Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestkriterien zum Nachweis der fachlichen Eignung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (Berufszulassung):
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und/oder Ingenieur/in berechtigt sind.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48 EWG bzw. 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Bewerber von Bewerbergemeinschaften haben einen verantwortlichen Vertreter zu benennen.
(Bitte die im Bewerberbogen hierzu geforderten Angaben machen und geforderte Nachweise beifügen).
Mindestkriterien zur personellen Besetzung gem § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Mitarbeiterstruktur):
Mind. 5 Mitarbeiter (i. Mittel der letzten 3 Jahre) in den folgenden Fachdisziplinen:
Hochbau 2 MA
TGA 2 MA
Bauphysik 1 MA
(Bitte die im Bewerberbogen hierzu geforderten Angaben machen).
Mindestkriterien zum Nachweis von Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
— es sind 2 vollständig abgeschlossene Referenzobjekte anzugeben, auch bei Leistungserbringung durch Bietergemeinschaften,
— zu dem Referenzprojekt sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten, textliche Erläuterungen) auf maximal 3 DIN A3 Seiten (je Referenz) zwingend beizufügen (Ausdruck der Unterlagen auf Papier).
— Das Investitionsvolumen für die Referenz beträgt mindestens:
1 000 000 EUR
— Nutzungstyp „öffentliches oder privates Gebäude aus den Bereichen Sport, Bildung, Büro, Gesundheit, Gewerbe“,
— Die Referenz beinhaltet Leistungen der Objektplanung und Leistungen der TGA-Planung,
— Die Generalplanung muss durch das Büro abgeschlossen sein,
— Das Referenzprojekt muss „Bauen im Bestand“ zum Gegenstand gehabt haben.