Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die geeigneten Bewerber (mindestens 3) werden eine Aufforderung zur Einreichung eines ersten Angebots erhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, exakt 3 Bewerber oder mehr als 3 Bewerber zu einer Angebotseinreichung aufzufordern. Ein Anspruch eines Bewerbers auf dieses Vorgehen besteht nicht.
Die Bewerber, die auf Grundlage der veröffentlichten Eignungskriterien und der Bewertung der Teilnahmeanträge nicht als geeignet bewertet werden konnten, werden nach Durchführung der Eignungsprüfung zeitnah hierüber informiert.
Die Begrenzung der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien:
— Anzahl Referenzen über vergleichbare Projekte aus den vergangenen 3 Jahren (zulässige Bereiche, auf die sich die Referenzen beziehen können: Fördertechnikanlagen/Automatischer Warentransport/Umbau von Elektroanlagen/Umbau im Bestand bzw. im laufenden Betrieb) [anteilige Wertung: 35 %],
— Höhe des Gesamtumsatzes aus allen eingereichten Referenzen über vergleichbare Projekte [anteilige Wertung: 35 %],
— Anzahl Mitarbeiter des bietenden Unternehmens (jeweilige Anzahl aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Mittelwert)) [anteilige Wertung: 5 %],
— Höhe Jahresumsatz des bietenden Unternehmens (jeweilige Anzahl aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Mittelwert)) [anteilige Wertung: 10 %],
— Anzahl der für das Projekt zur Verfügung gestellten Vollzeitkräfte [anteilige Wertung: 5 %],
— Anfahrtszeit bis zur Örtlichkeit des Auftraggebers [anteilige Wertung: 10 %].
Der Nachweis zu den Auswahlkriterien A und B ist in Form von Anlage 4 (Vorlage Referenzbestätigung) je Referenz zu erbringen. Zusätzliche Daten zu den Auswahlkriterien A und B sowie die benötigten Daten zu den Auswahlkriterien C, D, E, und F sind von dem Bieter in Anlage 5 (Formblatt für den Teilnahmewettbewerb) einzutragen.
Die Berechnung zur anteiligen Gewichtung der Auswahlkriterien zueinander funktioniert wie folgt:
A: (Anzahl Referenzen des jeweiligen Bieters/Anzahl Referenzen des Bieters mit den meisten Referenzen) * 35 %;
B: (Gesamtumsatz aller Referenzen des jeweiligen Bieters/Gesamtumsatz aller Referenzen des Bieters mit dem höchsten Gesamtumsatz) * 35 %;
C: (Anzahl Mitarbeiter des jeweiligen Bieters/Anzahl Mitarbeiter des Bieters mit der höchsten Mitarbeiterzahl) * 5 %;
D: (Jahresumsatz des jeweiligen Bieters/Jahresumsatz des Bieters mit dem höchsten Jahresumsatz) * 10 %;
E: (Zur Verfügung gestellte Vollzeitkräfte des jeweiligen Bieters/zur Verfügung gestellte Vollzeitkräfte des Bieters mit den meisten zur Verfügung gestellten Vollzeitkräften) * 5 %;
F: (Anfahrtszeit des Bieters mit der geringsten Anfahrtszeit/Anfahrtszeit des jeweiligen Bieters) * 10 %.
Die Formel zur Ermittlung der finalen Eignungspunkte lautet wie folgt:
Punktwert Eignung = Ergebnis Lit. A + Ergebnis Lit. B + Ergebnis Lit. C + Ergebnis Lit. D + Ergebnis Lit. E + Ergebnis Lit. F
Der maximal zu erreichende Punktwert lautet 100.
Der Auftraggeber wird die 3 Bewerber, die aufgrund ihrer Eignungsnachweise nach Auswertung der Auswahlkriterien den höchsten „Punktwert Eignung“ (nachfolgend „Punktwert“) erreicht haben, zu einer Angebotsabgabe auffordern. Haben mehrere Bewerber auf einem Platz den gleichen Punktwert, werden alle mit gleichem Punktwert auf einem Platz zugelassen, bis wenigstens 3 Bewerber zugelassen sind. Dies gilt bei Punktgleichheit auf einem Platz auch, wenn hierdurch mehr als 3 Bewerber zuzulassen sind (z. B. bei 3 punktgleichen Bewerbern auf Platz 3 werden insgesamt fünf Bewerber zugelassen, nämlich jeweils diejenigen auf Platz 1 und 2 und die 3 Bewerber auf Platz 3; bei 3 punktgleichen Bewerbern auf Platz 2 werden insgesamt vier Bewerber zugelassen, nämlich derjenige auf Platz 1 und die 3 Bewerber auf Platz 2, während in diesem Fall der Bewerber auf Platz 3 nicht zugelassen wird, weil mit den ersten beiden Plätzen bereits die Mindestzahl von 3 Bewerbern erreicht wird).