Die Stadt Heilbronn plant den Neubau einer 4-zügigen Ganztages-Grundschule für die bisher an 2 Standorten untergebrachte 4-zügige Gerhart-Hauptmann-Schule. Im Untergeschoss befinden sich eine Tiefgarage die über eine Rampe von der Karlstraße erschlossen wird, ein Gymnastikraum mit zugehörigen Duschen, Räume für die zentrale Betriebstechnik und Lagerräume. Im Erdgeschoss ist die Verwaltung, die Mensa mit Küche und das Zentrale Foyer mit Nebenräumen untergebracht. In dem 1. und 2. Obergeschoss sind die Klassenräume und Kursräume angeordnet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kücheneinrichtungen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heilbronn plant den Neubau einer 4-zügigen Ganztages-Grundschule für die bisher an 2 Standorten untergebrachte 4-zügige Gerhart-Hauptmann-Schule. Im Untergeschoss befinden sich eine Tiefgarage die über eine Rampe von der Karlstraße erschlossen wird, ein Gymnastikraum mit zugehörigen Duschen, Räume für die zentrale Betriebstechnik und Lagerräume. Im Erdgeschoss ist die Verwaltung, die Mensa mit Küche und das Zentrale Foyer mit Nebenräumen untergebracht. In dem 1. und 2. Obergeschoss sind die Klassenräume und Kursräume angeordnet.
Die Stadt Heilbronn plant den Neubau einer 4-zügigen Ganztages-Grundschule für die bisher an 2 Standorten untergebrachte 4-zügige Gerhart-Hauptmann-Schule. Im Untergeschoss befinden sich eine Tiefgarage die über eine Rampe von der Karlstraße erschlossen wird, ein Gymnastikraum mit zugehörigen Duschen, Räume für die zentrale Betriebstechnik und Lagerräume. Im Erdgeschoss ist die Verwaltung, die Mensa mit Küche und das Zentrale Foyer mit Nebenräumen untergebracht. In dem 1. und 2. Obergeschoss sind die Klassenräume und Kursräume angeordnet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kücheneinrichtungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Küchenbedarf📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-17 📅
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 201-487516
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Öffnung entspr. § 14 EU VOB/A durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 12 054 113 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Küchentechnik:
— 2 St. Kombidämpfer als Turmkombination,
— 15 St. Edelstahleinrichtungen, Lagerregale und fahrbare Gerätschaften,
— 1 St. Speisenausgabe,
— 1 St. Haubenspülmaschine mit Tischanlagen und Wasseraufereitung,
— 1 St. Kühlzelle,
— 1 St. Kleinkälteanlage mit Zubehör,
— 2 St. Trinkwasserspender.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Karlstraße 145
74076 Heilbronn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.8 des Angebotsschreibens VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
— die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
— eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.8 des Angebotsschreibens VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.7 des Angebotsschreibens VOB 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
— Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.7 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
— Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.7 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
Mindestanforderung: mindestens 3 Leistungen
Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:45
Ort des Eröffnungstermins: Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E57913166 einzureichen.
Zusätzliche Informationen:
Öffnung entspr. § 14 EU VOB/A durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn – Rechtsamt -
Postanschrift: Moltkestr. 35
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Telefon: +49 7131561241📞
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de📧
Fax: +49 713156161241 📠
Internetadresse: https://www.heilbronn.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 201-487516 (2019-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Einbauküchen
Gesamtwert des Auftrags: 12 054 113 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Einbauküchen📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn – Hochbauamt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Küchentechnik
Auftragsvergabe
Name: Lungwitz GmbH
Postort: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 119890.85 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn – Rechtsamt
Quelle: OJS 2020/S 036-084286 (2020-02-18)