Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die Gesamtmaßnahme M2 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 230 m, beginnend im Anschluss an die Brücke Klaffenbacher Straße (Fluss-km 1+836.00) bis zur Einmündung „Alte Harth“ (Fluss-km 1+602.00) und weiter bis oberhalb des Einkaufsmarktes Norma (Fluss-km 1+551.93). Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie z. Bsp. Hochwasserschutzdamm mit Betonkerndichtung, Böschungsregulierungen oder Neubau von Hochwasserschutzmauern. Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Begleitung erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: FMZ-2019-12
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Gesamtmaßnahme M2 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 230 m, beginnend im Anschluss an die Brücke Klaffenbacher Straße (Fluss-km 1+836.00) bis zur Einmündung „Alte Harth“ (Fluss-km 1+602.00) und weiter bis oberhalb des Einkaufsmarktes Norma (Fluss-km 1+551.93). Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie z. Bsp. Hochwasserschutzdamm mit Betonkerndichtung, Böschungsregulierungen oder Neubau von Hochwasserschutzmauern.
Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Begleitung erforderlich.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Gesamtmaßnahme M2 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 230 m, beginnend im Anschluss an die Brücke Klaffenbacher Straße (Fluss-km 1+836.00) bis zur Einmündung „Alte Harth“ (Fluss-km 1+602.00) und weiter bis oberhalb des Einkaufsmarktes Norma (Fluss-km 1+551.93). Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie z. Bsp. Hochwasserschutzdamm mit Betonkerndichtung, Böschungsregulierungen oder Neubau von Hochwasserschutzmauern.
Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Begleitung erforderlich.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-23 📅
Datum des Beginns: 2019-04-15 📅
Datum des Endes: 2020-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 016-033918
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Gesamtmaßnahme M2 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 230 m, beginnend im Anschluss an die Brücke Klaffenbacher Straße (Fluss-km 1+836.00) bis zur Einmündung „Alte Harth“ (Fluss-km 1+602.00) und weiter bis oberhalb des Einkaufsmarktes Norma (Fluss-km 1+551.93). Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie z. Bsp. Hochwasserschutzdamm mit Betonkerndichtung, Böschungsregulierungen oder Neubau von Hochwasserschutzmauern.
Die Gesamtmaßnahme M2 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 230 m, beginnend im Anschluss an die Brücke Klaffenbacher Straße (Fluss-km 1+836.00) bis zur Einmündung „Alte Harth“ (Fluss-km 1+602.00) und weiter bis oberhalb des Einkaufsmarktes Norma (Fluss-km 1+551.93). Die geplanten Maßnahmen bestehen aus Einzelvorhaben, wie z. Bsp. Hochwasserschutzdamm mit Betonkerndichtung, Böschungsregulierungen oder Neubau von Hochwasserschutzmauern.
Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Begleitung erforderlich.
Zu den erforderlichen Leistungen der geotechnischen Baubegleitung zählen:
— Baustellentermine zur ingenieurtechnischen Baubegleitung für Baugrundabnahme, für Abnahme der Mikropfähle, Trägerbohlwände oder sonstige Abstimmungen/Beratungen im Zusammenhang mit dem Baugrund,
— Abfalluntersuchungen an Haufwerksproben bzw. Probenahmestellen nach gesonderter Aufforderung durch den bzw. in Abstimmung mit dem AG,
— Radiologische Untersuchung aufgrund von Nebenbestimmungen des Zulassungsbescheides zum Bauvorhaben nach gesonderter Aufforderung durch den bzw. in Abstimmung mit den AG
Die Leistungen sind jeweils in enger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen, mit dieser zu kommunizieren und zu koordinieren. Hierbei wird vom AN auch die Bereitschaft erwartet, bei Bedarf an Bauberatungen teilzunehmen oder weitere Beratungsleistungen je nach Erfordernis zu erbringen.
Die Leistungen sind jeweils in enger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen, mit dieser zu kommunizieren und zu koordinieren. Hierbei wird vom AN auch die Bereitschaft erwartet, bei Bedarf an Bauberatungen teilzunehmen oder weitere Beratungsleistungen je nach Erfordernis zu erbringen.
In Abhängigkeit der Homogenität der örtlichen Baugrundverhältnisse und des geplanten Bauablaufes können die tatsächlich auszuführenden Leistungen schwanken. Für die Honorarkalkulation ist daher zunächst von folgenden Leistungen und Annahmen auszugehen:
In Abhängigkeit der Homogenität der örtlichen Baugrundverhältnisse und des geplanten Bauablaufes können die tatsächlich auszuführenden Leistungen schwanken. Für die Honorarkalkulation ist daher zunächst von folgenden Leistungen und Annahmen auszugehen:
— Probenahme, Verpackung, Beschriftung und Dokumentation,
— Mindestuntersuchung TR LAGA Boden nach Tab. II.1.2-1, unspezifischer Verdacht,
— Mindestuntersuchung TR LAGA Bauschutt, Tab. II.1.4-5+1.4-6,
— Untersuchungen DepV (DK I oder II) Ergänzung für LAGA,
— Auswertung Laboranalyse und Dokumentation.
3) Radiologische Messungen ODL entlang der Uferlinie (Baubereich) einschl. Auswertung und Protokoll;
4) Radiologische Untersuchungen mit
— Radionuklidanalyse, incl. Probenvorbereitung und Probenversand (bei Überschreitung des ODL-Grenzwertes),
Die Probennahme und der Analytikumfang erfolgen auf Grundlage der LAGA PN 98.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 FV-Reg. Nr. 100710052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet geologische Baubegleitung anzugeben.
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Die Deckungssumme für sonstige Schäden muss mindestens 1,5 Mio EUR betragen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das zweifache der Versicherungssumme betragen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen.
Nachweis Berufsstand für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter (Bauingenieur oder Geologe, Diplom oder Masterabschluss.
Der Bieter muss für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter jeweils folgende vergleichbare Referenzen benennen:
Mind. 2 Referenzen für den Bereich der geotechnischen Baubegleitung im Wasserbau
Mit Angabe des Vorhabens, des erbrachten Leistungsumfanges, Anzahl der Grundstücke/davon mit Bebauung, Bearbeitungszeitraum, und Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Funktion, Telefonnummer des Ansprechpartners).
Mit Angabe des Vorhabens, des erbrachten Leistungsumfanges, Anzahl der Grundstücke/davon mit Bebauung, Bearbeitungszeitraum, und Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Funktion, Telefonnummer des Ansprechpartners).
(Es ist für jede Referenz das „Deckblatt für Referenzobjekte“ zu verwenden!
Die Referenzen für den PL und den stellv. PL können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden, sofern beide Personen am Fachbereich geotechnische Baubegleitung beteiligt waren. Die Referenzen müssen für abgeschlossene Bauvorhaben vorgelegt werden, die nach dem 1.1.2010 fertig gestellt worden sind.-
Die Referenzen für den PL und den stellv. PL können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden, sofern beide Personen am Fachbereich geotechnische Baubegleitung beteiligt waren. Die Referenzen müssen für abgeschlossene Bauvorhaben vorgelegt werden, die nach dem 1.1.2010 fertig gestellt worden sind.-
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Bauingenieur oder Geologe, abgeschlossener Diplom- oder Masterabschluss
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde Zschopau
09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist als eine Datei zusammengefast abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 016-033918 (2019-01-21)
Ergänzende Angaben (2019-02-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
In der den Vergabeunterlagen zur ursprünglichen Bekanntmachung beigefügten Aufgabenstellung sind unter Ziffer 2 Maßnahmebereiche folgende Einzelmaßnahmen aufgeführt: M 2.01 r, M 2.02 r, M 2.03 r, M 2.04 r, M 2.06 r, M 2.07 r und M 2.09 r. In dem beigefügten Leistungsverzeichnis sind versehentlich die Maßnahmen M 2.07 r und M 2.09 r nicht enthalten. Das korrigierte Leistungsverzeichnis wird hiermit neu ausgereicht. Nur dieses korrigierte LV ist im Zuge der Angebotserstellung zu verwenden. Aufgrund dieser Änderung wird der Schlusstermin für den Eingang der Angebote auf den 6.3.2019, 13.00 Uhr festgelegt. Die Bindefrist wird dementsprechend bis zum 6.6.2019 verlängert. Bereits eingereichte Angebote können nicht gewertet werden.
In der den Vergabeunterlagen zur ursprünglichen Bekanntmachung beigefügten Aufgabenstellung sind unter Ziffer 2 Maßnahmebereiche folgende Einzelmaßnahmen aufgeführt: M 2.01 r, M 2.02 r, M 2.03 r, M 2.04 r, M 2.06 r, M 2.07 r und M 2.09 r. In dem beigefügten Leistungsverzeichnis sind versehentlich die Maßnahmen M 2.07 r und M 2.09 r nicht enthalten. Das korrigierte Leistungsverzeichnis wird hiermit neu ausgereicht. Nur dieses korrigierte LV ist im Zuge der Angebotserstellung zu verwenden. Aufgrund dieser Änderung wird der Schlusstermin für den Eingang der Angebote auf den 6.3.2019, 13.00 Uhr festgelegt. Die Bindefrist wird dementsprechend bis zum 6.6.2019 verlängert. Bereits eingereichte Angebote können nicht gewertet werden.
Quelle: OJS 2019/S 044-101348 (2019-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 14 933 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Abfalluntersuchungen an Haufwerksproben bzw. Probenahme stellen nach gesonderter Aufforderung durch den bzw. in Abstimmung mit dem AG,
— radiologische Untersuchung aufgrund von Nebenbestimmungen des Zulassungsbescheides zum Bauvorhaben nach gesonderter Aufforderung durch den bzw. in Abstimmung mit den AG.
— Radionuklidanalyse, incl. Probenvorbereitung und Probenversand (bei Überschrei-Tung des ODL-Grenzwertes),
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.Nr.100710052
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-23 📅
Name: IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH
Postanschrift: Waisenhausstraße 10
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@ibes-freiberg.de📧
Land: Mittelsachsen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 14 933 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2019/S 105-256891 (2019-05-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 14 933 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367-3100📞
Fax: +49 37367-310130 📠
Leistungen der geotechnischen Begleitung der Baumaßnahme. Baugrundabnahmen, Abfalltechnische Untersuchungen, Radiologische Messungen, Radiologische Untersuchungen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 23014-2020, ,FV-Reg .Nr. 100710052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz-Harthau
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 162-462068 (2022-08-19)