Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 3-9 im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Die Verkehrsleistungen werden im Kreis Segeberg (NUTS-Code: DEF0D) erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch die Kreise Steinburg (DEF0E), Pinneberg (DEF09), Ostholstein (DEF08), Stormarn (DEF0F), die kreisfreien Städte Neumünster (DEF04) und Hansestadt Lübeck (DEF03) sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (DE600). Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichsleistungen liegt damit bei den Auftraggebern. Es gilt das vereinfachte HVV-Qualitätssteuerungsverfahren im Umland (QSV light). Ausschließlich niederflurige Busse. Das Netz SE 3-9 wird in 3 Teillose unterteilt, auf die einzeln angeboten werden kann. Ein Gesamtangebot kann zusätzlich abgegeben werden. Nebenangebote sind nicht zulässig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 3-9 im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Die Verkehrsleistungen werden im Kreis Segeberg (NUTS-Code: DEF0D) erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch die Kreise Steinburg (DEF0E), Pinneberg (DEF09), Ostholstein (DEF08), Stormarn (DEF0F), die kreisfreien Städte Neumünster (DEF04) und Hansestadt Lübeck (DEF03) sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (DE600).
Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichsleistungen liegt damit bei den Auftraggebern. Es gilt das vereinfachte HVV-Qualitätssteuerungsverfahren im Umland (QSV light). Ausschließlich niederflurige Busse.
Das Netz SE 3-9 wird in 3 Teillose unterteilt, auf die einzeln angeboten werden kann. Ein Gesamtangebot kann zusätzlich abgegeben werden. Nebenangebote sind nicht zulässig.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 3-9 im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Die Verkehrsleistungen werden im Kreis Segeberg (NUTS-Code: DEF0D) erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch die Kreise Steinburg (DEF0E), Pinneberg (DEF09), Ostholstein (DEF08), Stormarn (DEF0F), die kreisfreien Städte Neumünster (DEF04) und Hansestadt Lübeck (DEF03) sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (DE600).
Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichsleistungen liegt damit bei den Auftraggebern. Es gilt das vereinfachte HVV-Qualitätssteuerungsverfahren im Umland (QSV light). Ausschließlich niederflurige Busse.
Das Netz SE 3-9 wird in 3 Teillose unterteilt, auf die einzeln angeboten werden kann. Ein Gesamtangebot kann zusätzlich abgegeben werden. Nebenangebote sind nicht zulässig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Segeberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
1) Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform subreport ELVIS unter dem angegebenen Link zur Ansicht und zum Download zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dort eine freiwillige Registrierung vorzunehmen. Auf diese Weise registrierten potentiellen Bietern werden alle Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen aktiv elektronisch zur Verfügung gestellt;
2) Die Abgabe von Teilangeboten ist zulässig; es können Angebote für nur ein oder beide Lose abgegeben werden. Je Los ist eine separate Kalkulation vorzulegen. Ein Gesamtangebot über beide Lose ist nur dann zulässig, wenn gleichzeitig auch je ein Einzelangebot für Los 1 und Los 2 vorgelegt wird. Für ein Gesamtangebot ist ebenfalls eine separate Kalkulation vorzulegen;
3) Für die Angebotsabgabe muss sich der Bieter bei der Vergabeplattform subreport ELViS registrieren. Diese Registrierung ist kostenlos. Eine elektronische Signatur ist nicht Voraussetzung zur Angebotsabgabe, da die Textform gem. § 126b BGB genügt. Der Bieter hat rechtzeitig vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass er über eine aktuelle Java-Version verfügt, die auch mit seinem Betriebssystem (32 oder 64 bit) kompatibel ist.
1) Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform subreport ELVIS unter dem angegebenen Link zur Ansicht und zum Download zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dort eine freiwillige Registrierung vorzunehmen. Auf diese Weise registrierten potentiellen Bietern werden alle Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen aktiv elektronisch zur Verfügung gestellt;
2) Die Abgabe von Teilangeboten ist zulässig; es können Angebote für nur ein oder beide Lose abgegeben werden. Je Los ist eine separate Kalkulation vorzulegen. Ein Gesamtangebot über beide Lose ist nur dann zulässig, wenn gleichzeitig auch je ein Einzelangebot für Los 1 und Los 2 vorgelegt wird. Für ein Gesamtangebot ist ebenfalls eine separate Kalkulation vorzulegen;
3) Für die Angebotsabgabe muss sich der Bieter bei der Vergabeplattform subreport ELViS registrieren. Diese Registrierung ist kostenlos. Eine elektronische Signatur ist nicht Voraussetzung zur Angebotsabgabe, da die Textform gem. § 126b BGB genügt. Der Bieter hat rechtzeitig vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass er über eine aktuelle Java-Version verfügt, die auch mit seinem Betriebssystem (32 oder 64 bit) kompatibel ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 3-9 im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Die Verkehrsleistungen werden im Kreis Segeberg (NUTS-Code: DEF0D) erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch die Kreise Steinburg (DEF0E), Pinneberg (DEF09), Ostholstein (DEF08), Stormarn (DEF0F), die kreisfreien Städte Neumünster (DEF04) und Hansestadt Lübeck (DEF03) sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (DE600).
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 3-9 im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes. Die Verkehrsleistungen werden im Kreis Segeberg (NUTS-Code: DEF0D) erbracht. Grenzüberschreitende Verkehre berühren auch die Kreise Steinburg (DEF0E), Pinneberg (DEF09), Ostholstein (DEF08), Stormarn (DEF0F), die kreisfreien Städte Neumünster (DEF04) und Hansestadt Lübeck (DEF03) sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (DE600).
Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichsleistungen liegt damit bei den Auftraggebern. Es gilt das vereinfachte HVV-Qualitätssteuerungsverfahren im Umland (QSV light). Ausschließlich niederflurige Busse.
Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichsleistungen liegt damit bei den Auftraggebern. Es gilt das vereinfachte HVV-Qualitätssteuerungsverfahren im Umland (QSV light). Ausschließlich niederflurige Busse.
Das Netz SE 3-9 wird in 3 Teillose unterteilt, auf die einzeln angeboten werden kann. Ein Gesamtangebot kann zusätzlich abgegeben werden. Nebenangebote sind nicht zulässig.
Bezeichnung des Loses: Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 3 und 4
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst ca. 790 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal 18 gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus" 5, „Standardbus" acht und „Kleinbus 30" fünf Fahrten.
SE 3 – Stadt Kaltenkirchen: Linien 7961 und 7962;
SE 4 – Region Kaltenkirchen: Linien 7950, 7970, 7971, 7972, 7973, 7975, 7977 und 7980.
Außerdem sind vsl. ca. 5 000 AST-Kilometer zu leisten.
Dauer: 120 Monate
Bezeichnung des Loses: Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 5 und 6.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst ca. 680 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal 12 gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus" 4 und „Standardbus" acht Fahrten.
SE 5 – Stadtverkehr Bad Bramstedt: Linie 7609 SE 6 – Region Bad Bramstedt: Linien 7500, 7503, 7504, 7505, 7506, 7508, 7509 und 7600.
Hinzu kommen vsl. ca. 27 500 AST-Kilometer.
Bezeichnung des Loses: Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 7, 8 und 9
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 umfasst ca. 2 700 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal 43 gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus" neun, „Standardbus" 25, „Midibus" 4 und „Kleinbus 20" 5 Fahrten.
Das Los 3 umfasst ca. 2 700 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal 43 gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus" neun, „Standardbus" 25, „Midibus" 4 und „Kleinbus 20" 5 Fahrten.
SE 7 – Stadtverkehr Bad Segeberg: Linien 7751 und 7752.
SE 8 – Region Bad Segeberg West: Linien 7530, 7540, 7550, 7551, 7570, 7580, 7591, 7592, 7900, 7915, 7920, 7921, 7922 und 7930.
SE 9 – Region Bad Segeberg Ost: Linien 7650, 7670, 7671, 7680, 7700, 7701, 7705, 7720, 7722, 7725 und 7729.
Außerdem sind vsl. ca. 37 700 AST-Kilometer zu leisten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Segeberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung zusammen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. Anlage 11 (s. Vergabeunterlagen) vorzulegen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft zur Abgabe eines Angebots ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung zusammen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. Anlage 11 (s. Vergabeunterlagen) vorzulegen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft zur Abgabe eines Angebots ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit vorzulegen.
Die Auftraggeber behalten sich vor, von ihrem Recht auf Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung Gebrauch zu machen. Die Auftraggeber sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiloG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR dazu verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 1 lit. b) GewO anzufordern, vgl. § 19 Abs. 4 MiloG.
Die Auftraggeber behalten sich vor, von ihrem Recht auf Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr. 4 Gewerbeordnung Gebrauch zu machen. Die Auftraggeber sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiloG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR dazu verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 1 lit. b) GewO anzufordern, vgl. § 19 Abs. 4 MiloG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Auftraggeber behalten sich vor, im Rahmen der Prüfung der Angebote von Bietern Nachweise für die Eignung zu verlangen. Hierfür können folgende Belege angefordert werden:
— im Falle der Notwendigkeit der Neuanschaffung von Fahrzeugen eine Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuer bevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts. Dem Eigenkapital dürfen Reserven nach PBZugV § 2 Abs. 3 hinzugerechnet werden. Ist das Unternehmen nach § 316 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches von einem Abschlussprüfer geprüft worden, bedarf es der Bescheinigung des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss geprüft hat. Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung und der Vermögensübersicht darf zum Zeitpunkt des Ablaufens der Angebotsfrist nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Bescheinigung muss bestätigen, dass das Eigenkapital zzgl. der Reserven die Anschaffungskosten für die Fahrzeuge deckt. Gedeckt sein müssen mindestens für den ersten Bus 9 000 EUR, für jeden weiteren 5 000 EUR. In der Bescheinigung muss weiter dargelegt sein, dass die verfügbaren Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— im Falle der Notwendigkeit der Neuanschaffung von Fahrzeugen eine Eigenkapitalbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuer bevollmächtigten, Fachanwalts für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts. Dem Eigenkapital dürfen Reserven nach PBZugV § 2 Abs. 3 hinzugerechnet werden. Ist das Unternehmen nach § 316 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches von einem Abschlussprüfer geprüft worden, bedarf es der Bescheinigung des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss geprüft hat. Der Stichtag der Eigenkapitalbescheinigung und der Vermögensübersicht darf zum Zeitpunkt des Ablaufens der Angebotsfrist nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Bescheinigung muss bestätigen, dass das Eigenkapital zzgl. der Reserven die Anschaffungskosten für die Fahrzeuge deckt. Gedeckt sein müssen mindestens für den ersten Bus 9 000 EUR, für jeden weiteren 5 000 EUR. In der Bescheinigung muss weiter dargelegt sein, dass die verfügbaren Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Geschäftsverhältnisse hervorgehen. Ein neu gegründetes Unternehmen legt den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres der/des Eigentümer(s) oder seiner Muttergesellschaft(en) vor,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Geschäftsverhältnisse hervorgehen. Ein neu gegründetes Unternehmen legt den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres der/des Eigentümer(s) oder seiner Muttergesellschaft(en) vor,
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, eines Trägers der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt des Ablaufens der Angebotsfrist nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, eines Trägers der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt des Ablaufens der Angebotsfrist nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beschreibung maximal 10 bisher erbrachter Busverkehrsleistungen sowie Angaben zu Erfahrungen im Verbundverkehr und in der Verbundintegration.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Entsprechend den Vorgaben aus § 4 Abs. 2 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) verpflichtet der Bieter sich dazu, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der hier vergabegegenständlichen Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen, die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsausführung nachzuvollziehen.
Entsprechend den Vorgaben aus § 4 Abs. 2 des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) verpflichtet der Bieter sich dazu, seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der hier vergabegegenständlichen Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen, die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsausführung nachzuvollziehen.
Für eine Auflistung der als repräsentativ im Sinne des Abs. 1 bzw. des § 4 Abs. 2 Satz 1 VGSH geltenden Tarifverträge siehe die auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 VGSH vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus erlassene ReprTVVO.
Für eine Auflistung der als repräsentativ im Sinne des Abs. 1 bzw. des § 4 Abs. 2 Satz 1 VGSH geltenden Tarifverträge siehe die auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 VGSH vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus erlassene ReprTVVO.
Außerdem gelten die Regelungen des Hamburgischen Mindestlohngesetzes vom 30. April 2013 (HmbGVBl. S. 188).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft der Kreise Dithmarschen, Pinneberg und Segeberg
Internetadresse: www.hvv.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E37654681🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Steindamm 94
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Kontaktperson: Jens Kraft
Telefon: +49 40325775-304📞
E-Mail: kraft@hvv.de📧
Fax: +49 40325775-820 📠
Land: Hamburg
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform subreport ELVIS unter dem angegebenen Link zur Ansicht und zum Download zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dort eine freiwillige Registrierung vorzunehmen. Auf diese Weise registrierten potentiellen Bietern werden alle Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen aktiv elektronisch zur Verfügung gestellt;
1) Die Antworten auf allgemein relevante Fragen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform subreport ELVIS unter dem angegebenen Link zur Ansicht und zum Download zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dort eine freiwillige Registrierung vorzunehmen. Auf diese Weise registrierten potentiellen Bietern werden alle Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen aktiv elektronisch zur Verfügung gestellt;
2) Die Abgabe von Teilangeboten ist zulässig; es können Angebote für nur ein oder beide Lose abgegeben werden. Je Los ist eine separate Kalkulation vorzulegen. Ein Gesamtangebot über beide Lose ist nur dann zulässig, wenn gleichzeitig auch je ein Einzelangebot für Los 1 und Los 2 vorgelegt wird. Für ein Gesamtangebot ist ebenfalls eine separate Kalkulation vorzulegen;
2) Die Abgabe von Teilangeboten ist zulässig; es können Angebote für nur ein oder beide Lose abgegeben werden. Je Los ist eine separate Kalkulation vorzulegen. Ein Gesamtangebot über beide Lose ist nur dann zulässig, wenn gleichzeitig auch je ein Einzelangebot für Los 1 und Los 2 vorgelegt wird. Für ein Gesamtangebot ist ebenfalls eine separate Kalkulation vorzulegen;
3) Für die Angebotsabgabe muss sich der Bieter bei der Vergabeplattform subreport ELViS registrieren. Diese Registrierung ist kostenlos. Eine elektronische Signatur ist nicht Voraussetzung zur Angebotsabgabe, da die Textform gem. § 126b BGB genügt. Der Bieter hat rechtzeitig vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass er über eine aktuelle Java-Version verfügt, die auch mit seinem Betriebssystem (32 oder 64 bit) kompatibel ist.
3) Für die Angebotsabgabe muss sich der Bieter bei der Vergabeplattform subreport ELViS registrieren. Diese Registrierung ist kostenlos. Eine elektronische Signatur ist nicht Voraussetzung zur Angebotsabgabe, da die Textform gem. § 126b BGB genügt. Der Bieter hat rechtzeitig vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass er über eine aktuelle Java-Version verfügt, die auch mit seinem Betriebssystem (32 oder 64 bit) kompatibel ist.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 225-551951 (2019-11-18)
Ergänzende Angaben (2019-12-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 12 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) wurden zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gerundet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst ca. 790 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal 18 gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus“ 5 , „Standardbus“ 8 und „Kleinbus 30“ 5 Fahrten.
— SE 3 – Stadt Kaltenkirchen: Linien 7961 und 7962,
—SE 4 – Region Kaltenkirchen: Linien 7950, 7970, 7971, 7972, 7973, 7975, 7977 und 7980.
Bezeichnung des Loses: Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen und Anruf-Sammel-Taxen in den Teilnetzen SE 5 und 6
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst ca. 680 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal zwölf gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus“ vier und „Standardbus“ 8 Fahrten.
Das Los 3 umfasst ca. 2 700 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal 43 gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus“ neun, „Standardbus“ 25, „Midibus“ 4 und „Kleinbus 20“ 5 Fahrten.
Das Los 3 umfasst ca. 2 700 000 Bus-Fahrplankilometer jährlich; von den vorgegebenen Fahrten finden hier maximal 43 gleichzeitig statt. Davon entfallen auf die HVV-Fahrzeugklasse „Gelenkbus“ neun, „Standardbus“ 25, „Midibus“ 4 und „Kleinbus 20“ 5 Fahrten.
— SE 7 – Stadtverkehr Bad Segeberg: Linien 7751 und 7752,
— SE 8 – Region Bad Segeberg West: Linien 7530, 7540, 7550, 7551, 7570, 7580, 7591, 7592, 7900, 7915, 7920, 7921, 7922 und 7930,
— SE 9 – Region Bad Segeberg Ost: Linien 7650, 7670, 7671, 7680, 7700, 7701, 7705, 7720, 7722, 7725 und 7729.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-09 📅
Name: Autokraft GmbH
Postanschrift: Sachsenfeld 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 12 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2021/S 082-212206 (2021-04-23)