Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen;
b) Erklärung zur Eintragung in Handels- oder Berufsregister;
c) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens;
d) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB sowie von Fakultativen Ausschlussgründen nach §124 GWB.
Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe:
https://uea.publicprocurement.be/filter?lang=de
oder
http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de)
Text wird derzeit durch VM 1 geprüft:
Ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen und auf elektronischem Wege (in Textform/unveränderliches Format z. B. PDF/mit Absenderangabe, (mit eigenhändiger Unterschrift) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung der Vergabestelle (gem. Ziffer I.3)) zu übermitteln.
Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
— haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus.
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen;
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind;
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen;
EEE Teil IV:
Zur Prüfung aller Eignungskriterien ist zwingend die vom AG erzeugte EEE (Datei: „U6b_espd-equest_190500.xml“) die Zusatzerklärung zur EEE ausgefüllt einzureichen. Eine fehlende führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Gleiches gilt bei einer fehlenden Zusatzerklärung zur EEE, sofern die Angaben nicht bereits in der EEE enthalten sind. Weitere Unterlagen oder nur die Anwendung des Globalvermerks in der EEE können die geforderte EEE weder ersetzen noch heilen und werden auch nicht als Ergänzung herangezogen;
EEE Teil V:
Hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Ein allgemeines Infoblatt zur Abgabe der eEEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE ist gem. Ziff. I.3) bei den Vergabeunterlagen eingestellt.