Die studentische Wohnanlage Kaiser-Friedrich-Straße 142 in Potsdam-Eiche soll saniert und umgebaut werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Generalplaner für die Maßnahme zu beauftragen. Im Einzelnen umfassen die Planungen insbesondere folgende Maßnahmen: — Umbau der zur Zeit im Untergeschoss befindlichen Büroeinheiten zu Wohneinheiten (inklusive Absenkung des Fußbodens zur Schaffung der erforderlichen Raumhöhe von mindesten 2,40 m), — Sanierung Heizung/Lüftung/Sanitär (inklusives Leitungen, exklusive Heizungsanlage), — Erneuerung elektrische Anlagen, — 2 Außentreppen als 2. baulicher Rettungsweg, — Ertüchtigung Brandschutz, — Ertüchtigung Wärmeschutz inklusive Entsorgung Schadstoffe für Dach- und Kellersohle. Die Anzahl an Wohneinheiten soll von 135 um ca. 14 Wohneinheiten (ca. 30 Wohnplätze) erweitert werden. Die Bruttogrundfläche beträgt 7 610 m. Der Bruttorauminhalt beträgt 18 833 m. Die Nutzungsfläche beträgt ca. 3 665 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 190625-STW-01
Kurze Beschreibung:
Die studentische Wohnanlage Kaiser-Friedrich-Straße 142 in Potsdam-Eiche soll saniert und umgebaut werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Generalplaner für die Maßnahme zu beauftragen. Im Einzelnen umfassen die Planungen insbesondere folgende Maßnahmen:
— Umbau der zur Zeit im Untergeschoss befindlichen Büroeinheiten zu Wohneinheiten (inklusive Absenkung des Fußbodens zur Schaffung der erforderlichen Raumhöhe von mindesten 2,40 m),
— Sanierung Heizung/Lüftung/Sanitär (inklusives Leitungen, exklusive Heizungsanlage),
— Erneuerung elektrische Anlagen,
— 2 Außentreppen als 2. baulicher Rettungsweg,
— Ertüchtigung Brandschutz,
— Ertüchtigung Wärmeschutz inklusive Entsorgung Schadstoffe für Dach- und Kellersohle.
Die Anzahl an Wohneinheiten soll von 135 um ca. 14 Wohneinheiten (ca. 30 Wohnplätze) erweitert werden.
Die Bruttogrundfläche beträgt 7 610 m
Die studentische Wohnanlage Kaiser-Friedrich-Straße 142 in Potsdam-Eiche soll saniert und umgebaut werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Generalplaner für die Maßnahme zu beauftragen. Im Einzelnen umfassen die Planungen insbesondere folgende Maßnahmen:
— Umbau der zur Zeit im Untergeschoss befindlichen Büroeinheiten zu Wohneinheiten (inklusive Absenkung des Fußbodens zur Schaffung der erforderlichen Raumhöhe von mindesten 2,40 m),
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-28 📅
Datum des Beginns: 2019-08-27 📅
Datum des Endes: 2023-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 123-300536
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEFY1LB
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die studentische Wohnanlage Kaiser-Friedrich-Straße 142 in Potsdam-Eiche soll saniert und umgebaut werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Generalplaner für die Maßnahme zu beauftragen. Im Einzelnen umfassen die Planungen insbesondere folgende Maßnahmen:
Die studentische Wohnanlage Kaiser-Friedrich-Straße 142 in Potsdam-Eiche soll saniert und umgebaut werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Generalplaner für die Maßnahme zu beauftragen. Im Einzelnen umfassen die Planungen insbesondere folgende Maßnahmen:
— Umbau der zur Zeit im Untergeschoss befindlichen Büroeinheiten zu Wohneinheiten (inklusive Absenkung des Fußbodens zur Schaffung der erforderlichen Raumhöhe von mindesten 2,40 m),
— zunächst werden die Leistungsphasen 2 bis 4 beauftragt,
— dann werden – optional – die Leistungsphasen ab der Leistungsphase 5 bis 8 beauftragt.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden und ist abhängig vom Projektfortschritt. Obige Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Projekterfordernis verändern wird und aus dem keine Ansprüche abzuleiten sind.
Die Laufzeit kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden und ist abhängig vom Projektfortschritt. Obige Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Projekterfordernis verändern wird und aus dem keine Ansprüche abzuleiten sind.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-8 (Technische Ausrüstung, Objektplanung), Leistungsphasen 5-6 (Tragwerksplanung), als optionale Leistungen erfolgt als zweite Stufe nach Erbringung der Leistungen für die Leistungsphasen 2-4.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben: Zum Nachweis der Eintragung in das Handelsregister/Berufsregister legen wir den Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister (nicht älter als sechs Monate) oder eine Kopie desselben bei;
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben: Zum Nachweis der Eintragung in das Handelsregister/Berufsregister legen wir den Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister (nicht älter als sechs Monate) oder eine Kopie desselben bei;
2) Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
b) Wir erklären, dass bezüglich unseres Unternehmens keine Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1-4 und Abs. 2 GWB vorliegen.
3) Erklärung Bietergemeinschaft
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bietergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Erklärung der Bietergemeinschaft);
Dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Angebot einzureichen; mit dem Angebot einer Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Weiterhin haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Erklärung der Bietergemeinschaft darzulegen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben (Erklärung der Bietergemeinschaft);
4) Sonstiges: Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2016, 2017, 2018 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt). Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2016, 2017, 2018 abgeschlossen wurden (siehe Eignungsformblatt). Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z. B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen.
Hinweis: Ein Bestand des Unternehmens seit 3 Jahren ist nicht Voraussetzung. Für Unternehmen, die weniger als 3 Jahre bestehen, sind die Erklärungen jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
2) Erklärung zur Berufs-/Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall sowie des Versicherungsunternehmens:
— 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden,
— 3 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Maklers) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Maklers) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Mindeststandards:
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III, 1.2) 2. aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Mindestens Berufs-/Haftpflichtversicherung für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 3 Mio. EUR.
Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Maklers) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Alternativ kann eine Bescheinigung eines Versicherers (nicht Maklers) an den Versicherungsnehmer eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann oder die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Unternehmensdarstellung: Der Bieter hat eine Präsentation seines Unternehmens/der Bietergemeinschaft und ggf. die Einbeziehung von Unterauftragnehmern auf möglichst 2 Seiten einzureichen;
2) Angaben zu ausgeführten Referenzen die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die in den letzten 10 Jahren erbracht worden sind.
Durch den Bieter/die Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Pkt. 2 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) zur Verfügung, das von den Bietern genutzt werden soll.
Durch den Bieter/die Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Pkt. 2 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Eignungsformblatt) zur Verfügung, das von den Bietern genutzt werden soll.
Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft, welcher die Referenz erbracht hat,
— Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer,
— Benennung des Referenzobjektes,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Erbringung der Leistungsart und -umfang.
Mit informatorischen, aber nicht zwingenden Angaben zu:
–– erbrachten Leistungsphasen,
–– Erbringung von Planungsleistungen für studentische Wohnanlagen oder andere Gemeinschaftseinrichtungen mit Wohnmöglichkeit betreffen, wie Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen,
–– Erbringung der Leistung für einen Öffentlichen Auftraggeber.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bieter bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaften bzw. der benannten Unterauftragnehmer berücksichtigt.
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Referenzauftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden vom Referenzauftraggeber ausschließlich folgende Leistungen angesehen:
2.1) Objektplanung Gebäude und Innenräume:
— Leistungsart: Objektplanung gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 HOAI:
–– für Umbauleistungen im Bestand,
–– Honorarzone III oder höher.
— Leistungsumfang:
–– mind. 3 000 m
–– mit Erbringung der Leistungsphasen 2-4 und Leistungsphasen 5-8.
–– mit Erbringung der Leistungsphasen 2-4 und Leistungsphasen 5-6.
2.3) Planung Technische Ausrüstung:
— Leistungsart: Planung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI für Umbauleistungen im Bestand:
–– für die Anlagengruppe 1,
–– für die Anlagengruppe 2,
–– für die Anlagengruppe 3,
–– für die Anlagengruppe 4,
–– für die Anlagengruppe 5,
–– Honorarzone II oder höher.
2.4) Bauphysik:
— Leistungsart: Bauphysik,
— Leistungsumfang: mind. 3 000 m
2.5) Brandschutzplanung:
— Leistungsart: Brandschutzplanung,
3) Nennung und persönliche Referenzerfahrungen des für die jeweilige Leistung verantwortlichen Projektleiters/Mitarbeiters mit Darstellung seiner beruflichen Qualifikation, Angabe des Zeitraums seiner Berufserfahrung und Benennung von persönlichen Referenzen:
3) Nennung und persönliche Referenzerfahrungen des für die jeweilige Leistung verantwortlichen Projektleiters/Mitarbeiters mit Darstellung seiner beruflichen Qualifikation, Angabe des Zeitraums seiner Berufserfahrung und Benennung von persönlichen Referenzen:
3.1) Gesamtprojektleiter Objektplanung Gebäude und Innenräume mit persönlichen Referenzen gemäß Ziffer 2.1;
3.2) Teilprojektleiter Tragwerksplanung mit persönlichen Referenzen gemäß Ziffer 2.2;
3.4) Teilprojektleiter Planung Bauphysik mit persönlichen Referenzen gemäß Ziffer 2.4;
3.5) Teilprojektleiter Brandschutzplanung mit persönlichen Referenzen gemäß Ziffer 2.5.
Solange mind. 2 Personen benannt werden, kann ein Mitarbeiter auch mehrere Profile abdecken.
Mindeststandards:
Angebote können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3. Ziffer 2.1-2.5 aufgeführten Eignungskriterien jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Unternehmensbezogende Referenzen:
— Mindestens 2 Referenz/en zu Ziffer 2.1,
— Mindestens 1 Referenz zu Ziffer 2.2,
— Mindestens 1 Referenz zu Ziffer 2.3,
— Mindestens 1 Referenz zu Ziffer 2.4,
— Mindestens 1 Referenz zu Ziffer 2.5.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösung einer Testaufgabe, Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100 %
Preis (Gewichtung): 0 %
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: GRÜNHAGEN Kanzlei für öffentliche Aufträge, Herr RA Matthias Grünhagen, Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53, 10117 Berlin
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEFY1LB/documents🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei:
134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Quelle: OJS 2019/S 123-300536 (2019-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die studentische Wohnanlage Kaiser-Friedrich-Straße 142 in Potsdam-Eiche soll saniert und umgebaut werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Generalplaner für die Maßnahme zu beauftragen. Im Einzelnen umfassen die Planungen insbesondere folgende Maßnahmen:
— Umbau der zur Zeit im Untergeschoss befindlichen Büroeinheiten zu Wohneinheiten (inklusive Absenkung des Fußbodens zur Schaffung der erforderlichen Raumhöhe von mindesten 2,40 m),
— Sanierung Heizung/Lüftung/Sanitär (inklusives Leitungen, exklusive Heizungsanlage),
— Erneuerung elektrische Anlagen,
— 2 Außentreppen als 2. baulicher Rettungsweg,
— Ertüchtigung Brandschutz,
— Ertüchtigung Wärmeschutz inklusive Entsorgung Schadstoffe für Dach- und Kellersohle. Die Anzahl an Wohneinheiten soll von 135 um ca. 14 Wohneinheiten (ca. 30 Wohnplätze) erweitert werden.
Die Bruttogrundfläche beträgt 7 610 m.
Die studentische Wohnanlage Kaiser-Friedrich-Straße 142 in Potsdam-Eiche soll saniert und umgebaut werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Generalplaner für die Maßnahme zu beauftragen. Im Einzelnen umfassen die Planungen insbesondere folgende Maßnahmen:
— Umbau der zur Zeit im Untergeschoss befindlichen Büroeinheiten zu Wohneinheiten (inklusive Absenkung des Fußbodens zur Schaffung der erforderlichen Raumhöhe von mindesten 2,40 m),
— Ertüchtigung Wärmeschutz inklusive Entsorgung Schadstoffe für Dach- und Kellersohle. Die Anzahl an Wohneinheiten soll von 135 um ca. 14 Wohneinheiten (ca. 30 Wohnplätze) erweitert werden.
Die Bruttogrundfläche beträgt 7 610 m.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Potsdam Anstalt des öffentlichen Rechts
Kontakt
E-Mail: berlintxl@kanzleigruenhagen.de📧
Telefon: +49 30516522720📞
Fax: +49 30516522710 📠
Die genaue Wertangabe gem. V.2.4) ist keine gesetzliche Pflichtangabe und wurde deshalb mit 1,00 EUR angegeben, im Übrigen ist die Angabe insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich.
Die genaue Wertangabe gem. V.2.4) ist keine gesetzliche Pflichtangabe und wurde deshalb mit 1,00 EUR angegeben, im Übrigen ist die Angabe insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Ertüchtigung Wärmeschutz inklusive Entsorgung Schadstoffe für Dach- und Kellersohle. Die Anzahl an Wohneinheiten soll von 135 um ca. 14 Wohneinheiten (ca. 30 Wohnplätze) erweitert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-05 📅
Name: GTA Groger Technologie + Architektur
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪 Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge, Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53, 10117 Berlin
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche dort genannten Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind, insbesondere sind folgende Vorschriften relevant:
„§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Quelle: OJS 2019/S 216-530809 (2019-11-06)