Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden - Sinzheim - Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe - Gewerk: Rohbau”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kläranlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden - Sinzheim) Gewerk: Rohbau.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden - Sinzheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden - Sinzheim) Gewerk: Rohbau Art und Umfang der Leistung:
— Oberboden: 6 595 m,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden - Sinzheim) Gewerk: Rohbau Art und Umfang der Leistung:
— Oberboden: 6 595 m,
— Erdaushub: 12 880 m,
— Mikropfähle zur Auftriebssicherung: 204 Stck. ,
— Spundwandbohlen: 2 540 m,
— Wasserhaltung Entleerung/ Entsorgung: 9 520 m,
— Unterwasserbetonsohle: 1 880 m,
— Ortbetonbodenplatte: 820 m,
— Ortbeton Wände, Decken, Stütze: 2 500 m,
— Bewehrung: 402 t,
— Kabelschutzrohr: 3 970 m,
— Straßenbau: 2 320 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-03 📅
Datum des Endes: 2022-12-09 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bieter zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungenfür die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebendeLeistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“ vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bieter zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) aufgesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEEgenannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“ ist Bestandteil der Unterlagen für das Offene Verfahren. (EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: siehe Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-15
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-15
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, werden jedoch zeitnah über das Ergebnis der Angebotsöffnung informiert.”
“Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen und Erklärungen:
1) Anlage: Eigenerklärung zu § 123 GWB,
2) unterschriebene Verpflichtungserklärung Mindestlohn (bei...”
Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen und Erklärungen:
1) Anlage: Eigenerklärung zu § 123 GWB,
2) unterschriebene Verpflichtungserklärung Mindestlohn (bei Bietergemeinschaften jeweils eine Erklärung pro Mitglied),
3) Eigenerklärung zur Eignung oder EEE des Hauptunternehmen und eventueller Nachunternehmen (§ 48 Abs. 3 VgV: „Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV“) (Der Vordruck „KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei. Bezugsquelle für die EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) Erklärungen und Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers nicht bis zum Ende der Angebotsfrist vorgelegt wurden, werden bis zum Ablauf einer angemessenen Nachfrist nachgefordert.
— Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert,
— Fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E79496676 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 1.10.2019 16:00 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird letztmalig am 8.10.2019 auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E79496676 unter der Vergabenummer 2019/201 veröffentlicht.
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Quelle: OJS 2019/S 169-412160 (2019-08-29)
Ergänzende Angaben (2019-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden — Sinzheim — Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe — Gewerk: Rohbau”
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden — Sinzheim) Gewerk: Rohbau.”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 169-412160
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-10-15 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2019-10-22 📅
Zeit: 09:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-10-15 📅
Zeit: 10:30
Neuer Wert
Datum: 2019-10-22 📅
Zeit: 09:30
Quelle: OJS 2019/S 196-475332 (2019-10-07)
Ergänzende Angaben (2019-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim – Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe – Gewerk: Rohbau”
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim) Gewerk: Rohbau.”
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-10-22 📅
Zeit: 09:30
Neuer Wert
Datum: 2019-10-25 📅
Zeit: 09:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-12-13 📅
Zeit: 00:00
Neuer Wert
Datum: 2019-12-20 📅
Zeit: 00:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-10-22 📅
Zeit: 09:30
Neuer Wert
Datum: 2019-10-25 📅
Zeit: 09:30
Quelle: OJS 2019/S 205-498468 (2019-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim) Gewerk: Rohbau”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 6081212.56 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim) Gewerk: Rohbau Art und Umfang der Leistung:
— Oberboden: 6 595 m,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim) Gewerk: Rohbau Art und Umfang der Leistung:
— Oberboden: 6 595 m,
— Erdaushub: 12 880 m,
— Mikropfähle zur Auftriebssicherung: 204 St.,
— Spundwandbohlen: 2 540 m,
— Wasserhaltung Entleerung/Entsorgung: 9 520 m,
— Unterwasserbetonsohle: 1 880 m,
— Ortbetonbodenplatte: 820 m,
— Ortbeton Wände, Decken, Stütze: 2 500 m,
— Bewehrung: 402 t,
— Kabelschutzrohr: 3 970 m,
— Straßenbau: 2 320 m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 169-412160
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 01
Titel: Neubau der 4. Reinigungsstufe – Rohbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rendler Bau GmbH
Postanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 25a
Postort: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6081212.56 💰
“Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen und Erklärungen:
1) Anlage: Eigenerklärung zu § 123 GWB;
2) unterschriebene Verpflichtungserklärung Mindestlohn (bei...”
Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen und Erklärungen:
1) Anlage: Eigenerklärung zu § 123 GWB;
2) unterschriebene Verpflichtungserklärung Mindestlohn (bei Bietergemeinschaften jeweils eine Erklärung pro Mitglied);
3) Eigenerklärung zur Eignung oder EEE des Hauptunternehmen und eventueller Nachunternehmen (§ 48 Abs. 3 VgV: „Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV“) (Der Vordruck „KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei. Bezugsquelle für die EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) Erklärungen und Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers nicht bis zum Ende der Angebotsfrist vorgelegt wurden, werden bis zum Ablauf einer angemessenen Nachfrist nachgefordert.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 246-604841 (2019-12-18)