Sanierung und Anpassung des Funktionsbaus (ca. 11 800 m BGF) an die aktuellen baulichen, medizinischen, hygienischen, pflegerischen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen und Vorschriften während des Betriebs.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalplanung Generalsanierung Schorndorf
Generalsanierung RMK Schorndorf_Generalplanerleistungen”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung und Anpassung des Funktionsbaus (ca. 11 800 m BGF) an die aktuellen baulichen, medizinischen, hygienischen, pflegerischen und...”
Kurze Beschreibung
Sanierung und Anpassung des Funktionsbaus (ca. 11 800 m BGF) an die aktuellen baulichen, medizinischen, hygienischen, pflegerischen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen und Vorschriften während des Betriebs.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Schlichtener Str. 105
73614 Schorndorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Krankenhaus Schorndorf, errichtet Ende der 1960er Jahre mit einem Erweiterungsbau aus 1995, soll in mehreren Bauabschnitten saniert und den aktuellen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Krankenhaus Schorndorf, errichtet Ende der 1960er Jahre mit einem Erweiterungsbau aus 1995, soll in mehreren Bauabschnitten saniert und den aktuellen baulichen, medizinischen, hygienischen, pflegerischen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen und Vorschriften angepasst werden. Das Gesamtraumprogramm der voraussichtlich 3 Bauabschnitte beträgt ca. 20 000 m. In einem ersten Bauabschnitt ist der Funktionsbau im Rahmen einer Kostenobergrenze von 35 Mio. EUR neu herzustellen mit Technik- und Verkehrsflächen von ca. 11 800 m BGF und einer Nutzfläche von ca. 5 620 m. Dabei ist der Anschluss an das Bestandsbettenhaus West mit entsprechenden Eingriffen mitzuplanen. Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen mit den Leistungsbildern Architektur und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung inkl. Medizintechnikplanung, Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik.
Das Krankenhaus befindet sich in einer eng bebauten Lage. Beim Bau ist der Krankenhausbetrieb aufrecht zu erhalten.
Die Planung hat zu erfolgen auf Basis eines vorliegenden Raum- und Funktionsprogramms sowie eines vorliegenden Konzepts der Betriebsorganisation. Außerdem liegt bereits eine planerische Studie vor. Der Auftraggeber verlangt ein Verhältnis BGF: NGF < 1,8.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung, wobei zunächst auf Basis der o. g. Grundlagen bis zu den Gremienentscheidungen bis Mitte Februar die Grundlagenermittlung und die Vorplanung (inkl. der Besonderen Leistung „Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke bis zur 2. Ebene der DIN 276") zu erbringen sind. Im Weiteren ist dann bei Vorliegen einer positiven Gremienentscheidung etwa von Mai bis Mitte September 2020 die Entwurfsplanung abzuschließen, damit bis dahin ein Förderantrag gestellt werden kann. Abhängig davon können vom Auftraggeber die weiteren Leistungsstufen mit den Leistungsphasen 4 bis 9 abgerufen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Objektbetreuung
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es muss eine vergleichbare Referenz für Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es muss eine vergleichbare Referenz für Bauten im Gesundheitswesen, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich nachgewiesen werden, die die Mindestbedingungen erfüllt und nach dem 1.1.2011 in Betrieb genommen wurde.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
Referenz Typ Gesundheitswesen: 1 Punkt
Referenz Typ Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.), Forschungs- oder Laborgebäude: 2 Punkte
Referenz Typ Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich: 3 Punkte.
Gewertet wird die beste Referenz. Für den Fall, dass Punktgleichheit vorliegt, wird der Bewerber/Bewerbergemeinschaft besser gewertet, die eine größere Anzahl an Referenzen des gewerteten Typs vorlegt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber:
— dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber:
— dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
— dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend,
— dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt,
— dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— dass der Bewerber in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— dass der Bewerber bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts auszulösen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Offenlegung der Gesellschafts- und Konzernstruktur nachträglich zu fordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— es muss eine Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen von 5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— es muss eine Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindest-Deckungssummen von 5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 5 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, vorliegen. Die Versicherung hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen,
— Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (Euro, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Planungsleistungen im Hochbau (nicht nur Umsätze mit Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude nach §§ 33ff HOAI),
— Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
“Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 3 Mio. EUR p.a....”
Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nicht unter 3 Mio. EUR p.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt zum Nachweis des Mindest-Jahresumsatzes, wenn die Addition der nachgewiesenen Jahresumsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den geforderten Jahresumsatz als Durchschnittswert aus den letzten 3 Geschäftsjahren erreicht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, bei denen in Art und Umfang...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Zulässig sind Referenzprojekte, deren Inbetriebnahme nach dem 1.1.2011 erfolgte. Auftragsgegenstand waren Planungsleistungen eines Teilneubaus mit Anschluss an den Bestand aus dem Gesundheitswesen, Forschungs- oder Laborgebäude, Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege etc.) oder Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich. Es muss sich dabei nicht um eine Generalplanungsleistung handeln. Erforderlich ist aber, dass bei den Referenzen – gleich in welcher Konstellation (Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, jeweils getrennt vom AG beauftragt o. ä.) – die Büros der Leistungsbilder Architektur und Technische Gebäudeausrüstung bereits zusammengearbeitet haben. Notwendig sind sämtliche Angaben der in Anlage 5 des Teilnahmeantrags abgefragten Informationen, u. a. für jedes Referenzprojekt:
–– Auftragsgegenstand und Art der Zusammenarbeit der Büros der Leistungsbilder Architektur und Technische Gebäudeausrüstung,
–– Angaben zu den Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276,
–– Datum der Inbetriebnahme.
— Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, unterteilt in die Leistungsbereiche Architektur, HLS, Elt, Medizintechnik und Tragwerksplanung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter muss in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren im Durchschnitt betragen für Architektur 20, für HLS 10, für...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— die Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter muss in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren im Durchschnitt betragen für Architektur 20, für HLS 10, für Elt 10, für Medizintechnik 10, für Tragwerksplanung 10; der Bewerber/die Bewerbergemeinschaften werden auf die Möglichkeit zur Eignungsleihe (Anlage 2 des Teilnahmeantrags) hingewiesen,
— eine Referenz (Generalsanierung) mit mind. Baukosten (Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276, EUR) von 35 Mio. EUR brutto.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: s. o. III.1.1)
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-19
09:15 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PYT05
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-9268730📞
Fax: +49 721-9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf§101 a Informations- und Warte-pflichtzehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
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Quelle: OJS 2019/S 158-390836 (2019-08-14)
Ergänzende Angaben (2019-09-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 158-390836
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Als Umsatz bei Bewerbern, die sich der Eignungsleihe bedienen, gilt der addierte Umsatz des Bewerbers und derjenigen Subplaner/Nachunternehmer, der sich der...”
Text
Als Umsatz bei Bewerbern, die sich der Eignungsleihe bedienen, gilt der addierte Umsatz des Bewerbers und derjenigen Subplaner/Nachunternehmer, der sich der Bewerber der Eignungsleihe bedient.
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Quelle: OJS 2019/S 170-416190 (2019-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Generalplanung Generalsanierung Schorndorf
S2_Generalsanierung RMK Schorndorf_Generalplanerleistungen”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Krankenhaus Schorndorf, errichtet Ende der 1960er Jahre mit einem Erweiterungsbau aus 1995, soll in mehreren Bauabschnitten saniert und den aktuellen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Krankenhaus Schorndorf, errichtet Ende der 1960er Jahre mit einem Erweiterungsbau aus 1995, soll in mehreren Bauabschnitten saniert und den aktuellen baulichen, medizinischen, hygienischen, pflegerischen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen und Vorschriften angepasst werden. Das Gesamtraumprogramm der voraussichtlich 3 Bauabschnitte beträgt ca. 20 000 m. In einem ersten Bauabschnitt ist der Funktionsbau im Rahmen einer Kostenobergrenze von 35 Mio. EUR neu herzustellen mit Technik- und Verkehrsflächen von ca. 11 800 m BGF und einer Nutzfläche von ca. 5 620 m. Dabei ist der Anschluss an das Bestandsbettenhaus West mit entsprechenden Eingriffen mitzuplanen. Gegenstand der Ausschreibung sind Generalplanungsleistungen mit den Leistungsbildern Architektur und Innenräume, Technische Gebäudeausrüstung inkl. Medizintechnikplanung, Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik.
Das Krankenhaus befindet sich in einer eng bebauten Lage. Beim Bau ist der Krankenhausbetrieb aufrecht zu erhalten.
Die Planung hat zu erfolgen auf Basis eines vorliegenden Raum- und Funktionsprogramms sowie eines vorliegenden Konzepts der Betriebsorganisation. Außerdem liegt bereits eine planerische Studie vor. Der Auftraggeber verlangt ein Verhältnis BGF: NGF < 1,8.
Vorgesehen ist eine stufenweise Beauftragung, wobei zunächst auf Basis der o. g. Grundlagen bis zu den Gremienentscheidungen bis Mitte Februar die Grundlagenermittlung und die Vorplanung (inkl. der Besonderen Leistung „Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke bis zur 2. Ebene der DIN 276“) zu erbringen sind. Im Weiteren ist dann bei Vorliegen einer positiven Gremienentscheidung etwa von Mai bis Mitte September 2020 die Entwurfsplanung abzuschließen, damit bis dahin ein Förderantrag gestellt werden kann. Abhängig davon können vom Auftraggeber die weiteren Leistungsstufen mit den Leistungsphasen 4 bis 9 abgerufen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsbezogenes Ablaufkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Auftragsbezogene Organisation in Bezug auf die Einhaltung des Qualitäts- und Kostenmanagements und der Terminsicherheit”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 158-390836
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Generalsanierung RMK Schorndorf_Generalplanerleistungen
Titel: Generalplanung Generalsanierung Schorndorf
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Beeg Lemke Architekten GmbH
Postort: München
Postleitzahl: 81737
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDB3U
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf§101 a Informations- und Wartepflicht 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag ab-zuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
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Quelle: OJS 2020/S 025-056996 (2020-01-31)