Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl erfolgt anhand der in den Teilnahmeunterlagen aufgeführten Mindestanforderungen und der nachfolgend aufgeführten wertungsrelevanten Eignungskriterien.
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht zur Wertung zugelassen.
Wertungsrelevante Eignungskriterien:
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.1) Durchschnittlicher jährlicher Gesamtbruttoumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre(2018, 2017, 2016) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft;
1.2) Durchschnittlicher jährlicher Bruttoumsatz vergleichbarer Leistungen an Sonderbauten gem. § 2 Abs. 4 Nr. 5, 6, 7a, 9, 10, 11, 12, 13 BbgBO als Objekt- oder Generalplaner der letzten 3 Geschäftsjahre(2018, 2017, 2016) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1) Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Architekten/Ingenieure in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2017, 2016);
2.2) Örtliche Präsenz/Entfernung vom Sitz des Projektleiters zur Baustelle (schnelle Verfügbarkeit auf der Baustelle).
Die Ermittlung der Entfernung vom Sitz des Projektleiters zur Baustelle ist mit der Internetseite
www.falk.de/routenplaner (kürzeste Strecke) zu berechnen.
2.3 Anzahl der Referenzen als Objekt- oder Generalplaner von in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen(Abschluss der LP 8 muss nach dem 1.12.2009 erfolgt sein) oder noch laufenden Projekten(Beginn der LP 4 muss vor dem 01.01.2018 erfolgt sein), welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Sanierung von Sonderbauten gem. § 2 Abs. 4 Nr. 5, 6, 7a, 9, 10, 11, 12, 13 BbgBO,
— Bearbeitung der LP 4 bis 8,
— Bruttobaukosten von mindestens 1 000 000 EUR.
2.4) Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen der technischen Ausrüstung gem. §§ 53, 55 HOAI von in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen(Abschluss der LP 8 muss nach dem 1.12.2009 erfolgt sein) oder noch laufenden Projekten(Beginn der LP 4 muss vor dem 1.1.2018 erfolgt sein), welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Sanierung von Sonderbauten gem. § 2 Abs. 4 Nr. 5, 6, 7a, 9, 10, 11, 12, 13 BbgBO,
— Bearbeitung der LP 4-8,
— Bruttobaukosten von mindestens 300 000 EUR.
2.5) Anzahl der Referenzen von in den letzten 3 Geschäftsjahren (ab 2016) abgeschlossenen oder noch laufenden Projekten, die von einem öffentlichen Auftraggeber beauftragt wurden;
2.6) Anzahl der Referenzen für Planungsleistungen von in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen(Abschluss der LP 8 muss nach dem 1.12.2009 erfolgt sein) oder noch laufenden Projekten(Beginn der LP 4 muss vor dem 1.1.2018 erfolgt sein), welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Gebäudeart: DDR Typenbauten.
2.7) Anzahl vergleichbarer Referenzen von in den letzten 10 Jahren abgeschlossenen(Abschluss der LP 8 muss nach dem 1.12.2009 erfolgt sein) oder noch laufen-den Projekten(Beginn der LP 4 muss vor dem 1.1.2018 erfolgt sein), welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Sanierung bei laufendem Betrieb,
— Bruttobaukosten von 700 000 EUR.