Beschreibung der Beschaffung
Der Altbau des jetzigen Rathauses wurde Anfang der 1950er als Näherei errichtet. Im Jahre 1967 hat die Gemeinde Ostercappeln die damalige Näherei erworben und dort zum 1.1.1968 die Verwaltung untergebracht. Das Rathaus wurde schließlich im Jahre 1983 um 4 Büros und einen Besprechungsraum erweitert. Die zusätzlichen Räumlichkeiten wurden am 30.12.1983 ihrer Bestimmung übergeben.
Die heutigen energetischen und technischen Anforderungen an ein Gebäude werden im vorhandenen Rathaus nicht erfüllt. Darüber hinaus ist vor Jahren die Thematik „Barrierefreiheit“ nicht in dem Umfang berücksichtigt worden, wie sie heutzutage für öffentliche Gebäude notwendig ist.
Die beengten Raumverhältnisse im Rathaus lassen eine fachgerechte und bürgerorientierte Verwaltungsarbeit auf Dauer nicht zu.
Der erhöhte Platzbedarf der Gemeindeverwaltung ergibt sich aus dem stetig steigenden Arbeitsanfall und dem damit verbundenen wachsenden Personalbedarf sowie den heutigen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung. In einer Aufgaben- und Organisationsuntersuchung im Rathaus, die durch ein externes Büro durchgeführt wurde, wurde festgestellt, dass die beengten Raumverhältnisse einer Anpassung bedürfen. Darüber hinaus können derzeit die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung nur schwer eingehalten werden.
Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung soll das gesamte Leitungsnetz erneuert werden. Ebenso sind die vorhandenen Technikräume an die neuesten Anforderungen anzupassen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Erweiterung des Rathauses dringend geboten, um auch zukünftig ein bürgerorientiertes Verwaltungshandeln zu ermöglichen.
Das Rathaus soll als zweigeschossiger Baukörper nach Osten erweitert werden.
Die BGF des Anbaus beträgt ca. 845 qm. Die BGF des bestehenden Ostflügels beträgt ca. 375 qm.
Des Weitern sind folgende Umbaumaßnahmen im Bestand geplant:
— Umbau/Zusammenfügen von Büroräumen,
— Neuorganisation der technischen Versorgung (Strom, Wasser, Abwasser, EDV.
Beleuchtung, Heizung usw.). Anbindung an die vorhandenen technischen Anlagen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Generalplanerleistungen für das oben beschriebene Bauvorhaben.
Es ist beabsichtigt, Generalplanerleistungen gemäß den nachfolgenden Leistungsbildern (LB) zu beauftragen:
LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, §§ 33 ff. HOAI 2013, Leistungsphasen (LPh) 3-9
LB2: Technische Ausrüstung, §§ 53 ff. HOAI 2013, Anlagengruppe 1-8, HLS LPh 1-9, Elektro LPh 1-9
LB3: Tragwerksplanung, §§ 49 ff. HOAI 2013, LPh 1-6
LB4: Verkehrsanlagen, §§ 47 ff. HOAI 2013, LPh 1-9
LB5: Brandschutzplanung, gem. AHO Heft 17, 2015, LPh 1-4
LB6: Sicherheits- und Gesundheitskoordinator