Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber 4 Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend TGA-Planungsleistungen im Rahmen von Hoch- und Tiefbauprojekten (Neubau oder Sanierung) mit Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeversorgung in den letzten 5 Jahren (Inbetriebnahme nicht älter als 2014) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme und Leistungsumfang, Anlagengruppen und Leistungsphasen), der Projektgesamtkosten (KGR 400 nach DIN 276), der Ausführungszeit und der vollständigen Adresse einschließlich Telefonnummer des Auftraggebers mit Benennung des zuständigen Ansprechpartners zu nennen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.X..
Bewertet werden max. 4 vergleichbare Referenzprojekte [davon 2 TGA-Planungsleistungen im Rahmen von Hoch- oder Tiefbauprojekten (Neubau oder Sanierung) mit Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeversorgung für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts und 2 allgemeine TGA-Planungsleistungen im Rahmen von Hoch- oder Tiefbauprojekten (Neubau oder Sanierung) mit Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeversorgung. Mindestens eins der angegebenen Projekte muss die Sanierung eines vergleichbaren Objektes beinhalten, die für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts durchgeführt wurde. Die angegebenen Referenzprojekte müssen zwingend die Anlagengruppe 2 (Kostengruppe 420) umfassen.]. Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 70 Punkte):
(1) eine (1) Referenz betreffend TGA-Planungsleistungen im Rahmen von Hoch- oder Tiefbauprojekten (Sanierung) mit Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeversorgung für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts:
— Projektvolumen (KGR 400 > 2,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
— Anlagengruppen Nr. 1, 2, 4, 8 (max. 5 Wertungspunkte),
— Leistungsumfang: Leistungsphasen 2 bis 9 (max. 5 Punkte).
(2) eine weitere (1) Referenz betreffend TGA-Planungsleistungen im Rahmen von Hoch- oder Tiefbauprojekten (Neubau oder Sanierung) mit Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeversorgung für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts:
— Projektvolumen (KGR 400 > 2,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
— Anlagengruppen Nr. 1, 2, 4, 8 (max. 5 Wertungspunkte),
— Leistungsumfang: Leistungsphasen 2 bis 9 (max. 5 Punkte).
(3) 2 weitere (2) Referenzen betreffend allgemeine TGA-Planungsleistungen im Rahmen von Hoch- oder Tiefbauprojekten (Neubau oder Sanierung) mit Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeversorgung:
— Projektvolumen (KGR 400 > 2,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
— Anlagengruppen Nr. 1, 2, 4, 8 (max. 5 Wertungspunkte),
— Leistungsumfang: Leistungsphasen 2 bis 9 (max. 5 Punkte).
Geringere Projektvolumina, geringere Anlagengruppen oder geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines der als Referenz genannten Projekte durch den Teilnehmer als Generalplaner (Verantwortlichkeit für mindestens 3 Anlagengruppen und ein weiteres Leistungsbild der HOAI) betreut wurde.
Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, ist aber nur noch ein Platz im begrenzten Bewerberkreis, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe des Platzes durch Losentscheid.