Generalsanierung Schulzentrum Konz 1. BA, Gebäude N

Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Generalsanierung Schulzentrum Konz 1. BA, Gebäude N; Fassaden- und Dämmarbeiten nach DIN 18351.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-21 Auftragsbekanntmachung
2019-04-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Generalsanierung Schulzentrum Konz 1. BA, Gebäude N; Fassaden- und Dämmarbeiten nach DIN 18351.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.trier-saarburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@trier-saarburg.de 📧
Telefon: +49 651715377 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E81252315 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E81252315 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 040-089303
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
1) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (s. Ziffer 1.3) Kommunikation). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung; 2) Anfragen von Bewerbern/Bietern sind elektronisch per E-Mail oder über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport bei der unter Ziffer 1.3) genannten Kontaktstelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Die allgemeinen Bieterinformationen zum Ausschreibungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage der Vergabestelle unter http://subreport.de/E81252315 geführt. Die Vergabestelle bittet darum, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens Bieteranfragen frühzeitig der Vergabestelle zur Beantwortung vorgelegt werden; 3) Angebotsabgabe: Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben zwingend über die Vergabeplattform http://subreport.de/E81252315 zu nutzen. Angebote in Papierform sind seit dem 18.10.2018 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 70 Tage
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 54329 Konz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2017) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2017) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
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Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2017) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
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Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Willy-Brandt-Platz 1
54290 Trier
Haus B
Ebene 3
Zimmer 368

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stefan Krewer
Internetadresse: www.trier-saarburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E81252315 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (s. Ziffer 1.3) Kommunikation). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung;
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2) Anfragen von Bewerbern/Bietern sind elektronisch per E-Mail oder über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport bei der unter Ziffer 1.3) genannten Kontaktstelle zu richten. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls über den entsprechenden Projektzugang des Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Die allgemeinen Bieterinformationen zum Ausschreibungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage der Vergabestelle unter http://subreport.de/E81252315 geführt. Die Vergabestelle bittet darum, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens Bieteranfragen frühzeitig der Vergabestelle zur Beantwortung vorgelegt werden;
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3) Angebotsabgabe: Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben zwingend über die Vergabeplattform http://subreport.de/E81252315 zu nutzen. Angebote in Papierform sind seit dem 18.10.2018 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131160 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162100 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 040-089303 (2019-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 078-185136
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 040-089303
ABl. S-Ausgabe: 78

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-15 📅
Name: S + T Fassaden GmbH
Postanschrift: Teichwiese 18
Postort: Mendig
Postleitzahl: 56743
Land: Deutschland 🇩🇪
Mayen-Koblenz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 509474.15 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2019/S 078-185136 (2019-04-17)