Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.11 soll der Abschnitt VGE 1.11-1 zwischen Fluss-km 16+528 bis 17+094 baulich umgesetzt werden. Daran anschließend soll der zweite Maßnahmeabschnitt der M1.11, der Abschnitt VGE 1.11-2 zwischen Fluss-km 17+102 bis 17+570 baulich umgesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: FMZ-2019-3
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.11 soll der Abschnitt VGE 1.11-1 zwischen Fluss-km 16+528 bis 17+094 baulich umgesetzt werden. Daran anschließend soll der zweite Maßnahmeabschnitt der M1.11, der Abschnitt VGE 1.11-2 zwischen Fluss-km 17+102 bis 17+570 baulich umgesetzt werden.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.11 soll der Abschnitt VGE 1.11-1 zwischen Fluss-km 16+528 bis 17+094 baulich umgesetzt werden. Daran anschließend soll der zweite Maßnahmeabschnitt der M1.11, der Abschnitt VGE 1.11-2 zwischen Fluss-km 17+102 bis 17+570 baulich umgesetzt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de🌏
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367310-0📞
Fax: +49 37367310-130 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-01-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-07 📅
Datum des Beginns: 2019-05-02 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 004-005115
ABl. S-Ausgabe: 4
Zusätzliche Informationen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27 Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Gemeinde Burkhardtsdorf verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.11 soll der Abschnitt VGE 1.11-1 zwischen Fluss-km 16+528 bis 17+094 baulich umgesetzt werden. Daran anschließend soll der zweite Maßnahmeabschnitt der M1.11, der Abschnitt VGE 1.11-2 zwischen Fluss-km 17+102 bis 17+570 baulich umgesetzt werden.
Die Maßnahmeabschnitte sind baulich voneinander getrennt und werden zeitlich versetzt gebaut. Als erster Maßnahmeabschnitt der M1.11 soll der Abschnitt VGE 1.11-1 zwischen Fluss-km 16+528 bis 17+094 baulich umgesetzt werden. Daran anschließend soll der zweite Maßnahmeabschnitt der M1.11, der Abschnitt VGE 1.11-2 zwischen Fluss-km 17+102 bis 17+570 baulich umgesetzt werden.
Die vorliegende Angebotsabfrage für die geotechnische Baubegleitung umfasst beide Maßnahmeabschnitte der M1.11 (VGE 1.11-1 und 1.11-2), Bereich Fluss-km 16+528 bis 17+094.
Im gesamten Maßnahmengebiet werden 4 verschiedene Querschnitte gebaut:
— HWS-Wand mit Rückverankerung (rückverankerte Wand),
— rückversetzte Wand,
— HWS-Wand als Schwergewichtswand,
— Erhöhung vorhandene Ufermauer.
Die geplanten Maßnahmen VGE 1.11-1 und VGE 1.11-2 stellen einen zusammenhängenden Teilabschnitt innerhalb der Gesamtmaßnahme im Gemeindegebiet von Burkhardtsdorf dar. Die genauen Maßnahmenbereiche und vorgesehen Maßnahmen können der Aufgabenstellung und den beigefügten Planunterlagen entnommen werden.
Die geplanten Maßnahmen VGE 1.11-1 und VGE 1.11-2 stellen einen zusammenhängenden Teilabschnitt innerhalb der Gesamtmaßnahme im Gemeindegebiet von Burkhardtsdorf dar. Die genauen Maßnahmenbereiche und vorgesehen Maßnahmen können der Aufgabenstellung und den beigefügten Planunterlagen entnommen werden.
Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Begleitung erforderlich.
Zu den erforderlichen Leistungen der geotechnischen Baubegleitung zählen:
Baustellentermine zur ingenieurtechnischen Baubegleitung für Baugrundabnahme, Abnahme der Mikropfähle, Trägerbohlwände und sonstige Abstimmungen/ Beratun- gen im Zusammenhang mit dem Baugrund.
Abfalluntersuchungen an Haufwerksproben bzw. Probenahmestellen nach gesonderter Aufforderung durch den AG.
Die Leistungen sind jeweils in enger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen, mit dieser zu kommunizieren und zu koordinieren. Hierbei wird vom AN auch die Bereitschaft erwartet, bei Bedarf an Bauberatungen teilzunehmen oder weitere Beratungsleistungen je nach Erfordernis zu erbringen.
Die Leistungen sind jeweils in enger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen, mit dieser zu kommunizieren und zu koordinieren. Hierbei wird vom AN auch die Bereitschaft erwartet, bei Bedarf an Bauberatungen teilzunehmen oder weitere Beratungsleistungen je nach Erfordernis zu erbringen.
In Abhängigkeit der Homogenität der örtlichen Baugrundverhältnisse und des geplanten Bauablaufes können die tatsächlich auszuführenden Leistungen schwanken. Für die Honorarkalkulation ist daher zunächst von folgenden Leistungen und Annahmen auszugehen:
In Abhängigkeit der Homogenität der örtlichen Baugrundverhältnisse und des geplanten Bauablaufes können die tatsächlich auszuführenden Leistungen schwanken. Für die Honorarkalkulation ist daher zunächst von folgenden Leistungen und Annahmen auszugehen:
— Probenahme, Verpackung, Beschriftung und Dokumentation,
— Mindestuntersuchung TR LAGA Boden nach Tab. II.1.2-1, unspezifischer Verdacht,
— Mindestuntersuchung TR LAGA Bauschutt, Tab. II.1.4-5+1.4-6,
— Untersuchungen DepV (DK I oder II) Ergänzung für LAGA,
— Auswertung Laboranalyse und Dokumentationa.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr. 102959052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burkhardtsdorf, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist bei bestehender Eintragung in das Handelsregister die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet geotechnische Fachbauleitung anzugeben.
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Die Deckungssumme für sonstige Schäden muss mindestens 1,5 Mio EUR betragen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen
Nachweis Berufsstand für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter (Bauingenieur oder Geologe, Diplom oder Masterabschluss),
Der Bieter muss für den Projektleiter 2 Referenzen im Bereich der geotechnischen Fachbauleitung bei Wasserbauvorhaben benennen.
Als vergleichbare Referenzen gilt (für alle genannten Nachweise) ein Bearbeitungszeitraum ab dem 1.1.2010).
Es ist das Deckblatt für Referenzobjekte zu verwenden!
Angaben zum Referenzobjekt:
— Bezeichnung des Vorhabens,
— Herstellungskosten,
— Erbrachter Leistungsumfang,
— Bearbeitungszeitraum,
— Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Funktion und Telefonnummer des Ansprechpartners).
Weitere mit dem Angebot vorzulegende Nachweise:
Kurzporträt des Bieters, mit Anzahl Mitarbeiter
Vorgesehenes Personal mit Qualifizierungsnachweis
Maßnahmen zur Leistungsabsicherung im Falle von Urlaub und Krankheit des vorgesehenen Personals
Einsatz- und Kontrollzeiten/Überwachungsrhythmus
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Bauingenieur oder Geologe, Studienabschluss Diplom oder Master
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen: Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 004-005115 (2019-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 61585.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 37367-310-0📞
Fax: +49 37367-310-130 📠
Die geotechnische Baubegleitung umfasst beide Maßnahmeabschnitte der M1.11 (VGE 1.11-1 und 1.11-2), Bereich Fluss-km 16+528 bis 17+094.
Baustellentermine zur ingenieurtechnischen Baubegleitung für Baugrundabnahme, Abnahme der Mikropfähle, Trägerbohlwände und sonstige Abstimmungen/ Beratungen im Zusammenhang mit dem Baugrund.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg. Nr. 102959052
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-29 📅
Name: IBES Baugrundinstitut Freiberg GmbH
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@ibes-freiberg.de📧
Land: Mittelsachsen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 61585.76 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.