Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3.a)
Referenzen: (Formgebunden Anlage zu III.1.3)
Es sind bis zu 5 mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Referenzen vorrangig aus den letzten 5 Jahren vorzulegen.
Vergleichbare Referenzen sind:
Projektierung von DC-Ladestation für E-Fahrzeuge mit min. 50 kW Ladeleistung pro Ladesäule und min. 2 Ladesäulen pro Standort
Projektierung von Ortsnetzstationen mit min. 1 000 kVA pro Trafo
Projektierung von 20 kV-Leitungen mit einer Leitungslänge von min. 250 Metern
Projektierung von Umspannanlagen
Projektierung von Tiefbauarbeiten für Kabeltrassen inkl. Spülbohrungen
III.1.3.b)
Qualifikation der Projektleitung: (formfrei)
Fachliche Lebensläufe und Referenzen des/der Projektleiters/-in und der Stellvertretung im Hinblick auf spezielle Erfahrungen in den zu vergebenden Dienstleistungen aus den letzten 5 Jahren (Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Auftragsvolumens)
III.1.3.c)
Qualifikation der Projektbearbeiter/-innen: (formfrei)
Fachliche Lebensläufe und Referenzen der Projektbearbeiter/-innen in Bezug auf die zu vergebenden Dienstleistungen vorrangig aus den letzten 5 Jahren (Nennung des jeweiligen Auftraggebers sowie des Auftragsvolumens)
III.1.3.e)
Erfahrungen im Bereich öffentlicher Ausschreibungen: (formfrei)
III.1.3.f)
Erklärung zur technischen Ausstattung: (formfrei)
Erklärung (mit Auflistung und Nennung der Art der Ausstattung), aus der hervorgeht, dass die erforderlichen Ausstattungen (EDV, Hard- und Software: MS-Office oder kompatibles System, leistungsfähiger Internetanschluss), Geräte, Nachweise und technischen Ausrüstungen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
III.1.3.g)
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität; Nennung von Zertifizierungen. (formfrei)
Wertung:
Zertifizierung nach DIN ISO 9001 = 20 Punkte; andere Zertifizierungen je nach Qualität 0-20
Gewertet werden nur DIN-Vorschriften, Richtlinien oder andere Qualitätsmaßnahmen, welche national oder international anerkannt sind.
III.1.3.h)
Qualität, Vollständigkeit und Gesamteindruck der eingereichten Bewerbungsunterlagen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.