Projekt: Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf;
Leistungen: Fachplanungsleistungen für ein Planungsobjekt (Straßenbeleuchtung) nach §§ 53 bis 56 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2013, Anlagengruppe 4, Lph. 1-8; stufenweise Beauftragung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Projekt: Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf;
Leistungen: Fachplanungsleistungen für ein Planungsobjekt (Straßenbeleuchtung) nach §§ 53 bis 56 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 15 HOAI 2013, Anlagengruppe 4, Lph. 1-8; stufenweise Beauftragung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 12 598 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemeinsames Ziel ist es, einen gemeindeübergreifenden Gewerbegroßstandort, der die Vorteile der Infrastruktur gemeinschaftlich nutzen kann, in der Region...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemeinsames Ziel ist es, einen gemeindeübergreifenden Gewerbegroßstandort, der die Vorteile der Infrastruktur gemeinschaftlich nutzen kann, in der Region Westmecklenburg zu entwickeln und qualifizierte Arbeitsplätze auch für die Bevölkerung der ländlichen Räume zu sichern und zu schaffen.
Die Entwicklung des Gewerbegroßstandortes, der Gewerbe- und Industriegebiete, der Hansestadt Wismar und der Gemeinde Hornstorf ist ein definiertes Ziel der Raumordnung und Landesplanung. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung hat sich die Gemeinde Hornstorf (1. Änderung des Flächennutzungsplanes) bereits mit der Entwicklung eines Teilbereiches dieses Gewerbegroßstandortes und mit der planungsrechtlichen Vorbereitung für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben auseinandergesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 beabsichtigt die Gemeinde Hornstorf die Konkreten planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben zu schaffen. Die günstige überregionale Verkehrsanbindung des Standortes und die Stärkung des Stadt- Umland-Raum Wismar bieten gute Voraussetzungen für die angestrebte städtebauliche Entwicklung. Konzeptionell sind die Gewerbebetriebe im nordöstlichen sowie im östlichen Bereich des Plangebietes zulässig. Damit wird die im Vergleich zum übrigen Plangebiet geringe Entfernung zu schutzbedürftigen Nutzungen in Rüggow (als Gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt) und Hornstorf (als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt) berücksichtigt. Im Übrigen Bereich des Plangebietes kann die Zulässigkeit von Industriebetrieben planungsrechtlich geregelt werden.
Die verkehrliche Anbindung von der Kreisstraße K 35 wird mit dem Bebauungsplan Nr. 10 planungsrechtlich geregelt. Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes für den Gewerbegroßstandort die verkehrliche Anbindung an den Nord-Ost-Zubringer durch die innere verkehrliche Erschließung berücksichtigt. Diese erfolgt über die Fläche des Bebauungsplans Nr. 60/03 der Hansestadt Wismar.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – bis zu 100 Punkte;
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – bis zu 200 Punkte;
3)...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – bis zu 100 Punkte;
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – bis zu 200 Punkte;
3) Referenzen* – bis zu 300 Punkte;
4) Insgesamt: bis zu 500 Punkte;
Wegen der einzelnen Unterkriterien wird auf die Ausschreibungsunterlagen, Ziffer 4.1.1, verwiesen.
*Mindestanforderungen an die Referenzen:
1) Die Referenzen müssen sich mindestens auf die Leistungsphasen 2-8 des § 55 HOAI 2013 beziehen, wobei 2 Referenzen realisiert sein müssen;
2) 2 Referenzen müssen sich auf Bauvorhaben ab 1,8 Mio. EUR Bruttobaukosten beziehen.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Ausschreibung der Fachplanungsleistungen (für das Planungsobjekt „Straßenbeleuchtung“ gemäß §§ 53 bis 56 HOAI 2013, Anlagengruppe 4) für die...”
Beschreibung der Optionen
Die Ausschreibung der Fachplanungsleistungen (für das Planungsobjekt „Straßenbeleuchtung“ gemäß §§ 53 bis 56 HOAI 2013, Anlagengruppe 4) für die Erschließung des Großgewerbe- und Industriegebietes Wismar-Hornstorf erfolgt für die Leistungsphasen 1-8 gemäß § 55 HOAI 2013 in stufenweiser Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI 2013. Der Abruf weiterer Leistungsphasen bleibt – ganz oder teilweise – vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen besteht nicht.
Die Beauftragung weiterer Besonderer Leistungen bleibt vorbehalten.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Infrastruktur” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer Bieterinformationen bzgl. Anfragen, Änderung und Hinweise nur erhalten, wenn sie sich auf der Internetplattform...”
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer Bieterinformationen bzgl. Anfragen, Änderung und Hinweise nur erhalten, wenn sie sich auf der Internetplattform DTVP registrieren. Die Registrierung ist freiwillig (§ 9 Abs. 3VgV.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der beruflichen Qualifikation (§ 75 VgV),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur nach ArchIng M-V,
— Auszug aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis der beruflichen Qualifikation (§ 75 VgV),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur nach ArchIng M-V,
— Auszug aus dem Berufsregister (oder jeweils gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts-oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre;
2) Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Planungsleistungen;
3) Höhe der Deckungssumme der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre;
2) Umsatz der letzten 3 Jahre für vergleichbare Planungsleistungen;
3) Höhe der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1 der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen.
“1) Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 1,5 Mio. EUR und sonstige Schäden 250 000. EUR;
2) Es ist ein Gesamtumsatz von mindestens 400 000,00 EUR...”
1) Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 1,5 Mio. EUR und sonstige Schäden 250 000. EUR;
2) Es ist ein Gesamtumsatz von mindestens 400 000,00 EUR der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren;
2) Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Ingenieure ohne den/die Büroinhaber in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren;
2) Jährliches Mittel der Zahl der beschäftigten Ingenieure ohne den/die Büroinhaber in den letzten 3 Jahren (2016-2018);
3) Jährliches Mittel der Beschäftigten insgesamt unter Einschluss d. Inhaber in den letzten 3 Jahren (2016-2018).
Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere der Wertung der genannten Kriterien, wird auf Ziffer 4.1.1 der Ausschreibungsunterlagen Bezug genommen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß ArchIngG M-V;
2) Bewerbergemeinschaften, die ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur gemäß ArchIngG M-V;
2) Bewerbergemeinschaften, die ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die diese Voraussetzung erfüllen;
3) Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, wenn ihre Berechtigung zur Führung der vorgenannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-28
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Teilnahmeunterlagen zulässig, die unter der bei Punkt I.3)genannten Internetadresse abgerufen werden...”
Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Teilnahmeunterlagen zulässig, die unter der bei Punkt I.3)genannten Internetadresse abgerufen werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFED66Q
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885-165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855-817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB;
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 186-452642 (2019-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“VH – Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf; §§ 53 bis 56 HOAI 2013; Anlagengruppe 4...”
Titel
VH – Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf; §§ 53 bis 56 HOAI 2013; Anlagengruppe 4 (Straßenbeleuchtung); Lph. 1-8; stufenweise Beauftragung
204/19 - 2
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Kurze Beschreibung:
“Projekt: Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf
Leistungen:...”
Kurze Beschreibung
Projekt: Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf
Leistungen: Fachplanungsleistungen für ein Planungsobjekt (Straßenbeleuchtung) nach §§ 53 bis 56 HOAI 2013 i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013, Anlagengruppe 4, Lph. 1-8; stufenweise Beauftragung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 45098.80 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gemeinsames Ziel ist es, einen gemeindeübergreifenden Gewerbegroßstandort, der die Vorteile der Infrastruktur gemeinschaftlich nutzen kann, in der Region...”
Beschreibung der Beschaffung
Gemeinsames Ziel ist es, einen gemeindeübergreifenden Gewerbegroßstandort, der die Vorteile der Infrastruktur gemeinschaftlich nutzen kann, in der Region Westmecklenburg
Zu entwickeln und qualifizierte Arbeitsplätze auch für die Bevölkerung der ländlichen Räume zu sichern und zu schaffen.
Die Entwicklung des Gewerbegroßstandortes, der Gewerbe- und Industriegebiete, der Hansestadt Wismar und der Gemeinde Hornstorf ist ein definiertes Ziel der Raumordnung
Und Landesplanung. Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung hat sich die Gemeinde Hornstorf (1. Änderung des Flächennutzungsplanes) bereits mit der Entwicklung eines Teilbereiches dieses Gewerbegroßstandortes und mit der planungsrechtlichen Vorbereitung für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben auseinandergesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 beabsichtigt die Gemeinde Hornstorf die Konkreten planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben zu schaffen. Die günstige überregionale Verkehrsanbindung des Standortes und die Stärkung des Stadt-Umland-Raum Wismar bieten gute Voraussetzungen für die angestrebte städtebauliche Entwicklung. Konzeptionell sind die Gewerbebetriebe im nordöstlichen sowie im östlichen Bereich des Plangebietes zulässig. Damit wird die im Vergleich zum übrigen Plangebiet geringe Entfernung zu schutzbedürftigen Nutzungen in Rüggow (als Gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt) und Hornstorf (als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt) berücksichtigt. Im Übrigen Bereich des Plangebietes kann die Zulässigkeit von Industriebetrieben planungsrechtlich geregelt werden.
Die verkehrliche Anbindung von der Kreisstraße K 35 wird mit dem Bebauungsplan Nr. 10 planungsrechtlich geregelt. Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung des Gesamtkonzeptes für den Gewerbegroßstandort die verkehrliche Anbindung an den Nord-Ost-Zubringer durch die innere verkehrliche Erschließung berücksichtigt. Diese erfolgt über die Fläche des Bebauungsplans Nr. 60/03 der Hansestadt Wismar.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1) Projektanalyse
Qualitätskriterium (Gewichtung): bis 150 von 1000 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2) Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): bis 300 von 1000 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3) Qualität der Projektumsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): bis 200 von 1000 P.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4) Honorarkriterien (siehe Kostenkriterien)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 5) Gesamteindruck der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): bis 50 von 1000 P.
Kostenkriterium (Name): a) Honorarsatz
Kostenkriterium (Gewichtung): 3x 0-50 Punkte
Kostenkriterium (Name): b) Abschlag auf Honorar gemäß a) in %
Kostenkriterium (Gewichtung): 0,75x 0-50 Punkte
Kostenkriterium (Name): c) Zuschlag auf Honorar gemäß a) in %
Kostenkriterium (Gewichtung): 0,75x -50 - 0 P.
Kostenkriterium (Name): d) Nebenkostenpauschale (im Sinne von § 14 HOAI)
Kostenkriterium (Name): e) Stundensätze für Architekten/Ingenieure
Kostenkriterium (Gewichtung): 0,5 x 0-50 Punkte
Kostenkriterium (Name): f) Stundensätze für technische Mitarbeiter
Kostenkriterium (Name): g) Stundensätze für sonstige Mitarbeiter
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Infrastruktur”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 186-452642
Gemeinde Hornstorf (Amt Neuburg): Erschließung Großgewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf; §§ 53 bis 56 HOAI 2013; Anlagengruppe 4 (Straßenbeleuchtung); Lph. 1-8; stufenweise Beauftragung
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Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Inros Lackner SE
Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Str. 16
Postort: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 45098.80 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 45098.80 💰
“Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Teilnahmeunterlagen zulässig, die unter der bei Punkt I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden...”
Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Teilnahmeunterlagen zulässig, die unter der bei Punkt I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFEDCLL
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Quelle: OJS 2020/S 039-093009 (2020-02-21)