Beschreibung der Beschaffung
Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Begleitung erforderlich.
Zu den erforderlichen Leistungen der geotechnischen Baubegleitung zählen:
— Baustellentermine zur ingenieurtechnischen Baubegleitung für Baugrundabnahme, für Abnahme der Mikropfähle, Trägerbohlwände oder sonstige Abstimmungen/Beratungen im Zusammenhang mit dem Baugrund,
— Abfalluntersuchungen an Haufwerksproben bzw. Probenahme stellen nach gesonderter Aufforderung durch den bzw. in Abstimmung mit dem AG,
— radiologische Untersuchung aufgrund von Nebenbestimmungen des Zulassungsbescheides zum Bauvorhaben nach gesonderter Aufforderung durch den bzw. in Abstimmung mit den AG.
Die Leistungen sind jeweils in enger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen, mit dieser zu kommunizieren und zu koordinieren. Hierbei wird vom AN auch die Bereitschaft erwartet, bei Bedarf an Bauberatungen teilzunehmen oder weitere Beratungsleistungen je nach Erfordernis zu erbringen.
In Abhängigkeit der Homogenität der örtlichen Baugrundverhältnisse und des geplanten Bauablaufes können die tatsächlich auszuführenden Leistungen schwanken. Für die Honorarkalkulation ist daher zunächst von folgenden Leistungen und Annahmen auszugehen:
Leistungaumfang:
1) Baugrundabnahme/Abnahme Mikropfähle/ Abnahme Trägerbohlwände;
2) Abfalltechnische Untersuchungen:
— Probenahme, Verpackung, Beschriftung und Dokumentation,
— Mindestuntersuchung TR LAGA Boden nach Tab. II.1.2-1, unspezifischer Verdacht,
— Mindestuntersuchung TR LAGA Bauschutt, Tab. II.1.4-5+1.4-6,
— Untersuchungen DepV (DK I oder II) Ergänzung für LAGA,
— Auswertung Laboranalyse und Dokumentation.
3) Radiologische Messungen ODL entlang der Uferlinie (Baubereich) einschl. Auswertung und Protokoll;
4) Radiologische Untersuchungen mit:
— Probenahme, Verpackung, Beschriftung und Dokumentation,
— Radionuklidanalyse, incl. Probenvorbereitung und Probenversand (bei Überschrei-Tung des ODL-Grenzwertes),
— Auswertung Laboranalyse und Dokumentation.
Die Probennahme und der Analytikumfang erfolgen auf Grundlage der LAGA PN 98.