Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden - Sinzheim - Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe - Gewerk: Rohbau

Stadtverwaltung Baden-Baden

Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden - Sinzheim) Gewerk: Rohbau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-29 Auftragsbekanntmachung
2019-10-07 Ergänzende Angaben
2019-10-18 Ergänzende Angaben
2019-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kläranlagen
Kurze Beschreibung:
Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden - Sinzheim) Gewerk: Rohbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kläranlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rohbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Baden, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Baden-Baden
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 76530
Postort: Baden-Baden
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.baden-baden.de 🌏
E-Mail: vergabe@baden-baden.de 📧
Telefon: +49 7221/932530 📞
Fax: +49 7221/932535 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E79496676 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-03 📅
Datum des Beginns: 2020-02-03 📅
Datum des Endes: 2022-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 169-412160
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, werden jedoch zeitnah über das Ergebnis der Angebotsöffnung informiert.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden - Sinzheim) Gewerk: Rohbau Art und Umfang der Leistung:
— Oberboden: 6 595 m
— Erdaushub: 12 880 m
— Mikropfähle zur Auftriebssicherung: 204 Stck. ,
— Spundwandbohlen: 2 540 m
— Wasserhaltung Entleerung/ Entsorgung: 9 520 m
— Unterwasserbetonsohle: 1 880 m
— Ortbetonbodenplatte: 820 m
— Ortbeton Wände, Decken, Stütze: 2 500 m
— Bewehrung: 402 t,
— Kabelschutzrohr: 3 970 m,
— Straßenbau: 2 320 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden - Sinzheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bieter zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungenfür die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebendeLeistung mit dem Angebot — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), jeweils ergänzt durch die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“ vorzulegen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bieter zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) aufgesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEEgenannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
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Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und die Anlage „Eigenerklärung zu § 123 GWB“ ist Bestandteil der Unterlagen für das Offene Verfahren. (EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: siehe Ausschreibungsunterlagen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Vergabe, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen, werden jedoch zeitnah über das Ergebnis der Angebotsöffnung informiert.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachgebiet Vergabe
Internetadresse: www.ausschreibungen.baden-baden.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E79496676 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen und Erklärungen:
1) Anlage: Eigenerklärung zu § 123 GWB,
2) unterschriebene Verpflichtungserklärung Mindestlohn (bei Bietergemeinschaften jeweils eine Erklärung pro Mitglied),
3) Eigenerklärung zur Eignung oder EEE des Hauptunternehmen und eventueller Nachunternehmen (§ 48 Abs. 3 VgV: „Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV“) (Der Vordruck „KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei. Bezugsquelle für die EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) Erklärungen und Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers nicht bis zum Ende der Angebotsfrist vorgelegt wurden, werden bis zum Ablauf einer angemessenen Nachfrist nachgefordert.
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— Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert,
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— Fragen sind über Subreport auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E79496676 an das Fachgebiet Vergabe zu richten. Fragen werden bis zum 1.10.2019 16:00 Uhr angenommen. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird letztmalig am 8.10.2019 auf der Seite https://www.subreport-elvis.de/E79496676 unter der Vergabenummer 2019/201 veröffentlicht.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durchlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 169-412160 (2019-08-29)
Ergänzende Angaben (2019-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden — Sinzheim) Gewerk: Rohbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 196-475332
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 169-412160
ABl. S-Ausgabe: 196
Quelle: OJS 2019/S 196-475332 (2019-10-07)
Ergänzende Angaben (2019-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim) Gewerk: Rohbau.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 205-498468
ABl. S-Ausgabe: 205
Quelle: OJS 2019/S 205-498468 (2019-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim) Gewerk: Rohbau
Gesamtwert des Auftrags: 6081212.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 246-604841
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen und Erklärungen: 1) Anlage: Eigenerklärung zu § 123 GWB; 2) unterschriebene Verpflichtungserklärung Mindestlohn (bei Bietergemeinschaften jeweils eine Erklärung pro Mitglied); 3) Eigenerklärung zur Eignung oder EEE des Hauptunternehmen und eventueller Nachunternehmen (§ 48 Abs. 3 VgV: „Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV“) (Der Vordruck „KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei. Bezugsquelle für die EEE: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) Erklärungen und Unterlagen, die auf Anforderung des Auftraggebers nicht bis zum Ende der Angebotsfrist vorgelegt wurden, werden bis zum Ablauf einer angemessenen Nachfrist nachgefordert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Maßnahme: Neubau der 4. Reinigungsstufe (Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim) Gewerk: Rohbau Art und Umfang der Leistung:
— Mikropfähle zur Auftriebssicherung: 204 St.,
— Wasserhaltung Entleerung/Entsorgung: 9 520 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinschaftskläranlage Baden-Baden – Sinzheim

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-16 📅
Name: Rendler Bau GmbH
Postanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 25a
Postort: Offenburg
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland 🇩🇪
Ortenaukreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6081212.56 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Anlage: Eigenerklärung zu § 123 GWB;
2) unterschriebene Verpflichtungserklärung Mindestlohn (bei Bietergemeinschaften jeweils eine Erklärung pro Mitglied);

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2019/S 246-604841 (2019-12-18)