Geotechnische Erkundung in Nord & Ostsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versuchs- und Aufschlussbohrungen
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/665
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Erkundung in Nord & Ostsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend
darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Geotechnische Erkundung in Nord & Ostsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend
darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versuchs- und Aufschlussbohrungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Versuchs- und Aufschlussbohrungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-20 📅
Datum des Beginns: 2019-09-03 📅
Datum des Endes: 2019-11-15 📅
2022-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 117-285918
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 036-080187
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen („[fakultatives] Ausschlusskriterium“) handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Bei den „Wertungskriterien“ handelt es sich um solche, die die Platzierung des Teilnehmers in der Teilnehmerliste bestimmen.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Konzept.
Auf Gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen,
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe,
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe (soweit erforderlich),
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben des Referenzgebers.
Referenzen:
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium Bedeutet:
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang:
Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen.
Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e. V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDF-Dokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen („[fakultatives] Ausschlusskriterium“) handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Bei den „Wertungskriterien“ handelt es sich um solche, die die Platzierung des Teilnehmers in der Teilnehmerliste bestimmen.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Konzept.
Auf Gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe (soweit erforderlich),
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben des Referenzgebers.
Referenzen:
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium Bedeutet:
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang:
Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen.
Geotechnische Erkundung in Nord & Ostsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend
Geotechnische Erkundung in Nord & Ostsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend
darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu dokumentieren.
Geschätzter Gesamtwert: 25 000 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Hauptangebote
Für Hauptangebote werden ausschließlich Angebote zugelassen, die Lose 1, 2 und 3 umfassen.
Nebenangebote
Es werden Nebenangebote zur losweisen Aufteilung zugelassen; näheres unter „Beschreibung der Beschaffung" der einzelnen Lose.
Bezeichnung des Loses: Geotechnische Erkundung Nordsee 2019
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Erkundung mit Labor
a) Gegenstände der Vertragsleistungen sind:
— Felduntersuchungen zur Vorerkundung auf Grundlage der Vorgaben des Teils C Ziffer 2 Standard Baugrunderkundung, insbesondere Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache sowie Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik,
— UXO/Kampfmittelfreiheit an den Lokationen feststellen,
— Transport und Lagerung der Bohrkerne bzw. Proben,
— Scannen/bildhafte Darstellung der Bohrkerne,
— Laboruntersuchungen (Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche),
— Erstellung des Erkundungsberichtes und des Labor-Datenberichts.
–– kontinuierliche Sondierungen ab dem Gewässerboden,
–– diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Downhole CPT),
— Bohrlochrammsondierung (BDP),
— Bohrlochgeophysik.
c) Probenentnahme (Locker- und Festgestein):
— Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 Bodenproben der erforderlichen Güteklasse,
–– bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber der Güteklasse 2,
–– bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4 gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für nicht bindige Böden jedoch anzustreben,
–– die Bohrverfahren für Festgestein (Fels und verfestigte Lockergesteine) sind so auszuwählen, so dass Bohrkerne mindestens der Güteklasse 2 gewonnen werden können,
— Entsorgung des restlichen Bohrgutes.
d) Laboruntersuchungen:
— auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren,
— Laboruntersuchungen umfassen die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanischen Versuche,
— Durchführung der Laboruntersuchungen.
e) Flächen, Anzahl der Lokationen:
Die Flächen liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im Gebiet N-3 des FEP zwischen den Verkehrstrennungsgebieten „German Bight Western Approach“ und „Terschelling German Bight".
N-3.7: Die Fläche liegt zwischen der 31- und der 34-m – Wassertiefenlinie. Direkt westlich grenzen die OWP „Gode Wind 01“ und „Gode Wind 02“ an. Östlich liegt das Vorhabensgebiet „Gode Wind III“, südöstlich „Gode Wind 04“. Die Entfernungen zu den nächstgelegenen Inseln Norderney, Juist, Baltrum und Langeoog südlich der Fläche betragen etwa 30 -40 km.
N-3.7: Die Fläche liegt zwischen der 31- und der 34-m – Wassertiefenlinie. Direkt westlich grenzen die OWP „Gode Wind 01“ und „Gode Wind 02“ an. Östlich liegt das Vorhabensgebiet „Gode Wind III“, südöstlich „Gode Wind 04“. Die Entfernungen zu den nächstgelegenen Inseln Norderney, Juist, Baltrum und Langeoog südlich der Fläche betragen etwa 30 -40 km.
N-03W: Die Gesamtfläche N-03W hat eine Größe von ca. 150 km
Die Offshore zu erbringenden Leistungen müssen vollständig, die Laboruntersuchungen im Wesentlichen bis zum 15.11.2019 fertiggestellt und abgerechnet werden.
Nebenangebote
Das Los 1 ist mit den Losen 2 und 3 als Haupangebot abzugeben. Es werden Nebenangebote wie folgt zugelassen:
a) Statt eines Gesamtangebotes über alle Lose können einzelne Lose und deren Kombination miteinander angeboten werden;
b) Zu den Losen 1 und 2 können weniger Lokationen mit entsprechenden Massenminderungen bei den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses angeboten werden.
Nebenangebote kommen nur zum Zuschlag, wenn keine Hauptangebote vorliegen und die Nebenangebotssummen für Los 1: 10 130 000 EUR und Los 2: 3 070 000 EUR nicht überschreiten.
Nebenangebote der Kategorie b) kommen nur zum Zuschlag, wenn keine Nebenangebote der Kategorie a) vorliegen.
Es werden die Zuschläge auf das/die wirtschaftlichsten Angebote erteilt; dabei werden der Preis und die Qualität der Leistung nach zu Beginn der Angebotsphase bekanntzugebenden Kriterien und Gewichtungen gewertet.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 130 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Geotechnische Erkundung Ostsee 2019
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
–– bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4 gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für nichtbindige Böden jedoch anzustreben,
— auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm durch den Auftragnehmer zu konkretisieren,
e) Flächen, Anzahl der Lokationen
Die Fläche liegt im Gebiet O-1 des FEP in der deutschen AWZ der Ostsee rund 38 km nordöstlich der Insel Rügen. Die Wassertiefen liegen zwischen 41 und 45 m. Der nächstgelegene Punkt des Festlandes liegt im südlichen Bereich des Greifswalder Boddens in einer Entfernung von 82 km.
Die Fläche liegt im Gebiet O-1 des FEP in der deutschen AWZ der Ostsee rund 38 km nordöstlich der Insel Rügen. Die Wassertiefen liegen zwischen 41 und 45 m. Der nächstgelegene Punkt des Festlandes liegt im südlichen Bereich des Greifswalder Boddens in einer Entfernung von 82 km.
Nördlich an die Fläche grenzt das Verkehrstrennungsgebiet „North of Rügen“ und westlich das im Raumordnungsplan der Ostsee als Schifffahrtsroute 20 bezeichnete Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Schifffahrt. Im Gebiet O-1 befinden sich direkt südlich angrenzend OWP „Wikinger“ und daran anschließend der OWP „Arkona“.
Nördlich an die Fläche grenzt das Verkehrstrennungsgebiet „North of Rügen“ und westlich das im Raumordnungsplan der Ostsee als Schifffahrtsroute 20 bezeichnete Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Schifffahrt. Im Gebiet O-1 befinden sich direkt südlich angrenzend OWP „Wikinger“ und daran anschließend der OWP „Arkona“.
— O-1.3 (FEP Fläche 26,2 km
Das Los 2 ist mit den Losen 1 und 3 als Haupangebot abzugeben. Es werden Nebenangebote wie folgt zugelassen:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 070 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Geotechnische Erkundung Nordsee 2020 bis 2022
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
f) Gegenstände der Vertragsleistungen sind:
g) Aufschlussverfahren:
h) Probenentnahme (Locker- und Festgestein):
i) Laboruntersuchungen:
j) Flächen, Anzahl der Lokationen
Die zu erkundenden Flächen liegen in der deutschen AWZ der Nordsee im Geltungsbereich des FEP.
In 2020 sind 5 Lokationen,
In 2021 sind 5 Lokationen,
In 2022 sind 5 Lokationen Lage jeweils nach Wahl des Auftraggebers zu erkunden (beinhaltet Bohrung, Drucksondierung, Bohrlochgeophysik).
Die zu erbringenden Leistungen müssen vollständig bis zum 15.11.des jeweiligen Jahres fertiggestellt und abgerechnet werden.
Das Los 3 ist mit den Losen 1 und 2 zusammen als Haupangebot abzugeben.
Es werden Nebenangebote wie folgt zugelassen:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 3a EU Absatz 3 Nummer 5 VOB/A Gebrauch zu machen. Die Leistungen des Loses 3 wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2023 in Art und Umfang für andere Lokationen der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, von § 3a EU Absatz 3 Nummer 5 VOB/A Gebrauch zu machen. Die Leistungen des Loses 3 wiederholen sich für den Zeitraum der Jahre 2021 bis 2023 in Art und Umfang für andere Lokationen der Nordsee. Diese gleichartigen Leistungen dieses Auftrags können erneut zu denselben vereinbarten Konditionen an denselben Auftragnehmer ohne weitere Ausschreibung vergeben werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nordsee Offshore und Labor des ausführenden Auftragnehmers
Raumlos 2: Ostsee Offshore und Labor des ausführenden Auftragnehmers.
Nordsee Offshore und Labor des ausführenden Auftragnehmers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB sind im Formblatt „Eigenerklärung der Eignung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB erfolgte. (fakultatives Ausschlusskriterium).
b) Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium).
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen. (Ausschlusskriterium).
c) Bestimmte Berechtigung erforderlich
Ist der Besitz einer bestimmten Berechtigung erforderlich, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Wirtschaftsteilnehmers erbringen zu können? Soweit Ja, hat diese vorzuliegen. (Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium):
1 000 000,00 EUR.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters;
b) Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden 10 000 000,00 EUR
Für sonstige Schäden 2 000 000,00 EUR
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Arbeiten in der AWZ abdeckt.
– Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
– Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann zu erbringen.
Mindeststandards: §§ 16 EU und 16a EU VOB/A gelten für die Teilnahmeanträge entsprechend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
— Schiffe:
–– der Schiffsbetrieb der eingesetzten Schiffe erfüllt mindestens die Anforderungen folgender internationaler Richtlinien:
––– STCW,
––– SOLAS,
––– MARPOL,
––– Maritime Labour Convention, 2006.
–– die Schiffe müssen die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffssicherheit erfüllen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate und Urkunden
b) Gewichtete Eignungskriterien
Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Qualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen zu benennen. (Wertungskriterium):
Der Wirtschaftsteilnehmer verfügt für Ausführung der Leistungen über technische Fachkräfte mit folgender Qualifikation mit den genannten Ausbildungsnachweisen und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung. Über jedes Kriterium sind entsprechende Referenzen zu benennen. (Wertungskriterium):
— technische und Berufliche Leistungsfähigkeit 30 % Gewichtung, davon:
DIN 18299, DIN 18301, DIN EN ISO 22475-1, DIN EN ISO 22476-1, DIN EN ISO 14688-1 und DIN EN ISO 14689-1, DIN EN ISO 19901-8, jeweils einschließlich in Bezug genommener Normen und Vorschriften,
— Standard Baugrunderkundung – Mindestanforderungen an die Baugrunderkundung und -untersuchung für Offshore-Windenergieanlagen, Offshore-Stationen und Stromkabel, 5.2.2014.
— Unterbringung der gesondert beauftragten Geotechnischen Begleitung & Vertretern des AG an Bord während der Erkundung offshore Siehe auch Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Anhand der erreichten Punktzahl gemäß der veröffentlichten Eignungsmatrix werden die 5 am besten geeigneten Bewerber ermittelt und zum Teilnehmer des…
… Verfahrens ernannt.
… verfahrens ernannt.
Beschleunigtes Verfahren:
Diese Beschaffung wurde bereits als Vorab Bekanntmachung Ende 2018 veröffentlicht, zu Beginn des Jahres 2019 als Offenes Verfahren und aufgrund der Aufhebung jetzt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fortgesetzt. Hinzugekommen sind im jetzigen Verfahren die Leistugnen für die Erkundung in den Jahren 2020 bis 2022. die im offenen Verfahren noch nicht Gegenstand der Bekanntmachung waren. Da die Leistungsart und der Ort der Leistung nicht geändert wurde und der Markt mit dem vorangegangenen Verfahren bereits auch auf die Folgeaufträge für die Folgejahre aufmerksam gemacht wurde, ist eine Fristverkürzung angemessen.
Diese Beschaffung wurde bereits als Vorab Bekanntmachung Ende 2018 veröffentlicht, zu Beginn des Jahres 2019 als Offenes Verfahren und aufgrund der Aufhebung jetzt als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fortgesetzt. Hinzugekommen sind im jetzigen Verfahren die Leistugnen für die Erkundung in den Jahren 2020 bis 2022. die im offenen Verfahren noch nicht Gegenstand der Bekanntmachung waren. Da die Leistungsart und der Ort der Leistung nicht geändert wurde und der Markt mit dem vorangegangenen Verfahren bereits auch auf die Folgeaufträge für die Folgejahre aufmerksam gemacht wurde, ist eine Fristverkürzung angemessen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-08-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen („[fakultatives] Ausschlusskriterium“) handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Bei den „Wertungskriterien“ handelt es sich um solche, die die Platzierung des Teilnehmers in der Teilnehmerliste bestimmen.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen („[fakultatives] Ausschlusskriterium“) handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Bei den „Wertungskriterien“ handelt es sich um solche, die die Platzierung des Teilnehmers in der Teilnehmerliste bestimmen.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Konzept.
Auf Gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe (soweit erforderlich),
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben des Referenzgebers.
Referenzen:
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium Bedeutet:
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang:
Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes-
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78
— Justitiariat Z11
20359 Hamburg
Das Justitiariat des Auftraggebers weist auf folgendes zur Verrwendung personenbezogener Daten hin:
Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind; z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Datensparsamkeit vom Bieter nur solche personenbezogenen Daten und Unterlagen (Daten) übermittelt werden sollen, die für die Durchführung des Vergabeverfahrens und zur etwaigen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere zur Eignung und Qualifikation sind vom Bieter Daten nur soweit zu liefern, wie sie zum Zweck des Eignungsnachweises sowie ggf. zum Nachweis des Vorliegens der Zuschlagskriterien erforderlich sind; z. B. für Lebensläufe bedeutet dies, nur die Angabe der Zeiträume und Aufgaben, die die geforderten Kriterien betreffen.
Es wird ebenfalls darauf Hingewiesen, dass der Bieter die Zustimmung seiner Arbeitnehmer zur Verwendung derer personenbezogenen Daten benötigt; die Zustimmung ist nicht mit den Unterlagen zu übermitteln.
Der Bieter stimmt zu, dass das BSH Zugang zu allen erforderlichen Unterlagen erhält, mit denen die in der Eigenerklärung gemachten erforderlichen Angaben belegt werden.
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das BSH verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art 6 Abs. 1 b DSGVO insbesondere i. V. m. §§ 122 bis 125 GWB sowie §§ 46, 48 VgV bzw. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A).
Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung von Werk- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bedarfsdeckung des BSH.
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das BSH speichert die Daten über einen Zeitraum, der zu Dokumentationszwecken erforderlich ist für etwaige vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren sowie für etwaige Prüfungen durch den Bundesrechnungshof nach den entsprechenden jeweils geltenden Vorgaben.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Erkundung in Nord & Ostsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu Dokumentieren.
Geotechnische Erkundung in Nord & Ostsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach §§ 10 I Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst Bohrungen einschließlich Bohrkernentnahmen, Bohrkernansprache, Drucksondierungen und Bohrlochgeophysik sowie Laboruntersuchungen. Die Bohrungen sowie Drucksondierungen erfolgen bis zu 80 m unter Gewässersohle bei bis zu 50 m Wassertiefe. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanische Versuche umfasst, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren. Die Felduntersuchungen sowie die Dokumentation sollen nach DIN EN ISO 22475-1 & DIN EN ISO 22476-1 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach den gängigen aktuellen Normen durchgeführt werden (Standard Baugrund). Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht zu Dokumentieren.
Gesamtwert des Auftrags: 25 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen („[fakultatives] Ausschlusskriterium“) handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Bei den „Wertungskriterien“ handelt es sich um solche, die die Platzierung des Teilnehmers in der Teilnehmerliste bestimmen.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Konzept.
auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen,
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe,
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe (soweit erforderlich),
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben des Referenzgebers.
Referenzen:
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium bedeutet:
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang:
Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen.
Studienabschlüsse werden in Anlehnung an die von dem DGGT e.V. aufgestellten Kriterien der Tabelle 2 der „EASV Sachverständige für Geotechnik Anforderungen an Sachkunde und Erfahrung“ (Stand 2016, https://www.dggt.de/images/PDF-Dokumente/Arbeitskreise/ak_2-11_empfehlung_2016.pdf) beurteilt.
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen („[fakultatives] Ausschlusskriterium“) handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt. Bei den „Wertungskriterien“ handelt es sich um solche, die die Platzierung des Teilnehmers in der Teilnehmerliste bestimmen.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die Nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Konzept.
auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Zeugnisse und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Lebensläufe (soweit erforderlich),
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben des Referenzgebers.
Referenzen:
Soweit Referenzen gefordert werden kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgenden projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der Ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Fachstudium bedeutet:
Abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule oder Universität in einem Studiengang:
Bauingenieurwesen, Geologie oder Geophysik oder gleichwertig in Bezug auf die berufsqualifizierenden Inhalte welche zur Beurteilung von Baugrund, Böden und Fels befähigen.
—— kontinuierliche Sondierungen ab dem Gewässerboden,
—— diskontinuierliche Sondierung an der Bohrlochsohle (Downhole CPT).
c) Probenentnahme (Locker- und Festgestein)
— Entnahmekategorie A nach DIN EN ISO 22475-1 Bodenproben der erforderlichen Güteklasse
—— bei bindigen Böden Bodenproben möglichst der Güteklasse 1, mindestens aber der Güteklasse 2,
—— Bei nichtbindigen Böden müssen mindestens Bodenproben der Güteklasse 4 gewonnen werden. Die Gewinnung von Bodenproben der Güteklasse 3 ist für nichtbindige Böden jedoch anzustreben.
—— Die Bohrverfahren für Festgestein (Fels und verfestigte Lockergesteine) sind so auszuwählen, so dass Bohrkerne mindestens der Güteklasse 2 gewonnen werden können.
— Entsorgung des restlichen Bohrgutes
d) Laboruntersuchungen
— Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, durch den Auftragnehmer zu konkretisieren,
N-3.7: Die Fläche liegt zwischen der 31- und der 34- m – Wassertiefenlinie. Direkt westlich grenzen die OWP „Gode Wind 01“ und „Gode Wind 02“ an. Östlich liegt das Vorhabensgebiet „Gode Wind III“, südöstlich „Gode Wind 04“. Die Entfernungen zu den nächstgelegenen Inseln Norderney, Juist, Baltrum und Langeoog südlich der Fläche betragen etwa 30-40 km.
N-3.7: Die Fläche liegt zwischen der 31- und der 34- m – Wassertiefenlinie. Direkt westlich grenzen die OWP „Gode Wind 01“ und „Gode Wind 02“ an. Östlich liegt das Vorhabensgebiet „Gode Wind III“, südöstlich „Gode Wind 04“. Die Entfernungen zu den nächstgelegenen Inseln Norderney, Juist, Baltrum und Langeoog südlich der Fläche betragen etwa 30-40 km.
a) Statt eines Gesamtangebotes über alle Lose können einzelne Lose und deren Kombination miteinander angeboten werden.
b) Zu den Losen 1 und 2 können weniger Lokationen mit entsprechenden Maßenminderungen bei den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses angeboten werden.
a) Gegenstände der Vertragsleistungen sind
— Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm durch den Auftragnehmer zu konkretisieren,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-27 📅
Name: Fugro Germany Land GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 6 689 668 EUR 💰
2 794 709 EUR 💰
11 633 010 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen: