Ausschreibungsgegenstand ist die Vereinbarung eines Rahmenvertrages für die Durchführung von Leistungen zu geophysikalischen Ausbaukontroll- und Zustandsmessungen an Grundwassermesstellen und Brunnen in Bereichen mit zum Teil sehr stark mit organischen Verbindungen kontaminiertem Grundwasser.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2019-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
Referenznummer: A 19 1387
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibungsgegenstand ist die Vereinbarung eines Rahmenvertrages für die Durchführung von Leistungen zu geophysikalischen Ausbaukontroll- und...”
Kurze Beschreibung
Ausschreibungsgegenstand ist die Vereinbarung eines Rahmenvertrages für die Durchführung von Leistungen zu geophysikalischen Ausbaukontroll- und Zustandsmessungen an Grundwassermesstellen und Brunnen in Bereichen mit zum Teil sehr stark mit organischen Verbindungen kontaminiertem Grundwasser.
“Es werden Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz...”
Es werden Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBI. LSA Nr. 23/2012, S. 536-541) vereinbart. Zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten wird vom Bieter eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 des LVG LSA verlangt.
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Quelle: OJS 2019/S 076-181129 (2019-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Es werden Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz...”
Es werden Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17 und 18 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA) vom 19.11.2012 (GVBI. LSA Nr. 23/2012, S. 536-541) vereinbart. Zur Absicherung der Auftragnehmerpflichten wird vom Bieter eine Vertragsstrafenerklärung nach § 18 des LVG LSA verlangt.
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Quelle: OJS 2019/S 164-403351 (2019-08-23)