Die Auftraggeberin beabsichtigt – treuhänderisch für das Land Nordrhein-Westfalen – den Neubau eines oder mehrerer Gebäude einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen für die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster. Der Neubau soll der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zur Nutzung überlassen werden, welche für die Einrichtung/Ausstattung der FFB und deren anschließenden Betrieb verantwortlich sein wird. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Generalplanung des Bauvorhabens der Auftraggeberin, das in Abschnitt II.2.4) näher beschrieben ist. Es sollen sämtliche Leistungsphasen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 5542/19-2
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt – treuhänderisch für das Land Nordrhein-Westfalen – den Neubau eines oder mehrerer Gebäude einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen für die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster. Der Neubau soll der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zur Nutzung überlassen werden, welche für die Einrichtung/Ausstattung der FFB und deren anschließenden Betrieb verantwortlich sein wird.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Generalplanung des Bauvorhabens der Auftraggeberin, das in Abschnitt II.2.4) näher beschrieben ist.
Es sollen sämtliche Leistungsphasen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Die Auftraggeberin beabsichtigt – treuhänderisch für das Land Nordrhein-Westfalen – den Neubau eines oder mehrerer Gebäude einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen für die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster. Der Neubau soll der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zur Nutzung überlassen werden, welche für die Einrichtung/Ausstattung der FFB und deren anschließenden Betrieb verantwortlich sein wird.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Generalplanung des Bauvorhabens der Auftraggeberin, das in Abschnitt II.2.4) näher beschrieben ist.
Es sollen sämtliche Leistungsphasen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Die in Abschnitt II.2.7 angegebene Dauer der Vertragslaufzeit betrifft den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Die in Abschnitt II.2.7 angegebene Dauer der Vertragslaufzeit betrifft den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt – treuhänderisch für das Land Nordrhein-Westfalen – den Neubau eines oder mehrerer Gebäude einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen für die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster. Der Neubau soll der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zur Nutzung überlassen werden, welche für die Einrichtung/Ausstattung der FFB und deren anschließenden Betrieb verantwortlich sein wird.
Die Auftraggeberin beabsichtigt – treuhänderisch für das Land Nordrhein-Westfalen – den Neubau eines oder mehrerer Gebäude einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen für die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster. Der Neubau soll der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zur Nutzung überlassen werden, welche für die Einrichtung/Ausstattung der FFB und deren anschließenden Betrieb verantwortlich sein wird.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Generalplanung des Bauvorhabens der Auftraggeberin, das in Abschnitt II.2.4) näher beschrieben ist.
Es sollen sämtliche Leistungsphasen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Neubau eines oder mehrerer Gebäude einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen für die Unterbringung der Forschungsfertigung Batteriezelle am Standort Münster. Hierbei handelt die Auftraggeberin treuhänderisch für das Land Nordrhein-Westfalen, welches das Bauvorhaben mit Landesmitteln finanziert.
Die Auftraggeberin beabsichtigt den Neubau eines oder mehrerer Gebäude einschließlich technischer Ausrüstung und zugehöriger Außenanlagen für die Unterbringung der Forschungsfertigung Batteriezelle am Standort Münster. Hierbei handelt die Auftraggeberin treuhänderisch für das Land Nordrhein-Westfalen, welches das Bauvorhaben mit Landesmitteln finanziert.
Das Bauvorhaben ist eingebunden in das Projekt „Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)“. Auftrag der FFB ist es, die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Batteriezellproduktion in Deutschland zu entwickeln, um so die Abhängigkeit von den Märkten in Fernost zu vermeiden. Als Betreiberin der FFB und Nutzerin des Neubaus ist die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. vorgesehen.
Das Bauvorhaben ist eingebunden in das Projekt „Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)“. Auftrag der FFB ist es, die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Batteriezellproduktion in Deutschland zu entwickeln, um so die Abhängigkeit von den Märkten in Fernost zu vermeiden. Als Betreiberin der FFB und Nutzerin des Neubaus ist die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. vorgesehen.
Gegenstand des Bauvorhabens ist nur das in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauprogramm für den derzeit beabsichtigten, auf die Bedürfnisse der FFB zugeschnittenen Neubau. Bei der Planung ist aber zu berücksichtigen, dass spätere Erweiterungen der FFB möglich sind, die sich wegen des FuE-Charakters des Projekts hinsichtlich der konkreten Raumbedarfe und ihrer funktionalen und sonstigen Anforderungen gegenwärtig noch nicht abschließend beschreiben lassen. Vom Auftragnehmer wird deshalb eine Planung erwartet, die für spätere Erweiterungen eine möglichst große Flexibilität bietet. Der Auftragnehmer hat die möglichen Erweiterungsszenarien mit der Auftraggeberin und der Betreiberin insbesondere im Zuge der Grundlagenermittlung und der Vorplanung abzustimmen.
Gegenstand des Bauvorhabens ist nur das in der Leistungsbeschreibung näher erläuterte Bauprogramm für den derzeit beabsichtigten, auf die Bedürfnisse der FFB zugeschnittenen Neubau. Bei der Planung ist aber zu berücksichtigen, dass spätere Erweiterungen der FFB möglich sind, die sich wegen des FuE-Charakters des Projekts hinsichtlich der konkreten Raumbedarfe und ihrer funktionalen und sonstigen Anforderungen gegenwärtig noch nicht abschließend beschreiben lassen. Vom Auftragnehmer wird deshalb eine Planung erwartet, die für spätere Erweiterungen eine möglichst große Flexibilität bietet. Der Auftragnehmer hat die möglichen Erweiterungsszenarien mit der Auftraggeberin und der Betreiberin insbesondere im Zuge der Grundlagenermittlung und der Vorplanung abzustimmen.
Der Neubau soll der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zur Nutzung überlassen werden, welche für die Einrichtung/Ausstattung der Forschungsfertigung Batteriezelle und deren anschließenden Betrieb verantwortlich sein wird. Die Anforderungen an das Bauvorhaben beruhen deshalb auf entsprechenden Nutzeranforderungen der Fraunhofer-Gesellschaft. Sie unterliegen im Detail noch weiteren Abstimmungen zwischen Auftraggeberin/Land einerseits und Nutzer andererseits sowie möglichen Einflüssen aus dem Fortschreiten des begleitenden FuE-Vorhabens, konkret aus der weiteren Planung und Entwicklung der im Bauvorhaben unterzubringenden Fertigungsanlagen. Die Letztentscheidung über die Übernahme geänderter Nutzeranforderungen als neue oder veränderte Planungs- und Überwachungsziele verbleibt dabei stets bei der Auftraggeberin.
Der Neubau soll der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. zur Nutzung überlassen werden, welche für die Einrichtung/Ausstattung der Forschungsfertigung Batteriezelle und deren anschließenden Betrieb verantwortlich sein wird. Die Anforderungen an das Bauvorhaben beruhen deshalb auf entsprechenden Nutzeranforderungen der Fraunhofer-Gesellschaft. Sie unterliegen im Detail noch weiteren Abstimmungen zwischen Auftraggeberin/Land einerseits und Nutzer andererseits sowie möglichen Einflüssen aus dem Fortschreiten des begleitenden FuE-Vorhabens, konkret aus der weiteren Planung und Entwicklung der im Bauvorhaben unterzubringenden Fertigungsanlagen. Die Letztentscheidung über die Übernahme geänderter Nutzeranforderungen als neue oder veränderte Planungs- und Überwachungsziele verbleibt dabei stets bei der Auftraggeberin.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung sämtlicher erforderlicher Planungsleistungen für das beschriebene Bauvorhaben der Auftraggeberin durch einen Generalplaner. Wegen der zu erwartenden engen Wechselbeziehungen der parallel laufenden Planungs- und Entwicklungsprozesse für das Bauvorhaben der Auftraggeberin einerseits und das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Nutzerin andererseits bei gleichzeitig bestehendem hohen Beschleunigungsbedarf für das Gesamtprojekt wird dabei besonderer Wert auf eine zügige und schnittstellenfreie Bearbeitung der Planungs- und Überwachungsaufgabe für das Neubauvorhaben der Auftraggeberin durch den Generalplaner gelegt.
Auftragsgegenstand ist die Erbringung sämtlicher erforderlicher Planungsleistungen für das beschriebene Bauvorhaben der Auftraggeberin durch einen Generalplaner. Wegen der zu erwartenden engen Wechselbeziehungen der parallel laufenden Planungs- und Entwicklungsprozesse für das Bauvorhaben der Auftraggeberin einerseits und das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Nutzerin andererseits bei gleichzeitig bestehendem hohen Beschleunigungsbedarf für das Gesamtprojekt wird dabei besonderer Wert auf eine zügige und schnittstellenfreie Bearbeitung der Planungs- und Überwachungsaufgabe für das Neubauvorhaben der Auftraggeberin durch den Generalplaner gelegt.
Die Auftraggeberin schreibt parallel Leistungen zur Projektsteuerung für das Bauvorhaben aus. Die gleichzeitige Beteiligung an diesem Vergabeverfahren und dem parallel laufenden Vergabeverfahren für die Projektsteuerung dieses Bauvorhabens ist nicht zulässig, da beide Leistungen miteinander unvereinbar sind. Im Falle einer Parallelbewerbung in beiden Verfahren bleibt die Bewerbung für den vorliegenden Generalplanerauftrag unberücksichtigt!
Die Auftraggeberin schreibt parallel Leistungen zur Projektsteuerung für das Bauvorhaben aus. Die gleichzeitige Beteiligung an diesem Vergabeverfahren und dem parallel laufenden Vergabeverfahren für die Projektsteuerung dieses Bauvorhabens ist nicht zulässig, da beide Leistungen miteinander unvereinbar sind. Im Falle einer Parallelbewerbung in beiden Verfahren bleibt die Bewerbung für den vorliegenden Generalplanerauftrag unberücksichtigt!
Dauer: 28 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt gebündelt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 9 beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt gebündelt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Zusätzliche Informationen:
Die in Abschnitt II.2.7 angegebene Dauer der Vertragslaufzeit betrifft den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Die in Abschnitt II.2.7 angegebene Dauer der Vertragslaufzeit betrifft den Zeitraum bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48163 Münster
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in oder bauvorlageberechtigte/r Ingenieur/in bzw. der Befugnis, im Inland entsprechend tätig zu werden (siehe Abschnitt III.2.1.)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen über vergleichbare General- oder Gesamtplanungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.1.2015); Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit sind zum einen ein Bearbeitungsumfang, der mind. die Objektplanung für ein Gebäude der Honorarzone III oder höher (entspr. HOAI) und die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für mind. eine Anlagengruppe der Honorarzone II oder III (entspr. HOAI) umfasst, und zum anderen als Auftragsgegenstand der Neubau oder der Anbau bzw. die Erweiterung eines Produktionsgebäudes oder Produktionsforschungsgebäudes (oder mehrerer funktional zusammenhängender Produktions- oder Produktionsforschungsgebäude) mit einem Baukostenvolumen (Summe KG 300+400 entspr. DIN 276) von mind. 15 Mio. EUR ohne MwSt.
1) Referenzen über vergleichbare General- oder Gesamtplanungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.1.2015); Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit sind zum einen ein Bearbeitungsumfang, der mind. die Objektplanung für ein Gebäude der Honorarzone III oder höher (entspr. HOAI) und die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für mind. eine Anlagengruppe der Honorarzone II oder III (entspr. HOAI) umfasst, und zum anderen als Auftragsgegenstand der Neubau oder der Anbau bzw. die Erweiterung eines Produktionsgebäudes oder Produktionsforschungsgebäudes (oder mehrerer funktional zusammenhängender Produktions- oder Produktionsforschungsgebäude) mit einem Baukostenvolumen (Summe KG 300+400 entspr. DIN 276) von mind. 15 Mio. EUR ohne MwSt.
2) Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell) in den Bereichen Gebäudeplanung (Architekten, bauvorlageberechtigte Ingenieure und sonstige Mitarbeiter mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen), Tragwerksplanung (Bauingenieure), Fachplanung Versorgungstechnik (Ingenieure Fachrichtung Versorgungstechnik o. vergleichbar), Fachplanung Elektrotechnik (Ingenieure Fachrichtung Elektrotechnik o. vergleichbar) und Fachplanung nutzungsspezifischer Anlagen (Ingenieure Fachrichtung Verfahrenstechnik, Versorgungstechnik o. vergleichbar).
2) Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell) in den Bereichen Gebäudeplanung (Architekten, bauvorlageberechtigte Ingenieure und sonstige Mitarbeiter mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen), Tragwerksplanung (Bauingenieure), Fachplanung Versorgungstechnik (Ingenieure Fachrichtung Versorgungstechnik o. vergleichbar), Fachplanung Elektrotechnik (Ingenieure Fachrichtung Elektrotechnik o. vergleichbar) und Fachplanung nutzungsspezifischer Anlagen (Ingenieure Fachrichtung Verfahrenstechnik, Versorgungstechnik o. vergleichbar).
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Durch benannte Referenzen, die jeweils sämtliche zu Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 für die Gebäudeplanung, die Tragwerksplanung sowie die TGA-Fachplanung abgedeckt (wobei nur abgeschlossene Leistungsphasen berücksichtigt werden; bei LPh genügt bereits die Baufertigstellung als Abschluss) und im Bereich der Fachplanung TGA-Fachplanung außerdem die Anlagengruppen 1 bis 8 abgedeckt werden.
Durch benannte Referenzen, die jeweils sämtliche zu Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 für die Gebäudeplanung, die Tragwerksplanung sowie die TGA-Fachplanung abgedeckt (wobei nur abgeschlossene Leistungsphasen berücksichtigt werden; bei LPh genügt bereits die Baufertigstellung als Abschluss) und im Bereich der Fachplanung TGA-Fachplanung außerdem die Anlagengruppen 1 bis 8 abgedeckt werden.
Außerdem darf die Anzahl fester Mitarbeiter/innen in den Bereichen Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Fachplanung Versorgungstechnik, Fachplanung Elektrotechnik und Fachplanung nutzungsspezifischer Anlagen mit den hierfür jeweils unter Ziffer 2 angegebenen Berufsqualifikationen (umgerechnet in Vollzeitstellen) jeweils nicht unter 3,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
Außerdem darf die Anzahl fester Mitarbeiter/innen in den Bereichen Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Fachplanung Versorgungstechnik, Fachplanung Elektrotechnik und Fachplanung nutzungsspezifischer Anlagen mit den hierfür jeweils unter Ziffer 2 angegebenen Berufsqualifikationen (umgerechnet in Vollzeitstellen) jeweils nicht unter 3,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare General- oder Gesamtplanungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 75 %), Unterkriterien:
1.1) allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz, d. h Erfüllung der Anforderungen gem. Abschnitt III.1.3 Ziff. 1 dieser Bekanntmachung (Gewicht 10 %);
1.2) zusätzlich zu 1.1: Umfang der bearbeiteten Leistungsbilder und Anlagengruppen (Gewicht 25 %);
1.3) zusätzlich zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 25 %);
1.4) zusätzlich zu 1.1: Höhe der Baukosten KG 300+400 entspr. DIN 276 (Gewicht 10 %);
1.5) zusätzl. zu 1.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 20 %) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder bauvorlageberechtigte/r Ingenieur/in bzw. der Befugnis, im Inland entsprechend tätig zu werden (Gewicht 4 %);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen im Bereich Gebäudeplanung mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %);
2.3) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen im Bereich Tragwerksplanung mit Hochschulabschluss als Bauingenieur/in (Gewicht 3 %);
2.4) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen im Bereich Fachplanung Versorgungstechnik mit Hochschulabschluss als Ingenieur Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %);
2.5) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen im Bereich Fachplanung Elektrotechnik mit Hochschulabschluss als Ingenieur Fachrichtung Elektrotechnik (Gewicht 3 %);
2.6) aktuelle Gesamtanzahl aller Mitarbeiter/innen im Bereich Fachplanung nutzungsspezifischer Anlagen mit Hochschulabschluss als Ingenieur Fachrichtung Verfahrenstechnik, Versorgungstechnik oder vergleichbar (Gewicht 3 %).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittl. Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-02-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDMZ3.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 244-600518 (2019-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Bauvorhaben ist eingebunden in das Projekt „Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)". Auftrag der FFB ist es, die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Batteriezellproduktion in Deutschland zu entwickeln, um so die Abhängigkeit von den Märkten in Fernost zu vermeiden. Als Betreiberin der FFB und Nutzerin des Neubaus ist die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. vorgesehen.
Das Bauvorhaben ist eingebunden in das Projekt „Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB)". Auftrag der FFB ist es, die Rahmenbedingungen für den Aufbau einer Batteriezellproduktion in Deutschland zu entwickeln, um so die Abhängigkeit von den Märkten in Fernost zu vermeiden. Als Betreiberin der FFB und Nutzerin des Neubaus ist die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. vorgesehen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der fachlich-inhaltlichen Herangehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des organisatorischen Konzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 11
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der methodischen Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 23
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung der Mitglieder des Kernprojektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16
Preis (Gewichtung): 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-16 📅
Name: Carpus+Partner AG
Postanschrift: Forckenbeckstr. 61
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland 🇩🇪 Städteregion Aachen
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.