Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B.
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de,
https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Untersuchungskonzept,
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen,
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe,
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Zertifikate zur Eignung des Messschiffes,
— Referenzschreiben des Referenzgebers.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Datenblätter und Gerätebeschreibung mit Nachweis der Einsatzfähigkeit hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit,
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung,
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
— Deckungsnachweis der Versicherung.
Referenzen:
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium bedeutet:
— Studium an einer Universität in einem Studiengang Geowissenschaften, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Durchführung hydroakustischer und seismischer Messkampagnen sowie zur Bearbeitung und Auswertung (mehrkanal-) seismischer Daten befähigen,
— Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Vermessung,
— Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang Elektrotechnik, Elektronik, Informatik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur digitalen Signalverarbeitung, Netzwerktechnik und Handhabe der seismischen Gerätschaften befähigen.
Fachspezifische Berufsausbildung bedeutet:
— Ausbildung zum Techniker, Mechaniker oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Wartung, Reparatur und Handhabe seismischer Gerätschaften befähigen.