Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Angaben über die für das Projekt vorgesehene technische Leitung (§ 46 Abs. 3 Ziffer 6 VgV)
Qualifikation des Projektleiters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 10 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 61,54 %;
Qualifikation des Stellvertreters (volle Punktzahl: Berufserfahrung > 5 J., Hochschulabschluss (FH/Uni) ist Voraussetzung für die Wertung), Gewichtung 38,46 %;
2) Büroorganisation und Projektteam
a) Angabe Referenzprojektliste des vorgesehenen Projektleiters (Vergleichbarkeit in Art und Umfang) aus den letzten 10 Jahren, die er als Projektleiter geleitet hat; volle Punktzahl bei Projektnennung sowie Projektbeschreibung von mind. 3 Projekten (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 4 Punkte, Nennung drittes Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich), Gewichtung 50 %;
b) Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Kosten, Termine, Qualität bzw. Standards) (Wertung: 1 von 3: 3 Punkte, 2 von 3: 4 Punkte, 3 von 3: 5 Punkte), Gewichtung 50 %;
3) Besondere Befähigungsnachweise
a) Aufführung von Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern in den letzten 5 Jahren, volle Punktzahl bei Projektnennung + schriftlicher Erläuterung von mind. 2 Projekten (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 4 Punkte, Nennung drittes Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich), Gewichtung 25 %;
b) Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Förderverfahren, Verwaltungsvorschriften und sonstigen Regelwerken (Förderverfahren auf Bundes-/Landes-/EU-Ebene) bei vergleichbaren öffentlichen oder geförderten Bauvorhaben, volle Punktzahl bei Projektnennung + schriftlicher Erläuterung von mind. 2 Projekten (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkte, Nennung zweites Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich), Gewichtung 25 %;
c) Besondere Kenntnisse und Erfahrungen beim Bauen im Bestand unter Einbindung nicht zur Hauptmaßnahme gehörender Gebäude in den letzten fünf Jahren; volle Punktzahl bei Projektnennung + schriftlicher Erläuterung von mind. 2 Projekten) (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkt, Nennung zweites Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich), Gewichtung 25 %;
d) Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung der Gebäudeleittechnik/Anlagengruppe 8; volle Punktzahl bei Projektnennung + schriftlicher Erläuterung von mind. 2 Projekten) (Wertung: Mindestnennung ein Projekt = 3 Punkt, Nennung zweites Projekt = 5 Punkte, wenn nicht vorhanden 0 Punkte (max. 5 Punkte möglich), Gewichtung 25 %;
4) Referenzprojekt
Insgesamt 2 Referenzen, Gewichtung 30 %. Die detaillierten Mindestanforderungen und Eignungskriterien der geforderten Referenzprojekte sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen, welche kostenfrei unter
www.tender24.de zur Verfügung stehen.