Generalplanerleistungen nach §§ 34, 51, 55, 59 HOAI inkl. aller erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik nach HOAI, sowie die Erstellung und Überwachung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplaner Badstüberstr.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Generalplanerleistungen nach §§ 34, 51, 55, 59 HOAI inkl. aller erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik nach HOAI, sowie die Erstellung und...”
Kurze Beschreibung
Generalplanerleistungen nach §§ 34, 51, 55, 59 HOAI inkl. aller erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik nach HOAI, sowie die Erstellung und Überwachung der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Badstüber Str. in Neubrandenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber plant in der Badstüberstraße/5. Ringstraße in Neubrandenburg, Stadtteil Innenstadt den Neubau eines Wohnhauses. Der Auftragnehmer soll...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber plant in der Badstüberstraße/5. Ringstraße in Neubrandenburg, Stadtteil Innenstadt den Neubau eines Wohnhauses. Der Auftragnehmer soll Generalplanerleistungen gemäß § 34 Gebäudeplanung, § 51 Tragwerksplanung, § 55 Technische Ausrüstung (Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär) und § 59 Freianlagen inkl. aller zur Errichtung der Neubebauung erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik entsprechend HOAI erbringen. Zum Leistungsumfang gehören auch die Brandschutzplanung und die Überwachung der Umsetzung in der Bauausführung, sowie deren Dokumentation.
Am Standort soll eine Anzahl von 50-60 barrierefreien Wohnungen entsprechend DIN 18040-2 entstehen, davon 10 % Wohnungen rollstuhlgerecht. Ein weiteres Ziel der entstehenden Bebauung ist eine Aufwertung des Innerstädtischen Stadtbildes. Erwartet wird eine Überplanung der Gesamtfläche mit dem Ziel, die Flächen für die Nutzung inkl. Außenanlagen mit Stellplätzen optimal auszunutzen.
Die Lösung der Bauaufgabe soll dem städtebaulichen Kontext des Standortes gerecht werden, sowie den funktionellen, gestalterischen und wirtschaftlichen Ansprüchen des Auftraggebers entsprechen und die energetischen Anforderungen der EnEV, Standard Niedrigenergiehaus erfüllen. Der Standort ist beräumt und hat insgesamt eine Größe von ca. 3 080 qm. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden mit 11 013 095 EUR brutto kalkuliert. Das Bauvorhaben soll im Rahmen der Richtlinie „Wohnungsbau sozial“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sollte die Zahl der Bewerber, die am Teilnahmewettbewerb teilnehmen die Anzahl der Bewerber überschreiten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Zahl der Bewerber, die am Teilnahmewettbewerb teilnehmen die Anzahl der Bewerber überschreiten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Architektengesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Architektengesetz des jeweiligen Bundeslandes, für ausländische Bewerber Nachweis der Gleichstellung entsprechend RL 2013/55/EU;
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung;
3) Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124-LD);
4) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter hervorgehen (Formblatt 234);
Zu 1)
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die nach dem jeweils am Ort ihres Geschäftssitzes geltenden Recht am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind. Dies ist durch Urkundenkopie (bei ausländischen Teilnehmern übersetzt und amtlich beglaubigt) zu belegen.
Ist die Berufsbezeichnung am Ort ihres Geschäftssitzes nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt derjenige dennoch die fachlichen Anforderungen, der auf Grund eines abgeschlossenen Studiums am Tag der Auslobung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, das nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) anerkannt ist.
Juristische Personen als Teilnehmer sind nur zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen entsprechend der Anforderungen benennen. Beteiligte Fachplaner dürfen nur einmal an diesem Wettbewerb teilnehmen. Ihre Mitarbeit in Arbeitsgemeinschaften anderer Wettbewerbsteilnehmer ist unzulässig.
Zu 2)
Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und über 2 Mio. EUR für Sachschäden und Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Für die Zulassung am Auswahlverfahren ist auch eine Bescheinigung eines Versicherungsunternehmens ausreichend, dass im Falle einer Beauftragung die Versicherung mit den genannten Deckungssummen angepasst wird.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u. a. von Leistungsgegenstand,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Die Angabe von mind. 3 vergleichbaren Referenzleistungen, mit einer Kurzbeschreibung des Auftrages (Angabe u. a. von Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum/-zeitpunkt) ist erforderlich. Formblatt in den Vergabeunterlagen.
Für alle Referenzen gilt: Es ist der Vertragspartner, dort ein Ansprechpartner, der für Rückfragen kontaktiert werden kann (Angabe mindestens von Telefonnummer und E-Mail-Adresse), zu benennen. Mehrere Referenzen eines Vertragspartners/Auftraggebers werden nur als eine Referenz gewertet;
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist;
3) Benennung eines Projektleiters und Angabe seiner Qualifikation und Berufserfahrung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache;
b) Die Vorgaben des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
a) Die Verhandlungen, die Abwicklung der Leistungsbeziehung und das Erbringen der Dienstleistung erfolgen in deutscher Sprache;
b) Die Vorgaben des Landesrechts (z. B. Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern [Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern – VgG M-V] müssen erfüllt werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-21
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-06-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-24 📅
“Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[03/19_VST]“.
Telefonische Anfragen werden...”
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff:„[03/19_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Antrag unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Für das Verhandlungsverfahren gemäß VgV gelten folgende Zuschlagskriterien:
1) Honorar 70 %;
1.1) Honorarangebot 25 %;
1.2) Honorarzone/ Honorarsatz 20 %;
1.3) Nebenkostenpauschale 10 %;
1.4) Stundensatz Architekt 5 %;
1.5) Stundensatz Technischer Mitarbeiter 5 %;
1.6) Stundensatz Sonstiger Mitarbeiter 5 %;
2) Projektumsetzung 30 %
2.1) Projektteam 10 %;
2.2) Präsenz vor Ort 15 %;
2.3) Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement 5 %.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern”
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 079-190075 (2019-04-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1461132.09 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftraggeber plant in der Badstüberstraße/ 5. Ringstraße in Neubrandenburg, Stadtteil Innenstadt den Neubau eines Wohnhauses. Der Auftragnehmer soll...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber plant in der Badstüberstraße/ 5. Ringstraße in Neubrandenburg, Stadtteil Innenstadt den Neubau eines Wohnhauses. Der Auftragnehmer soll Generalplanerleistungen gemäß § 34 Gebäudeplanung, § 51 Tragwerksplanung, § 55 Technische Ausrüstung (Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär) und § 59 Freianlagen inkl. aller zur Errichtung der Neubebauung erforderlichen Beratungsleistungen der Bauphysik entsprechend HOAI erbringen. Zum Leistungsumfang gehören auch die Brandschutzplanung und die Überwachung der Umsetzung in der Bauausführung, sowie deren Dokumentation.
Am Standort soll eine Anzahl von 50-60 barrierefreien Wohnungen entsprechend DIN 18040-2 entstehen, davon 10 % Wohnungen rollstuhlgerecht. Ein weiteres Ziel der entstehenden Bebauung ist eine Aufwertung des Innerstädtischen Stadtbildes. Erwartet wird eine Überplanung der Gesamtfläche mit dem Ziel, die Flächen für die Nutzung inkl. Außenanlagen mit Stellplätzen optimal auszunutzen.
Die Lösung der Bauaufgabe soll dem städtebaulichen Kontext des Standortes gerecht werden, sowie den funktionellen, gestalterischen und wirtschaftlichen Ansprüchen des Auftraggebers entsprechen und die energetischen Anforderungen der EnEV, Standard Niedrigenergiehaus erfüllen. Der Standort ist beräumt und hat insgesamt eine Größe von ca. 3 080 qm. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 300-700) werden mit 11 013 095 EUR brutto kalkuliert. Das Bauvorhaben soll im Rahmen der Richtlinie „Wohnungsbau sozial“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern gefördert werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 079-190075
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bastmann+Zavracky BDA Architekten GmbH
Postort: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1461132.09 💰
“Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff: „[03/19_VST]“.
Telefonische Anfragen werden...”
Die gesamte Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport zu führen, Angabe im Betreff: „[03/19_VST]“.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind nur bis zu 6 Tagen vor dem Öffnungstermin zulässig. Danach gestellte Anfragen, die eine Änderung der Vergabeunterlagen nach sich ziehen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform einzureichen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig.
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Antrag unbedingt vollständig bei.
Die Bildung von Bewerber-/ Bietergemeinschaften (nachfolgend: „Bietergemeinschaft(en)“ [BG], im Auftragsfalle Arbeitsgemeinschaft(en) [AG]) ist zulässig. BG müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung ist grundsätzlich nicht möglich. Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer AG im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist,
— in der bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG/AG gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
— in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungen ausführt.
Weiter ist in einer kurzen Begründung (Form: Eigenerklärung) anzugeben, aus welchem (kaufmännischen oder technischen) Grund eine BG eingegangen wird.
Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass ein Mitglied einer BG parallel ein eigenes Angebot abgibt bzw. parallel an einer anderen BG teilnimmt.
Für das Verhandlungsverfahren gemäß VgV gelten folgende Zuschlagskriterien:
1) Honorar 70 %,
1.1) Honorarangebot 25 %,
1.2) Honorarzone/ Honorarsatz 20 %,
1.3) Nebenkostenpauschale 10 %,
1.4) Stundensatz Architekt 5 %,
1.5) Stundensatz Technischer Mitarbeiter 5 %,
1.6) Stundensatz Sonstiger Mitarbeiter 5 %,
2) Projektumsetzung 30 %,
2.1) Projektteam 10 %,
2.2) Präsenz vor Ort 15 %,
2.3) Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement 5 %.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 209-511161 (2019-10-25)