Auftragsbekanntmachung (2019-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
Referenznummer: II-2-1-5-1-005-075
Kurze Beschreibung:
“Lüftungsinstallation (Trakt 1)” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Aschaffenburg, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-05 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-07 📅
Datum des Beginns: 2019-07-29 📅
Datum des Endes: 2020-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 109-264246
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 086-204793
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
“Varianten/Alternativangebote (Nebenangebote) sind zugelassen, jedoch nur mit einem Hauptangebot (Bedingung). Wertungskriterium für...”
Varianten/Alternativangebote (Nebenangebote) sind zugelassen, jedoch nur mit einem Hauptangebot (Bedingung). Wertungskriterium für Varianten/Alternativangebote ist der Preis unter der Voraussetzung, dass diese mit dem Hauptauftragsgegenstand in Verbindung stehen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, ausschließlich den Zuschlag auf ein Hauptangebot zu erteilen.
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Quelle: OJS 2019/S 109-264246 (2019-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— Zu- und Abluftanlage mit WRG 500 m” Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Varianten/Alternativangebote (Nebenangebote) sind zugelassen, jedoch nur mit einem Hauptangebot(Bedingung). Wertungskriterium für...”
Varianten/Alternativangebote (Nebenangebote) sind zugelassen, jedoch nur mit einem Hauptangebot(Bedingung). Wertungskriterium für Varianten/Alternativangebote ist der Preis unter der Voraussetzung, dass diese mit dem Hauptauftragsgegenstand in Verbindung stehen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor,ausschließlich den Zuschlag auf ein Hauptangebot zu erteilen.
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Quelle: OJS 2019/S 130-318044 (2019-07-05)