Das jetzige Hauptgebäude des Gymnasiums wurde 1971 als Neubau in Möckmühl errichtet.
Die Realschule wurde 1976 in einem neuen Gebäude untergebracht, welches sie sich seit 1976 mit der Werkrealschule teilt.
Im Jahr 2000 wurde ein würfelförmiger Anbau eröffnet, der mit dem Gymnasium über eine Brücke verbunden ist.
Die Gebäude müssen bautechnisch, funktional und energetisch ertüchtigt werden. Diese Ertüchtigung ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Generalsanierung Verbundschule, Realschule und Werkrealschule in Möckmühl
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Das jetzige Hauptgebäude des Gymnasiums wurde 1971 als Neubau in Möckmühl errichtet.
Die Realschule wurde 1976 in einem neuen Gebäude untergebracht, welches...”
Kurze Beschreibung
Das jetzige Hauptgebäude des Gymnasiums wurde 1971 als Neubau in Möckmühl errichtet.
Die Realschule wurde 1976 in einem neuen Gebäude untergebracht, welches sie sich seit 1976 mit der Werkrealschule teilt.
Im Jahr 2000 wurde ein würfelförmiger Anbau eröffnet, der mit dem Gymnasium über eine Brücke verbunden ist.
Die Gebäude müssen bautechnisch, funktional und energetisch ertüchtigt werden. Diese Ertüchtigung ist in 2 Bauabschnitten vorgesehen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 450 000 💰
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 + 5, LPH 3-9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Für die weitere Planung sind die Ergebnisse der vorliegenden Vorplanung zwingend zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation/Abwicklung des Projekts – Bürostruktur/Büroorgsanisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation/Abwicklung des Projekts – Erfassung der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen sowie Darstellung der vorgesehenen Abwicklung des Projekts”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 15
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 195 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-02 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Nach der Fördermittelzusage, der...”
Beschreibung der Optionen
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Nach der Fördermittelzusage, der Erteilung des Baubeschlusses und der erteilten Baugenehmigung ist beabsichtigt die LPH 5-7 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisses wird die LPH 8 beauftragt.
Die LPH 9 wird nach Abnhame der LPH 8 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Führung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Eigenerklärung, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß §75 Abs. 2 VgV berechtigt ist (Ausschlusskriterium).
Auf Verlangen der Vergabestelle ist der Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV mindestens eines Inhabers oder einer Führungskraft des Bieters/der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Hinweis: Für Bieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
c) § 36 Abs. 1 VgV: Verpflichtungserklärung aller vorgesehenen Nachunternehmer (Ausschlusskriterium);
d) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Ausschlusskriterium);
e) Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
“Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden...”
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bieters ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
1 Referenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, bei denen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
1 Referenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderungen, bei denen die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4 + 5 gemäß HOAI 2013 gemäß § 55 HOAI 2013 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit des Referenzprojekts zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
— Jahr der Inbetriebnahme...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Mindestbedingungen für die Wertbarkeit des Referenzprojekts zur Feststellung der Eignung sind zwingend erforderlich:
— Jahr der Inbetriebnahme (ohne LP 9) ab dem 1.1.2014,
— Anlagengruppen 4 + 5 jeweils eingeordnet >= Honorarzone II gemäß HOAI 2013,
— Baukosten netto, KG 440-450 >= 0,25 Mio. EUR,
— öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB,
— Sanierung unter laufendem Betrieb,
— LPH 3 + 5-8 wurden erbracht.
Für das jeweilige Referenzprojekt ist eine Projektdarstellung einzureichen, welche die o. g. genannten Mindestbedingungen zum Referenzprojekt enthält bzw. nachvollziehbar beschreibt. Zusätzlich sind die Projektbezeichnung/-titel und der Auftraggeber mit Kontaktdaten anzugeben sowie Pläne und Bilder des Objekts einzureichen.
Sind die Projektmerkmale nicht genannt bzw. nachvollziehbar beschrieben, kann der Eignungsnachweis nicht gewertet werden. Der Bieter ist dann vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“g) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
g) § 43 Abs.2 + 3 VgV 2016: Bieter- oder Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Angebot sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen;
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen;
i) Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie Name des Erklärenden sind in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bieter" anzugeben. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden ist das Angebot vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Die Kriterien g) – i) sind Ausschlusskriterien.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-29
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-29
11:00 📅
“Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB...”
Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagen (Excel-Datei „1913_Vergabeuntelagen_L3“/Tabellenblatt „Bieter“) angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an den entsprechenden Stellen der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise, die Angebotsunterlagen, die zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Alle 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2019/S 125-305711 (2019-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 160 938 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 + 5, LPH 3 – 9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen...”
Beschreibung der Beschaffung
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 + 5, LPH 3 – 9, stufenweise.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Für die weitere Planung sind die Ergebnisse der vorliegenden Vorplanung zwingend zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation / Abwicklung des Projekts – Bürostruktur / Büroorgsanisation
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisation / Abwicklung des Projekts – Erfassung der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen sowie Darstellung der vorgesehenen Abwicklung des Projekts” Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Nach der Fördermittelzusage, der...”
Beschreibung der Optionen
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen.
Nach der Fördermittelzusage, der Erteilung des Baubeschlusses und der erteilten Baugenehmigung ist beabsichtigt die LPH 5 – 7 zu beauftragen.
In Abhängigkeit der Finanzierbarkeit des Ausschreibungsergebnisses wird die LPH 8 beauftragt.
Die LPH 9 wird nach Abnhame der LPH 8 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 125-305711
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 + 5, LPH 3-9,stufenweise”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WSR GmbH & Co.KG
Postanschrift: Heisenbergstraße 4
Postort: Estenfeld
Postleitzahl: 97230
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 9305988809-0📞
E-Mail: petra.schwabe@wsr-ingenieure.de📧
Region: Würzburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 160 938 💰
“Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB...”
Die für das Angebot erarbeiteten Vergabeunterlagen sind für das Angebot zwingend zu verwenden. Das Angebot ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben an der hierfür gekennzeichneten Stelle in den Vergabeunterlagen (Excel-Datei „1913_Vergabeuntelagen_L3“ / Tabellenblatt „Bieter“) angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an den entsprechenden Stellen der Name des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise, die Angebotsunterlagen, die zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen. Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2020/S 051-121468 (2020-03-09)