Geotechnische Erkundung in Nord & Ostsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-15.
Auftragsbekanntmachung (2019-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versuchs- und Aufschlussbohrungen
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/574-I
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Erkundung in Nord & Ostsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Geotechnische Erkundung in Nord & Ostsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versuchs- und Aufschlussbohrungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Versuchs- und Aufschlussbohrungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-20 📅
Datum des Beginns: 2019-04-15 📅
Datum des Endes: 2019-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 036-080187
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 247-566857
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Submission unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da voll digital abgewickelt über OEFA.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Raumlos 1: Nordsee und
Raumlos 2: Ostsee
Bezeichnung des Loses: Geotechnische Erkundung Nordsee
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Erkundung mit Labor
a) Gegenstände der Vertragsleistungen sind:
— Felduntersuchungen zur Vorerkundung auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik,
— UXO/Kampfmittelfreiheit an den Lokationen feststellen,
— Transport und Lagerung der Bohrkerne bzw. Proben,
— Scannen/bildhafte Darstellung der Bohrkerne,
— Laboruntersuchungen (Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche),
— Erstellung des Erkundungsberichtes und des Labor-Datenberichts.
–– kontinuierliche Sondierungen ab dem Gewässerboden,
–– diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Downhole CPT).
— Bohrlochrammsondierung (BDP),
— Bohrlochgeophysik,
c) Probenentnahme (Locker- und Festgestein):
— Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 Bodenproben der erforderlichen Güteklasse:
–– bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber der Güteklasse 2,
–– bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4 gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für nicht bindige Böden jedoch anzustreben,
–– die Bohrverfahren für Festgestein (Fels und verfestigte Lockergesteine) sind so auszuwählen, so dass Bohrkerne mindestens der Güteklasse 2 gewonnen werden können.
— Entsorgung des restlichen Bohrgutes.
d) Laboruntersuchungen:
— auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren,
— Laboruntersuchungen umfassen die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanischen Versuche,
— Durchführung der Laboruntersuchungen.
e) Flächen, Anzahl der Lokationen
Die Flächen liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-3 des FEP zwischen den Verkehrstrennungsgebieten „German Bight Western Approach“ und „Terschelling German Bight".
N-3.7:
Die Fläche liegt zwischen der 31- und der 34-m – Wassertiefenlinie. Direkt westlich grenzen die OWP „Gode Wind 01“ und „Gode Wind 02“ an. Östlich liegt das Vorhabensgebiet „Gode Wind III“, südöstlich „Gode Wind 04“. Die Entfernungen zu den nächstgelegenen Inseln Norderney, Juist, Baltrum und Langeoog südlich der Fläche betragen etwa 30 -40 km.
Die Fläche liegt zwischen der 31- und der 34-m – Wassertiefenlinie. Direkt westlich grenzen die OWP „Gode Wind 01“ und „Gode Wind 02“ an. Östlich liegt das Vorhabensgebiet „Gode Wind III“, südöstlich „Gode Wind 04“. Die Entfernungen zu den nächstgelegenen Inseln Norderney, Juist, Baltrum und Langeoog südlich der Fläche betragen etwa 30 -40 km.
N-3.8:
An die Fläche grenzen die Fläche N-3.5 und die Fläche N-3.6, südlich anschließend der OWP „Nordsee One“, östlich OWPs „Gode Wind 01“ und „Gode Wind 02“ an:
— N-3.7 (FEP Fläche 18 km
— N-3.8 (FEP Fläche 25 km
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Geotechnische Erkundung Ostsee
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
–– diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Downhole CPT),
— Bohrlochgeophysik.
— Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 Bodenproben der erforderlichen Güteklasse,
–– die Bohrverfahren für Festgestein (Fels und verfestigte Lockergesteine) sind so auszuwählen, so dass Bohrkerne mindestens der Güteklasse 2 gewonnen werden können,
d) Laboruntersuchungen
— auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm durch den Auftragnehmer zu konkretisieren,
Die Fläche liegt im Gebiet O-1 des FEP in der deutschen AWZ der Ostsee rund 38 km nordöstlich der Insel Rügen. Die Wassertiefen liegen zwischen 41 und 45 m. Der nächstgelegene Punkt des Festlandes liegt im südlichen Bereich des Greifswalder Boddens in einer Entfernung von 82 km.
Die Fläche liegt im Gebiet O-1 des FEP in der deutschen AWZ der Ostsee rund 38 km nordöstlich der Insel Rügen. Die Wassertiefen liegen zwischen 41 und 45 m. Der nächstgelegene Punkt des Festlandes liegt im südlichen Bereich des Greifswalder Boddens in einer Entfernung von 82 km.
Nördlich an die Fläche grenzt das Verkehrstrennungsgebiet „North of Rügen“ und westlich das im Raumordnungsplan der Ostsee als Schifffahrtsroute 20 bezeichnete Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Schifffahrt. Im Gebiet O-1 befinden sich direkt südlich angrenzend OWP „Wikinger“ und daran anschließend der OWP „Arkona“.
Nördlich an die Fläche grenzt das Verkehrstrennungsgebiet „North of Rügen“ und westlich das im Raumordnungsplan der Ostsee als Schifffahrtsroute 20 bezeichnete Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Schifffahrt. Im Gebiet O-1 befinden sich direkt südlich angrenzend OWP „Wikinger“ und daran anschließend der OWP „Arkona“.
— O-1.3 (FEP Fläche 26,2 km
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort Datenlieferung: Hamburg DE600
Hauptausführungsort: Nordsee Offshore und Labor des ausführenden Auftragnehmers
Hauptausführungsort: Ostsee Offshore und Labor des ausführenden Auftragnehmers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium);
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium);
b) Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium);
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium);
c) Bestimmte Berechtigung erforderlich
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
Los 1 Nordsee: 12 000 000,00 EUR
Los 2 Ostsee: 6 000 000,00 EUR
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters
b) Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden 10 000 000,00 EUR
Für sonstige Schäden 2 000 000,00 EUR
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
– der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
– der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende Arbeiten ausgeführt. Über jedes Kriterium sind mindesten 2 Referenzen zu benennen. (Ausschlusskriterium):
— Erfahrungen beim Abteufen von Aufschlussbohrungen im Offshore-Bereich in den in der deutschen AWZ verbreiteten oder vergleichbaren Böden.
Nachweis: Eigenerklärung; Referenzschreiben.
b) In den letzten 3 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende Arbeiten ausgeführt. Über jedes Kriterium sind mindestens 3 Referenzen zu benennen. (Ausschlusskriterium):
— Erfahrungen bei Durchführung von Probenansprachen, Entnahme von repräsentativen Proben sowie Konkretisierung von Laboruntersuchungen und Durchführung von Laboruntersuchungen für Baugrunderkundungen für Bauwerke der geotechnischen Kategorie 2 oder 3 des Euro Code7.
— Erfahrungen bei Durchführung von Probenansprachen, Entnahme von repräsentativen Proben sowie Konkretisierung von Laboruntersuchungen und Durchführung von Laboruntersuchungen für Baugrunderkundungen für Bauwerke der geotechnischen Kategorie 2 oder 3 des Euro Code7.
Nachweis: Eigenerklärung; Referenzschreiben
c) Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
— SCHIFFE:
–– Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im UK registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:
– STCW,
– SOLAS,
– MARPOL,
– Helsinki-Übereinkommen.
–– Die Arbeitsverträge der an Bord beschäftigten Seeleute erfüllen die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens der internationalen Arbeitsorganisation, 2006,
–– Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den nationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten mindestens jedoch den der folgenden EU-Richtlinien:
– RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz,
– RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie,
– RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie,
– RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen,
– Verordnung (EG) 336/2006.
Die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate.
— GERÄTE:
–– mindestens je 1 Bohrgerät und Sondiergerät sowie dazugehörige Ausrüstungsgegenstände in Anlehnung an DIN EN ISO 22475-1 und DIN EN ISO 22476-1, für Erkundungstiefe von bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe mit an die Geologie angepasster Probenahme- bzw. Sondiertechnik sowie mit einem Endverrohrungsdurchmesser von rd. 219 mm beim Rammkernbohrverfahren in den vorkommenden Böden und Fels sicher Bohrtiefen von mind. 80 m Tiefe zu erreichen,
–– mindestens je 1 Bohrgerät und Sondiergerät sowie dazugehörige Ausrüstungsgegenstände in Anlehnung an DIN EN ISO 22475-1 und DIN EN ISO 22476-1, für Erkundungstiefe von bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe mit an die Geologie angepasster Probenahme- bzw. Sondiertechnik sowie mit einem Endverrohrungsdurchmesser von rd. 219 mm beim Rammkernbohrverfahren in den vorkommenden Böden und Fels sicher Bohrtiefen von mind. 80 m Tiefe zu erreichen,
–– Drucksondierungsgerät mit mindestens 100 kN Druckkraft,
–– Labor- und Ausrüstungsgegenstände für geotechnische Laboruntersuchungen für Baugrunderkundungen für Bauwerke der geotechnischen Kategorie 2 oder 3 des Euro Code 7.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Datenblätter und Gerätebeschreibung mit Nachweis der Einsatzfähigkeit.
Mindeststandards:
d. Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Kriterium sind mindesten 3 Referenzen, nicht älter als 5 Jahre, zu benennen. (Ausschlusskriterium):
d. Der Wirtschaftsteilnehmer muss für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Mindestqualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen. Über jedes Kriterium sind mindesten 3 Referenzen, nicht älter als 5 Jahre, zu benennen. (Ausschlusskriterium):
— Geotechnische Erkundung:
–– das projektleitende sowie das verantwortliche Fachpersonal muss verfügen über mindestens 3 Jahre,
– praktische Erfahrungen im Erkundungsgebiet oder einem vergleichbaren Seegebiet,
– praktische Erfahrungen bei der vorläufigen Benennung und Beschreibung von Boden und Fels in jeder Probe während der Probengewinnung sowie der Sondierungen,
– Berufserfahrung in einem Unternehmen, das geotechnische Probenentnahmen ausführt,
–– Erkundungsleiter (Benennung von mindestens 2 Personen je Los):
– abgeschlossenes Fachstudium und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in einem Unternehmen, das geotechnische Probenentnahme und Sondierungen ausführt oder
– abgeschlossene Ausbildung zum/r Bohrtechniker/in oder -meister/in oder gleichwertig, und Mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in einem Unternehmen, das geotechnische Probenentnahme und Sondierungen ausführt und
– je Deutsch- und Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe B2:
–– je geplanter Schicht mindestens ein verantwortlicher Bohrgeräteführer (Qualifizierter Techniker) (Benennung von mindestens 4 Personen je LOS).
– Fortbildungs- und Qualifikationsnachweis „Fachkraft nach DIN EN ISO 22475-1 – Geotechnische Erkundung und Untersuchung – Probenentnahme und Grundwassermessungen“,
– mindestens 3 Jahre praktische Erfahrungen als Bohrgeräteführer,
–– je geplanter Schicht mindestens ein verantwortlicher Sondiergeräteführer (Qualifizierter Techniker) (Benennung von mindestens 4 Personen je LOS).
– mindestens 3 Jahre praktische Erfahrungen als Sondiergeräteführer:
–– je geplanter Schicht mindestens ein verantwortlicher Mitarbeiter (Benennung von mindestens 4 Personen je LOS).
– mindestens 3 Jahre praktische Erfahrungen bei Probenentnahme, Behandlung, Transport und Lagerung von Proben nach DIN EN ISO 22475-1,
— laboruntersuchungen:
–– Laborleiter (Verantwortlicher Fachmann) (Benennung von mindestens 1 Person je LOS).
– abgeschlossenes Fachstudium,
– mit Mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in einem Labor, das Untersuchungen nach DIN EN DIN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1 ausführt,
– mindestens 3 Jahre praktische Erfahrung bei Festlegung und Entnahme von Proben für anschließend durchzuführende Klassifizierungs- und boden- und felsmechanische Versuche,
–– Geotechniker für Bohrkernansprache (Benennung von mindestens 2 Personen je LOS),
– abgeschlossene Ausbildung zum/r Bohrtechniker/in oder -meister/in oder gleichwertig oder
– je mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Festlegung und Entnahme von Proben für anschließend durchzuführende Klassifizierungs- und boden- und felsmechanische Versuche,
–– Laborant (Qualifizierter Techniker) (Benennung von mindestens 2 Personen je LOS),
– durch eine Ausbildung nachgewiesene Grundkenntnisse von Baugrunderkundungen und -untersuchungen sowie der geologischen, boden- und felsmechanischen Grundlagen, Erstellen von Probenahmeplänen, Probekörper vorbereiten, Durchführen von Probenahmen an Boden- und Felsproben, Kennzeichnen von Proben, Erstellen von Probenahmeprotokollen, verpacken und lagern von Proben und für den Transport vorbereiten, Auswählen und handhaben von Geräten zur Entnahme von Proben sowie warten und in Stand halten,
– durch eine Ausbildung nachgewiesene Grundkenntnisse von Baugrunderkundungen und -untersuchungen sowie der geologischen, boden- und felsmechanischen Grundlagen, Erstellen von Probenahmeplänen, Probekörper vorbereiten, Durchführen von Probenahmen an Boden- und Felsproben, Kennzeichnen von Proben, Erstellen von Probenahmeprotokollen, verpacken und lagern von Proben und für den Transport vorbereiten, Auswählen und handhaben von Geräten zur Entnahme von Proben sowie warten und in Stand halten,
– mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einem Unternehmen, das geotechnische Laboruntersuchungen ausführt.
Nachweis: Eigenerklärung; Referenzschreiben, Zeugnisse, Urkunden und Lebensläufe
e) Der Wirtschaftsteilnehmer muss ein Untersuchungskonzept mit folgenden Inhalten vorlegen (Ausschlusskriterium):
Geotechnische Erkundung
— Ablauf & Beschreibung,
— Geräte- und Personaleinsatzkonzept.
Laboruntersuchungen
— Ablauf und Beschreibung,
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Deutsches Recht (insbesondere: Bürgerliches Gesetzbuch §§631ff., Bundesberg-Gesetz, Hohe-See-Einbringungsgesetz, Windenergie-auf-See-Gesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz) zu finden auf: www.gesetze-im-internet.de
DIN 18299, DIN 18301, DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 22476-1, DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1, DIN EN ISO 19901-8, jeweils einschließlich in Bezug genommener Normen und Vorschriften
— „Standard Baugrunderkundung - Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel“ 05.02.2014.
— Unterbringung der gesondert beauftragten geotechnischen Überwachung an Bord während der Erkundung offshore.
Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: BSH Hamburg
Zusätzliche Informationen:
Submission unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da voll digital abgewickelt über OEFA.
Zur Qualifikation einzureichende unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Erkundungskonzept,
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation sowie Lebensläufe.
Auf gesondertes verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen,
— geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters,
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Zertifikate für Schiffe,
— Datenblätter/Nachweis der Einsatzfähigkeit für Geräte.
Referenzen:
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium bedeutet:
Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang:
— Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen,
— mit dem Abschluss als Master oder Diplom-Ingenieur bzw. Diplom-Geologe oder gleichwertig.
Studienabschlüsse mit berufsqualifizierenden Inhalten welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen werden in Anlehnung an die von dem DGGT e.V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDF-Dokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Studienabschlüsse mit berufsqualifizierenden Inhalten welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen werden in Anlehnung an die von dem DGGT e.V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDF-Dokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: