht.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Infrastruktur
Zusätzliche Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer Bieterinformationen bzgl. Anfragen, Änderung und Hinweise nur erhalten, wenn sie sich auf der Internetplattform DTVP registrieren. Die Registrierung ist freiwillig (§ 9 Abs. 3 VgV.).

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.a) Herangehensweise an die Planungsaufgabe (Methodik)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1,5 x 0-50 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.b) Prinzipielle Planungsansätze
2.a) Kosten- und Terminmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2 x 0-50 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.b) Nachtragsmanagement / Bewältigung von Leistungsstörungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1 x 0-50 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.c) Absicherung der Präsenz vor Ort
2.d) Methoden der Organisation des Bauablaufs, insbesondere bzgl. Schnittstellenkoordinierung mit anderen Beteiligten, z.B. Fachplanern
3.a) Umsetzung der Erfahrungen des Büros auf die hiesige Planungsaufgabe – Darstellung der grundlegenden Lösungsansätze für dieses Vorhaben
3.b) Umgang mit besonderen Anforderungen – Erläuterungen dazu, inwieweit und wodurch die bestmögliche Funktionalität und Nutzung des Gewerbegebiets erreicht wird und zwingende gesetzliche und planerische Vorgaben bestmöglich umgesetzt werden können
4. Honorarkriterien (siehe Kostenkriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6 x 0-50 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5. Gesamteindruck der Präsentation
Kostenkriterium (Name): 4.a) Honorarsatz
Kostenkriterium (Gewichtung): 2 x 0-50 P.
Kostenkriterium (Name): 4.b) Nebenkostenpauschale (im Sinne von § 14 HOAI)
4.c) Stundensätze für Ingenieure
Kostenkriterium (Gewichtung): 1 x 0-50 P.
Kostenkriterium (Name): 4.d) Stundensätze für technische Mitarbeiter
Kostenkriterium (Gewichtung): 0,5 x 0-50 P.
Kostenkriterium (Name): 4.e) Stundensätze für sonstige Mitarbeiter

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-21 📅
Name: IPP INgenieurgesellschaft Possel u. Partner GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rendsburger Landstraße 196-198
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24113
Land: Deutschland 🇩🇪
Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 615105.92 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFED0UB

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf derAngebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2020/S 056-133473 (2020-03-17)