Geotechnische Untersuchungen für die Umspannplattform des Projektes Offshore Testfeld (OTF)

50Hertz Offshore GmbH

Geotechnische Untersuchungen für die Umspannplattform des Projektes Offshore Testfeld (OTF).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-25 Auftragsbekanntmachung
2019-12-16 Ergänzende Angaben
2020-03-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: T12-2019-0004
Kurze Beschreibung:
Geotechnische Untersuchungen für die Umspannplattform des Projektes Offshore Testfeld (OTF).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Offshore-Bohrungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: 50Hertz Offshore GmbH
Postanschrift: Heidestraße 2
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.50hertz.com 🌏
E-Mail: philipp.ehbrecht@50hertz.com 📧
URL der Dokumente: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16e83901be2-566ff469f5b5bf26 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 229-563197
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 122-299195
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
a) Fragen und Antworten: Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Vergabeunterlagen: Aus Gründen der Vertraulichkeit werden bestimmte Anlagen (Annex 02 bis Annex 08 inklusive „Einsatzmodell“) beschrieben unter Anlage 08 „sonstige technische Unterlagen“, erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung den Bewerben innerhalb des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung gestellt (vgl. Art. 73 Abs. 1 Unterabsatz 4 i. V. m. Art 39 Abs. 2 Richtlinie 2014/25/EU). Dies gilt nicht, wenn ein Unternehmen kein berechtigtes Interesse an einer Zurverfügungstellung der vertraulichen Unterlagen hat, insbesondere wenn es offenkundig ungeeignet ist. Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien: c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist; (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen; (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen; (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber; (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind – sofern möglich – in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Auslegung der Unterkonstruktion der Umspannplattform im Offshore Testfeld müssen Aufschlussbohrungen am zukünftigen Plattformstandort in der Ostsee rd. 18 km NW des Hafens Rostock ausgeführt werden. Die 4 erforderlichen Bohrungen sollen in einer Wassertiefe von rd. 20 m bis in eine Tiefe von >40 m unter Gewässersohle abgeteuft werden. Optional soll in der Nähe ein weiterer Plattformstandort entsprechend untersucht werden.
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Dauer: 8 Monate
Beschreibung der Optionen:
— zusätzliche Bohrungen,
— zusätzlicher Bericht,
— Zusatzarbeitsstunden,
— Schlechtwetter Standby.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsche 12 Seemeilenzone in der Ostsee.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
— Aktueller Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Dokument (nicht älter Als 6 Monate) ist vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
— Eine aktuelle Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate), der letzte (testierte) Jahresabschluss oder ein vergleichbares Dokument ist vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer III.1.4) Bekanntmachung.
Vorzulegen mit dem Teilnahmeantrag sind:
— Referenzangabe(n) vergleichbarer Leistung(en) der letzten 5 Jahre, bevorzugt innerhalb der deutschen 12 Seemeilenzone sowie der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) sind vorzulegen (Siehe: 02_Referenzliste).
Mindeststandards:
Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten bewertet.
Maximal 100 Punkte werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird die aus dem Erfahrungsspektrum erkennbare Vergleichbarkeit der Referenzen zu der nachgefragten Lieferungen (s. Ziffer II.2.4).
100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70 Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb gilt eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu können.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) Unterzeichneter Bewerberfragebogen inkl. Übergabe ausgefüllter Referenzliste;
(2) Nachweise zu Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3.;
(3) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen;
(4) Ggf. Eignungsleihe Nachunternehmen;
(5) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch oder Englisch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen. Die Zusendung des Teilnahmeantrags per Email oder in Briefform ist nicht zulässig.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags:
Zu finden unter der Ziffer VI.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Bürgschaften gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-01-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-03 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.50hertz.com 🌏
Dokumente URL: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16e83901be2-566ff469f5b5bf26 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Fragen und Antworten:
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
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b) Vergabeunterlagen:
Aus Gründen der Vertraulichkeit werden bestimmte Anlagen (Annex 02 bis Annex 08 inklusive „Einsatzmodell“) beschrieben unter Anlage 08 „sonstige technische Unterlagen“, erst nach Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung den Bewerben innerhalb des Bewerbungsverfahrens zur Verfügung gestellt (vgl. Art. 73 Abs. 1 Unterabsatz 4 i. V. m. Art 39 Abs. 2 Richtlinie 2014/25/EU). Dies gilt nicht, wenn ein Unternehmen kein berechtigtes Interesse an einer Zurverfügungstellung der vertraulichen Unterlagen hat, insbesondere wenn es offenkundig ungeeignet ist.
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Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist;
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen;
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch – zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen;
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(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber;
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(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind – sofern möglich – in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe – Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2019/S 229-563197 (2019-11-25)
Ergänzende Angaben (2019-12-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: D-10557

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 245-604404
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 229-563197
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle entspricht dem Wunsch, die Frist zum Einreichen der Teilnahmeanträge wegen den Weihnachtsfeiertagen um 2 Wochen zu verlängern.
Quelle: OJS 2019/S 245-604404 (2019-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 046-109503
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Die Grundlagen der Ausschreibung haben sich wesentlich geändert: Die Planung für eine Umspannplattform an der bisherigen Position wird durch 50Hertz wegen nicht absehbarer Veränderung der regulatorischen Rahmenbedingungen vorerst nicht weiter verfolgt. Damit entfällt auch der Bedarf für die zugrundeliegende geotechnische Untersuchung an dieser Position. Es ist nicht beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Auslegung der Unterkonstruktion der Umspannplattform im Offshore Testfeld müssen Aufschlussbohrungen am zukünftigen Plattformstandort in der Ostsee rd. 18 km NW des Hafens Rostock ausgeführt werden. Die vier erforderlichen Bohrungen sollen in einer Wassertiefe von rd. 20 m bis in eine Tiefe von >40 m unter Gewässersohle abgeteuft werden. Optional soll in der Nähe ein weiterer Plattformstandort entsprechend untersucht werden.
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Beschreibung der Optionen:
— zusätzliche Bohrungen;
— zusätzlicher Bericht;
— Zusatzarbeitsstunden;

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Grundlagen der Ausschreibung haben sich wesentlich geändert: Die Planung für eine Umspannplattform an der bisherigen Position wird durch 50Hertz wegen nicht absehbarer Veränderung der regulatorischen Rahmenbedingungen vorerst nicht weiter verfolgt. Damit entfällt auch der Bedarf für die zugrundeliegende geotechnische Untersuchung an dieser Position.
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Es ist nicht beabsichtigt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Quelle: OJS 2020/S 046-109503 (2020-03-03)