Unter der Federführung der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH wird auf der Fläche der Buckower Felder ein neues Stadtquartier mit insgesamt rund 900 Wohneinheiten entwickelt.
Die planerischen Leistungen im Teilprojekt 1, Baufeld VII sind Leistungsgegenstand und sollen von einem qualifizierten Generalplaner bis einschließlich Leistungsphase 4 und in Teilleistung die Leistungsphase 5 erarbeitet werden.
In einer im Verhandlungsverfahren integrierten vertiefenden Studie soll ein Lösungsvorschlag zur Bebauung des Baufeld VII erarbeitet werden.
Demnach sind vom Verfahrensteilnehmer für die einzelnen Nutzungseinheiten einer Quartiersgarage, einer Kindertagestätte, einer Jugendfreizeiteinrichtung und einer Wohnform mit den jeweils zugehörigen Freiflächen Realisierungsmöglichkeiten zu erarbeiten und in ein stimmiges Gesamtkonzept des Baufeldes zu bringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalplanungsleistungen Baufeld VII
2019_VV_BF_Generalplaner Baufeld VII
Produkte/Dienstleistungen: Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung📦
Kurze Beschreibung:
“Unter der Federführung der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH wird auf der Fläche der Buckower Felder ein neues Stadtquartier mit insgesamt rund 900...”
Kurze Beschreibung
Unter der Federführung der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH wird auf der Fläche der Buckower Felder ein neues Stadtquartier mit insgesamt rund 900 Wohneinheiten entwickelt.
Die planerischen Leistungen im Teilprojekt 1, Baufeld VII sind Leistungsgegenstand und sollen von einem qualifizierten Generalplaner bis einschließlich Leistungsphase 4 und in Teilleistung die Leistungsphase 5 erarbeitet werden.
In einer im Verhandlungsverfahren integrierten vertiefenden Studie soll ein Lösungsvorschlag zur Bebauung des Baufeld VII erarbeitet werden.
Demnach sind vom Verfahrensteilnehmer für die einzelnen Nutzungseinheiten einer Quartiersgarage, einer Kindertagestätte, einer Jugendfreizeiteinrichtung und einer Wohnform mit den jeweils zugehörigen Freiflächen Realisierungsmöglichkeiten zu erarbeiten und in ein stimmiges Gesamtkonzept des Baufeldes zu bringen.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Buckower Felder (Buckower Damm / Gerlinger Straße)
Berlin, Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Die STADT UND LAND beabsichtigt im Anschluss an das Verfahren mit integrierter Studie – sobald und soweit die Aufgabe realisiert wird – den Bieter mit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die STADT UND LAND beabsichtigt im Anschluss an das Verfahren mit integrierter Studie – sobald und soweit die Aufgabe realisiert wird – den Bieter mit der höchsten Gesamtbewertung mit den Leistungsphasen 1 – 2 und 3 – 4 gemäß § 34, § 39, § 51, § 55, §3, Anlage 1.2.2 – 1.2.4 HOAI, sowie Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 zur Realisierung des zur Ausführung kommenden Entwurfes beauftragen.
Zu beachten ist, dass zudem die TGA-Leistungen Heizung-Lüftung-Sanitärplanung (HLS) und Elektroplanung, Fernmelde- und Förderanlagen, sowie Nutzungsspezifische Anlagen und Gebäudeautomation (ELT+) als vorgezogene Teilleistung der Leistungsphase 5 zu erbringen sind. Es werden 15 % von 22 % in der Honorarberechnung angesetzt.
Mit Abschluss der Leistungsphase 4 und dem Abschluss der vorgezogenen Teilleistungen TGA (HLS und ELT+) sowie der eingeholten Baugenehmigung der zuständigen Behörde endet die Beauftragung des Auftragnehmers.
Die weitere Bearbeitung der Leistungsphasen wird voraussichtlich von einem Generalunternehmer geleistet, der in einem weiteren Verfahren ausgewählt wird.
Anmerkung zum Verfahren:
Die STADT UND LAND behält sich unter Anwendung des § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, im Falle eines nach Anwendung der veröffentlichten Zuschlagskriterien sofort zuschlagsfähigen Angebotes und unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bieter auf dieses Angebot ohne weitere Verhandlungs- oder Optimierungsphasen den Zuschlag zu erteilen. Anderenfalls wird nach der Erstwertung der Angebote eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation der Studienergebnisse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-31 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: In Abhängigkeit zum Projektverlauf
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Es werden die geforderten und nach den Mindestanforderungen (siehe 4.1) Bewerberbogen) gültigen Referenzen nach folgenden Kriterien bewertet:
— bewertet...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden die geforderten und nach den Mindestanforderungen (siehe 4.1) Bewerberbogen) gültigen Referenzen nach folgenden Kriterien bewertet:
— bewertet wird die Anzahl der erbrachten Referenzen/ Nachweise (vergleichbares Projekt, siehe 4.1) Bewerberbogen) oder
— die referenzierten Gebäudearten (KiTa/Jugendfreizeiteinrichtung, Wohnungsbau, Parkgarage).
Es wird folgende Abstufung angewendet:
Für den Projektleiter, Freianlagenplaner, Planungsbüro Bauphysik gilt:
─ 15 Punkte für 3 Nachweise,
─ 10 Punkte für 2 Nachweise,
─ 5 Punkte für 1 Nachweis.
Für den Objektplaner, Tragwerksplaner, TGA-Planer (HLS, Elektro) gilt:
─ 15 Punkte für 3 der 3 Gebäudearten (KiTa/Jugendfreizeiteinrichtung, Wohnungsbau, Parkgarage)
─ 10 Punkte für 2 der 3 Gebäudearten,
─ 5 Punkte für 1 der 3 Gebäudearten.
Bewertet wird die Projektfertigstellung/ Inbetriebnahme eines Referenzprojektes. Es wird aus der vom Bieter eingereichten Referenzliste, das Referenzprojekt der letzten Projektfertigstellung (höchsten möglichen Punktzahl) bewertet.
Es wird folgende Abstufung angewendet:
─ 6 Punkte für Projektfertigstellung innerhalb der letzten 3 Jahre,
─ 5 Punkte für Projektfertigstellung innerhalb der letzten 4 Jahre,
─ 4 Punkte für Projektfertigstellung innerhalb der letzten 5 Jahre,
─ 3 Punkte für Projektfertigstellung innerhalb der letzten 6 Jahre,
─ 2 Punkte für Projektfertigstellung innerhalb der letzten 7 Jahre,
─ 1 Punkt für Projektfertigstellung innerhalb der letzten 8 Jahre.
Bei gleichplatzierten Bewerbern entscheidet das Los
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners.
Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in einem Berufsregister (z. B. Handelsregister, Architektenkammer). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung. Oder Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Bauvorlageberechtigung gemäß § 65 BauO Bln. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewer-bezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Siehe Bewerberbogen 3.2.2) (unter anderem Architekt, beratender Ingenieur)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
— Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung,
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen,
— Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung,
— Selbstauskunft der Firma,
— Insofern relevant Erklärung zu Bietergemeinschaften,
— Insofern relevant Erklärung zu Nachunternehmern,
— Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gemäß DS-GVO,
— Eintragungsfreiheit Korruptions- und Gewerbezentralregister.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-26
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-09-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“1) Der Auslober behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen. Die mit dem Teilnahmewettbewerb veröffentlichten...”
1) Der Auslober behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen. Die mit dem Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Vergabeunterlagen haben informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten;
2) Die elektronischen Angebotsabgabe soll "elektronisch in Textform" nach BGB erfolgen. Für die Bewerbung stellt die Vergabestelle die Bewerbungsunterlagen (inkl. Bewerberbogen) elektronisch auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabeplattform.berlin.de zur verfügung. Der darin enthaltene Teilnahmeantrag ist zwingend zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bewerbungen andernfalls nicht zu berücksichtigen. Die Vergabestelle wird Teilnahmeanträge nicht berücksichtigen, die nicht fristgerecht eingereicht werden. In jedem Fall werden interessierte Bewerber gebeten, sich auf der Vergabeplattform als Bewerber mit Ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bewerberfragen und Klarstellungen informiert werden können. Die Registrierung ist kostenfrei;
3) Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform unter www.vergabeplattform.berlin.de einzureichen. Andere Übermittlungswege sind nicht zugelassen. Die Vergabestelle wird Teilnahmeanträge nicht berücksichtigen, die nicht fristgerecht eingereicht werden;
4) Weitere Ausschlusskriterien siehe unter Punkt III.1) der Bekanntmachung unter „geforderte Mindeststandards“ (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit);
5) Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, für diese das Vergabeverfahren durchzuführen.
Die Erklärung muss außerdem beinhalten, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird. Die entsprechende Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Es ist detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bietergemeinschaftspartner hat die unter III.1.1) der Auftragsbekanntmachung geforderten Bescheinigungen und Nachweise vorzulegen.
Nachweise gemäß III.1.2) und III.1.3) sind jeweils in dem Umfang vorzulegen, wie sich die Bietergemeinschaft insoweit auf die Ressourcen und Fähigkeiten eines Bietergemeinschaftspartners beruft. Mehrfachbewerbungen sind aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, es sei denn die betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab Zugang der Aufforderung nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbung insbesondere ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt z. B. vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist der Vergabestelle unverzüglich mitzuteilen. Die Bewerber-/ Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass durch den Austausch von Unternehmen die nachgewiesene Eignung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft nicht nachteilig geändert wurde. Die vorgenannten Ausführungen gelten entsprechend im Hinblick auf benannte Drittunternehmen, wie Nachunternehmer, verbundene Unternehmen und sonstige Dritte, auf die sich der Bewerber im Rahmen seines Teilnahmeantrages zum Nachweis seiner Eignung berufen hat.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2019/S 146-359786 (2019-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Kontaktperson: Strategischer Einkauf
Fax: +49 3068926467 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.stadtundland.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2019_VV_ BF_Generalplaner Baufeld 7
2019/S 146-359786
Kurze Beschreibung:
“Unter der Federführung der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH wird auf der Fläche der Buckower Felder ein neues Stadtquartier mit insgesamt rund 900...”
Kurze Beschreibung
Unter der Federführung der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH wird auf der Fläche der Buckower Felder ein neues Stadtquartier mit insgesamt rund 900 Wohneinheiten entwickelt.
Die planerischen Leistungen im Teilprojekt 1, Baufeld VII sind Leistungsgegenstand und sollen von einemqualifizierten Generalplaner bis einschließlich Leistungsphase 4 und in Teilleistung die Leistungsphase 5 erarbeitet werden.
In einer im Verhandlungsverfahren integrierten vertiefenden Studie soll ein Lösungsvorschlag zur Bebauung des Baufeld VII erarbeitet werden.
Demnach sind vom Verfahrensteilnehmer für die einzelnen Nutzungseinheiten einer Quartiersgarage, einer Kindertagestätte, einer Jugendfreizeiteinrichtung und einer Wohnform mit den jeweils zugehörigen Freiflächen Realisierungsmöglichkeiten zu erarbeiten und in ein stimmiges Gesamtkonzept des Baufeldes zu bringen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 800 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt und Land beabsichtigt im Anschluss an das Verfahren mit integrierter Studie – sobald und soweit die Aufgabe realisiert wird – den Bieter mit der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt und Land beabsichtigt im Anschluss an das Verfahren mit integrierter Studie – sobald und soweit die Aufgabe realisiert wird – den Bieter mit der höchsten Gesamtbewertung mit den Leistungsphasen 1-2 und 3-4 gemäß § 34, § 39, § 51, § 55, §3, Anlage 1.2.2 – 1.2.4 HOAI, sowie Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 zur Realisierung des zur Ausführung kommenden Entwurfes beauftragen.
Zu beachten ist, dass zudem die TGA-Leistungen Heizung-Lüftung-Sanitärplanung (HLS) und Elektroplanung, Fernmelde- und Förderanlagen, sowie Nutzungsspezifische Anlagen und Gebäudeautomation (ELT+)als vorgezogene Teilleistung der Leistungsphase 5 zu erbringen sind. Es werden 15 % von 22 % in der Honorarberechnung angesetzt.
Mit Abschluss der Leistungsphase 4 und dem Abschluss der vorgezogenen Teilleistungen TGA (HLS und ELT+)sowie der eingeholten Baugenehmigung der zuständigen Behörde endet die Beauftragung des Auftragnehmers.
Die weitere Bearbeitung der Leistungsphasen wird voraussichtlich von einem Generalunternehmer geleistet, der in einem weiteren Verfahren ausgewählt wird.
Anmerkung zum Verfahren:
Die Stadt und Land behält sich unter Anwendung des § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, im Falle eines nach Anwendung der veröffentlichten Zuschlagskriterien sofort zuschlagsfähigen Angebotes und unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bieter auf dieses Angebot ohne weitere Verhandlungs- oder Optimierungsphasen den Zuschlag zu erteilen. Anderenfalls wird nach der Erstwertung der Angebote eine Verhandlungsrunde durchgeführt. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 146-359786
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Winking Froh Architekten GmbH
Postanschrift: Sophienstr. 22a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 800 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 800 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3090138316📞 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 3090138316📞
Quelle: OJS 2020/S 058-139483 (2020-03-20)