Der Markt Pilsting plant die Generalsanierung und Erweiterung der TSV Turnhalle in Pilsting mit dem Ziel der Umnutzung zu einem multifunktionalen Kultur- und Veranstaltungsort. Die Turnhalle wurde 1925 errichtet und im Jahr 1973 das Dach saniert. Aufgrund der mittlerweile überholten technischen Ausstattung und der im Laufe der Zeit geänderten Nutzungsanforderungen (Theater, Faschingssitzungen, Catering, Bälle etc.) soll die „Turnhalle“ nun generalsaniert und erweitert werden. Dabei wird die Örtlichkeit insbesondere für die Nutzung kultureller Veranstaltungen instandgesetzt. Gemäß bereits vorliegender Vorplanung ergeben sich folgende Flächen (BGF): Bestand: 660 m, Anbau: 310 m. Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 4,0 Mio. EUR brutto (KGR 200-700).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Der Markt Pilsting plant die Generalsanierung und Erweiterung der TSV Turnhalle in Pilsting mit dem Ziel der Umnutzung zu einem multifunktionalen Kultur- und Veranstaltungsort.
Die Turnhalle wurde 1925 errichtet und im Jahr 1973 das Dach saniert. Aufgrund der mittlerweile überholten technischen Ausstattung und der im Laufe der Zeit geänderten Nutzungsanforderungen (Theater,
Faschingssitzungen, Catering, Bälle etc.) soll die „Turnhalle“ nun generalsaniert und erweitert werden. Dabei wird die Örtlichkeit insbesondere für die Nutzung kultureller Veranstaltungen instandgesetzt. Gemäß bereits vorliegender Vorplanung ergeben sich folgende Flächen (BGF): Bestand: 660 m
Der Markt Pilsting plant die Generalsanierung und Erweiterung der TSV Turnhalle in Pilsting mit dem Ziel der Umnutzung zu einem multifunktionalen Kultur- und Veranstaltungsort.
Die Turnhalle wurde 1925 errichtet und im Jahr 1973 das Dach saniert. Aufgrund der mittlerweile überholten technischen Ausstattung und der im Laufe der Zeit geänderten Nutzungsanforderungen (Theater,
Faschingssitzungen, Catering, Bälle etc.) soll die „Turnhalle“ nun generalsaniert und erweitert werden. Dabei wird die Örtlichkeit insbesondere für die Nutzung kultureller Veranstaltungen instandgesetzt. Gemäß bereits vorliegender Vorplanung ergeben sich folgende Flächen (BGF): Bestand: 660 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dingolfing-Landau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-24 📅
Datum des Beginns: 2020-02-23 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 206-502175
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
1) Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen, um Informationen mittels E-Mail-Benachrichtigungen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Die Registrierung ist kostenfrei;
2) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen;
3) Teilnahmeantrag und Angebotsunterlagen sind gem. § 126b BGB in Textform einzureichen.
1) Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen, um Informationen mittels E-Mail-Benachrichtigungen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Die Registrierung ist kostenfrei;
2) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen;
3) Teilnahmeantrag und Angebotsunterlagen sind gem. § 126b BGB in Textform einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Markt Pilsting plant die Generalsanierung und Erweiterung der TSV Turnhalle in Pilsting mit dem Ziel der Umnutzung zu einem multifunktionalen Kultur- und Veranstaltungsort.
Die Turnhalle wurde 1925 errichtet und im Jahr 1973 das Dach saniert. Aufgrund der mittlerweile überholten technischen Ausstattung und der im Laufe der Zeit geänderten Nutzungsanforderungen (Theater,
Faschingssitzungen, Catering, Bälle etc.) soll die „Turnhalle“ nun generalsaniert und erweitert werden. Dabei wird die Örtlichkeit insbesondere für die Nutzung kultureller Veranstaltungen instandgesetzt. Gemäß bereits vorliegender Vorplanung ergeben sich folgende Flächen (BGF): Bestand: 660 m
Faschingssitzungen, Catering, Bälle etc.) soll die „Turnhalle“ nun generalsaniert und erweitert werden. Dabei wird die Örtlichkeit insbesondere für die Nutzung kultureller Veranstaltungen instandgesetzt. Gemäß bereits vorliegender Vorplanung ergeben sich folgende Flächen (BGF): Bestand: 660 m
Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 ff HOAI 2013 – Leistungsphasen 3-9. Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise.
Ein Anspruch auf (Weiter-) Beauftragung besteht nicht.
Beschreibung der Verlängerungen:
die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und bau sowie von Förderung/Finanzierung.
Beschreibung der Optionen:
Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils: LPH 3+4, LPH 5-7, LPH 8-9) Beauftragung der Leistungen.
Zusätzliche Informationen:
1) Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen, um Informationen mittels E-Mail-Benachrichtigungen über Fragen/Antworten und Änderungen zu erhalten. Die Registrierung ist kostenfrei;
2) Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch einzureichen;
3) Teilnahmeantrag und Angebotsunterlagen sind gem. § 126b BGB in Textform einzureichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 94431 Pilsting
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten
— Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt in EUR netto für die ausgeschriebene Planungsleistung >= 400 000 EUR: 2 Pkt.; >=300 000 EUR: 1 Pkt.; < 300 000 EUR: 0 Pkt. (Gewichtung x 1)
Mindeststandards:
— Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Pesonenschäden mind. 2,0 Mio. EUR, für sonstige Schäden mind. 1,0 Mio. EUR, oder eine Bestätigung der Versicherung, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall angepasst wird.
— Kostenfeststellung: >= 2,0 Mio. EUR netto (KGR 300 + 400) = 2 Pkt., wie vor, jedoch >= 1,5 Mio. netto (KGR 300 + 400) = 1 Pkt., wie vor jedoch < 1,5 Mio. EUR netto (KGR 300 + 400) = 0 Pkt. (Gewichtung x2)
Bewertungsparameter Referenz 2:
— bearbeitete Fläche BGF: >= 600 m
— Kostenfeststellung: >= 1,5 Mio. EUR netto (KGR 300 + 400) = 2 Pkt., wie vor, jedoch >= 1,25 Mio. EUR netto (KGR 300 + 400) = 1 Pkt., wie vor jedoch < 1,25 Mio. EUR netto (KGR 300 + 400) = 0 Pkt. (Gewichtung x2)
Zusatzpunkte:
— Bei einem der o. g. Referenzprojekte handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
Mindeststandards:
Mindestanforderungen Referenzen:
— Referenzzeitraum: Abschluss der LPH 8 (nach HOAI) zwischen 2014 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags,
— Die Leistungsphasen 3-8 sind voll beauftragt nachzuweisen,
— Leistungsinhalt: Öffentlich zugängliches Gebäude und Sonderbau nach der Landesbauordnung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Nachweis der unbeschränkten Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. vgl. Abschnitt II und III. Bei Punktgleichheit gem. den vorgegebenen Bewertungskriterien wird gem. § 75 Abs. 6 VgV nach Losverfahren entschieden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des für die Durchführung des Projekts vorgesehenen Projektteams, Kapazitätsplanung und Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Vorstellung und Projekterfahrung der vorgesehenen Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der vorgesehenen Herangehensweise an die Projektaufgabe und Planungsmethoden, dargestellt an konkreten Beispielen
Darstellung der geplanten Herangehensweise zur Kosten- und Termineinhaltung in der Ausführungsvorbereitung/Ausführung durch das vorgesehene Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgen ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Auschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Die Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgen ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Auschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Die Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Es wird vorausgesetzt, dass die in den Teilnahmeanträgen genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln.
Es wird vorausgesetzt, dass die in den Teilnahmeanträgen genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 206-502175 (2019-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Markt Pilsting plant die Generalsanierung und Erweiterung der TSV Turnhalle in Pilsting mit dem Ziel der Umnutzung zu einem multifunktionalen Kultur- und Veranstaltungsort.
Die Turnhalle wurde 1925 errichtet und im Jahr 1973 das Dach saniert. Aufgrund der mittlerweile überholten technischen Ausstattung und der im Laufe der Zeit geänderten Nutzungsanforderungen (Theater,
Faschingssitzungen, Catering, Bälle etc.) soll die „Turnhalle“ nun generalsaniert und erweitert werden. Dabei wird die Örtlichkeit insbesondere für die Nutzung kultureller Veranstaltungen instandgesetzt. Gemäß bereits vorliegender Vorplanung ergeben sich folgende Flächen (BGF):
— Bestand: 660 m
— Anbau: 310 m
Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 4,0 Mio. EUR brutto (KGR 200-700).
Der Markt Pilsting plant die Generalsanierung und Erweiterung der TSV Turnhalle in Pilsting mit dem Ziel der Umnutzung zu einem multifunktionalen Kultur- und Veranstaltungsort.
Die Turnhalle wurde 1925 errichtet und im Jahr 1973 das Dach saniert. Aufgrund der mittlerweile überholten technischen Ausstattung und der im Laufe der Zeit geänderten Nutzungsanforderungen (Theater,
Faschingssitzungen, Catering, Bälle etc.) soll die „Turnhalle“ nun generalsaniert und erweitert werden. Dabei wird die Örtlichkeit insbesondere für die Nutzung kultureller Veranstaltungen instandgesetzt. Gemäß bereits vorliegender Vorplanung ergeben sich folgende Flächen (BGF):
— Bestand: 660 m
— Anbau: 310 m
Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 4,0 Mio. EUR brutto (KGR 200-700).
Gesamtwert des Auftrags: 560 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Faschingssitzungen, Catering, Bälle etc.) soll die „Turnhalle“ nun generalsaniert und erweitert werden. Dabei wird die Örtlichkeit insbesondere für die Nutzung kultureller Veranstaltungen instandgesetzt. Gemäß bereits vorliegender Vorplanung ergeben sich folgende Flächen (BGF):
Faschingssitzungen, Catering, Bälle etc.) soll die „Turnhalle“ nun generalsaniert und erweitert werden. Dabei wird die Örtlichkeit insbesondere für die Nutzung kultureller Veranstaltungen instandgesetzt. Gemäß bereits vorliegender Vorplanung ergeben sich folgende Flächen (BGF):
— Bestand: 660 m
— Anbau: 310 m
Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 4,0 Mio. EUR brutto (KGR 200-700).
Auftragsvergabe
Name: Wagner Architekten
Postort: Landau/Isar
Land: Deutschland 🇩🇪 Dingolfing-Landau
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 560 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).