Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 44-75/19
Kurze Beschreibung:
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen.
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Görlitz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-18 📅
Datum des Beginns: 2020-04-13 📅
Datum des Endes: 2025-12-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 202-491697
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannte Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015-2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. In einer ersten Leistungsstufe ist die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahem stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannte Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt. Objektplanung Gebäude analog HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff., Leistungsphasen 1–8 für die Gesamtsanierung der Stadthalle Görlitz am Standort Am Stadtpark 1 in Görlitz; Zunächst ist die Beauftragung für die Überarbeitung der bestehenden Entwurfsplanung in Teilen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsphasen sowie auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungsstufe 1 (LP 3-4) besteht nicht. Beschreibung der Optionen: stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5-8. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/ Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015-2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. In einer ersten Leistungsstufe ist die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahem stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannte Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt. Objektplanung Gebäude analog HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff., Leistungsphasen 1–8 für die Gesamtsanierung der Stadthalle Görlitz am Standort Am Stadtpark 1 in Görlitz; Zunächst ist die Beauftragung für die Überarbeitung der bestehenden Entwurfsplanung in Teilen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsphasen sowie auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungsstufe 1 (LP 3-4) besteht nicht. Beschreibung der Optionen: stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5-8. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/ Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5–8 für die Gesamtsanierung der Stadthalle Görlitz am Standort Am Stadtpark 1 in Görlitz. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/ Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5–8 für die Gesamtsanierung der Stadthalle Görlitz am Standort Am Stadtpark 1 in Görlitz. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/ Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Zusätzliche Informationen:
Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannte Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Görlitz
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist der den Unterlagen beiliegende Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Teilnahmeantrag muss wie folgt eingereicht werden:
a) Alle Formulare als im Original rechtsverbindlich unterschriebene Ausdrucke (Ausschlusskriterium);
b) Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, bestehend aus ausgefülltem und unterschriebenem Formblatt einschließlich aller geforderten Erklärungen und Anlagen.
c) Bei Bewerbergemeinschaften sind geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln mit rechtsverbindlicher Unterschrift vorzulegen (Ausschlusskriterium).
d) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren des Bewerbers, diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Geforderte Angaben und Nachweise sind:
1) Angaben zum Bewerber: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, ggf. sich bewerbende Zweigstellen/ Niederlassungen, Rechtsform (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug), Kontakt;
1) Angaben zum Bewerber: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, ggf. sich bewerbende Zweigstellen/ Niederlassungen, Rechtsform (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug), Kontakt;
2) bei Bewerbergemeinschaften zusätzlich die Erklärung aller Mitglieder über die gesamtschuldnerische Haftung und den bevollmächtigten Vertreter (Ausschlusskriterium);
3) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016 mit konkreter Aufgaben-/Leistungszuordnung, Verpflichtungserklärung der Unterunternehmer im Original gezeichnet (Ausschlusskriterium);
4) Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der Unterunternehmer im Original gezeichnet (Ausschlusskriterium);
5) Art der Bewerbung;
6) Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB 2016 nicht vorliegen und dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016 bestehen (Ausschlusskriterium);
6) Rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB 2016 nicht vorliegen und dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016 bestehen (Ausschlusskriterium);
7) Nachweis der Berufszulassung, Berufsausübungsberechtigung gem. § 44 i. V. m. § 75 (1-3) VgV 2016 und Bauvorlageberechtigung des Bewerbers bzw. der verantwortlichen Führungskraft (Ausschlusskriterium);
8) Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der technischen Mitarbeiter einschließlich der Büroinhaber, ohne freie Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren gem. §§ 46 (3) Nr. 8 VgV 2016;
9) Für die zu beauftragenden Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013) ist für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens 200 000 EUR netto nachzuweisen;
9) Für die zu beauftragenden Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013) ist für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens 200 000 EUR netto nachzuweisen;
10) Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 (1), Nr. 3 VgV (siehe III.1.2);
11) Nachweis der geforderten 2 Referenzen; Nachweise in schriftlicher, tabellarischer oder bildlicher Darstellung;
12) Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
12) Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge.
Alle einzureichenden Unterlagen mit vorgegebenen Kennzeichnungen (Unterschriften, Stempel u. ä.) wie vor beschrieben, sind einzuscannen und beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist der den Unterlagen beiliegende Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerber hat Nachweise gem. § 122 GWB 2016 i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV 2016 über die aktuellen Berufshaftpflichtdeckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden zu erbringen sowie der Nachweis, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Im Auftragsfall werden folgende Deckungssummen gefordert: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 3 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 3 000 000 EUR. Werden die geforderten Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache-Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssummen / die Maximierung angepasst werden oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages). Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen (Ausschlusskriterium). Für die zu beauftragenden Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013) ist für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens 200 000 EUR netto nachzuweisen. Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bewerbergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden, welches zusammen mit dem Bewerbungsbogen einzureichen ist. Alle einzureichenden Unterlagen mit vorgegebenen Kennzeichnungen (Unterschriften, Stempel u. ä.) wie vor beschrieben, sind einzuscannen und beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der den Unterlagen beiliegende Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerber hat Nachweise gem. § 122 GWB 2016 i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV 2016 über die aktuellen Berufshaftpflichtdeckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden zu erbringen sowie der Nachweis, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme beträgt. Im Auftragsfall werden folgende Deckungssummen gefordert: Haftpflicht Deckungssumme Personenschäden: 3 000 000 EUR; Haftpflicht Deckungssumme sonstige Schäden: 3 000 000 EUR. Werden die geforderten Deckungssummen für Personenschäden und sonstige Schäden sowie die geforderte zweifache-Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssummen / die Maximierung angepasst werden oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 12 Monate sein (gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages). Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen (Ausschlusskriterium). Für die zu beauftragenden Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013) ist für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein Jahreshonorarumsatz gem. § 45 (1), Nr. 1; (2); (4), Nr. 4 VgV in Höhe von mindestens 200 000 EUR netto nachzuweisen. Rechtsform der Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Es ist in diesem Fall eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bewerbergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden, welches zusammen mit dem Bewerbungsbogen einzureichen ist. Alle einzureichenden Unterlagen mit vorgegebenen Kennzeichnungen (Unterschriften, Stempel u. ä.) wie vor beschrieben, sind einzuscannen und beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es ist der den Unterlagen beiliegende Bewerbungsbogen zu verwenden. Einzureichen sind:
1) Es ist die Anzahl der zur Zeit Beschäftigten und die Anzahl des zu dessen Zeit beschäftigten Fachpersonals in der zu planenden Fachrichtung mitzuteilen.
2) Es ist der Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen für die Pflicht-Referenz 1 zu erbringen. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar.
Pflicht-Referenz 1: Objektplanungsleistung Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013
Mindestkriterien: abgeschlossenes Sanierungsbauvorhaben deklariert als Versammlungsstätte; Fertigstellung: nach 1.1.2008 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens IV analog § 35 HOAI 2013;
Folgende Angaben sind zu Referenz 1 gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum;
f) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens Honorarzone IV analog § 35 HOAI 2013 entsprach;
g) Angabe, ob das Referenzobjekt ein Sonderbau analog § 2 (4) SächsBO ist;
h) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens in Gebäudeklasse 5 gem. § 2, (3) SächsBO einzuordnen ist;
i) Angabe zu den erbrachten Leistungsphasen analog § 34 HOAI 2013 für das Referenzobjekt;
j) Angabe, welche Bauwerkskosten (KG 300+400), netto für das Referenzobjekt entstanden sind;
k) Angabe, für wie viele Besucher das Referenzobjekt ausgelegt wurde;
m) textliche und bildliche Darstellung (Fotografien) des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4 oder A3.
3) Es ist der Nachweis von vergleichbaren Planungsleistungen für die Pflicht-Referenz 2 zu erbringen. Die Mindestkriterien der Referenz stellen Ausschlusskriterien dar.
Pflicht-Referenz 2: Objektplanungsleistung Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013
Mindestkriterien: abgeschlossenes Sanierungsbauvorhaben; Fertigstellung: nach 1.1.2008 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens IV analog § 35 HOAI 2013;
Folgende Angaben sind zu Referenz 2 gefordert:
h) Angabe, ob das Referenzobjekt mindestens in Gebäudeklasse 4 gem. § 2, (3) SächsBO einzuordnen ist;
k) Angabe, ob das Referenzobjekt als Versammlungsstätte deklariert ist;
m) Angabe, ob das Referenzobjekt einen Nutzungsschwerpunkt für Konzerte (Rock, Pop, Klassik) beinhaltet;
l) textliche und bildliche Darstellung (Fotografien) des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4 oder A3.
4) Für die jeweiligen Pflicht-Referenzen sind zum Erreichen von Zusatzpunkte folgende Kriterien anzugeben:
a) Angabe, ob Pflicht-Referenzen dem Denkmalschutz unterliegen;
b) Angabe, ob Pflicht-Referenzen mit öffentlichen Fördermitteln realisiert und nach dem öffentlichen Vergaberecht vergeben wurde;
c) Angabe, ob Pflicht-Referenzen Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik beinhalten;
d) Angabe, ob Pflicht-Referenzen Jugendstilgebäude sind;
e) Angabe, ob Pflicht-Referenzen Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mehr als 10 Mio. EUR hatten;
f) Angabe, ob Pflicht-Referenzen Schutzmaßnahmen zur Sicherung historischer Einbauteile beinhaltete.
AK 2 Pflicht-Referenz 1 für vergleichbare Planungsleistungen, bestehend aus:
AK 2.1 Mindestkriterien: Objektplanungsleistungen Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013; abgeschlossenes Sanierungsbauvorhaben deklariert als Versammlungsstätte; Fertigstellung: nach 1.1.2008 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens IV analog § 35 HOAI 2013;
AK 2.1 Mindestkriterien: Objektplanungsleistungen Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013; abgeschlossenes Sanierungsbauvorhaben deklariert als Versammlungsstätte; Fertigstellung: nach 1.1.2008 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens IV analog § 35 HOAI 2013;
AK 2.2 Bewertungskriterien:
AK 2.2.1 Referenzobjekt ist ein Sonderbau analog § 2 (4) SächsBO;
0: nein;
1: wird nicht vergeben;
2: wird nicht vergeben;
3: ja;
AK 2.2.2 Referenzobjekt ist mind. Gebäudeklasse 5 analog § 2 (3) SächsBO einzuordnen;
0.: nein;
2: ja;
AK 2.2.3 erbrachte Leistungsphasen analog § 34 HOAI 2013 für Referenzobjekt;
1: mind. Lph 2–5;
2: mind. Lph 3–8;
AK 2.2.4 Bauwerkskosten (KG 300+400, Gesamt oder Gesamtheit der Bauabschnitte), netto für Referenzobjekt;
1: < 2,0 Mio. EUR;
2: ≥ 2,0 Mio. EUR ≤ 3,0 Mio. EUR;
3: > 3,0 Mio. EUR;
AK 2.2.5 maximal zulässige Besucherzahl im Referenzobjekt;
1: < 500;
2: ≥ 500 ≤ 1 200
3: > 1 200;
AK 3 Pflicht-Referenz 2 für vergleichbare Planungsleistungen, bestehend aus:
AK 3.1 Mindestkriterien: Objektplanungsleistungen Gebäude analog § 33 ff. HOAI 2013; abgeschlossenes Sanierungsbauvorhaben; Fertigstellung: nach 1.1.2008 (Übergabe an Nutzer); Honorarzone: mindestens IV analog § 35 HOAI 2013;
AK 3.2 Bewertungskriterien:
AK 3.2.1 Referenzobjekt ist ein Sonderbau analog § 2 (4) SächsBO;
AK 3.2.2 Referenzobjekt ist mind. Gebäudeklasse 4 analog § 2 (3) SächsBO einzuordnen;
AK 3.2.3 erbrachte Leistungsphasen analog § 34 HOAI 2013 für Referenzobjekt;
AK 3.2.4 Bauwerkskosten (KG 300+400), netto für Referenzobjekt;
1: ≥ 1,7 Mio. EUR ≤ 2,5 Mio. EUR;
2: > 2,5 Mio. EUR;
AK 3.2.5 Referenzobjekt ist als Veranstaltungsstätte deklariert;
AK 3.2.6 Referenzobjekt hat einen Nutzungsschwerpunkt Konzert (Rock, Pop, Klassik);
AK 4 Zusatzpunkte:
AK 4.1 Pflicht-Referenzen unterliegen dem Denkmalschutz;
2: Referenz 1 oder 2;
3: Referenz 1 und 2;
AK 4.2 Pflicht-Referenzen waren öffentlich gefördertes Bauvorhaben;
AK 4.3 Pflicht-Referenzen beinhalten Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik;
AK 4.4 Pflicht-Referenzen sind Jugendstilgebäude;
1: Referenz 1 oder 2;
2: Referenz 1 und 2;
AK 4.5 Pflicht-Referenzen hatten Bauwerkskosten > 10 Mio. EUR (KG 300 + 400);
AK 4.6 Pflicht-Referenzen beinhalten besondere Schutzmaßnahmen zur Sicherung historisch wertvoller Einbauten;
3: wird nicht vergeben
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind Personen, die gem. § 44 i. V. m. § 75 (1–3) VgV 2016 nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen, oder die nach den EG- Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur und des Bauingenieurwesens bzw. der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher natürlichen Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen „Objektplanung Gebäude“ ausgerichtet ist, sowie Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Teilnahmeberechtigt sind Personen, die gem. § 44 i. V. m. § 75 (1–3) VgV 2016 nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen, oder die nach den EG- Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur und des Bauingenieurwesens bzw. der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Hochschuldiplome, berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Teilnahmeberechtigt sind ferner Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher natürlichen Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen „Objektplanung Gebäude“ ausgerichtet ist, sowie Bieter- und Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die eingegangenen Bewerbungen werden auf die Einhaltung von formalen Kriterien aus Abschnitt III.2 geprüft. Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: Pro Auswahlkriterium werden maximal 3 Punkte vergeben. Es können maximal 48 Punkte erreicht werden. Es wird eine Qualifikationsnorm von 36 Punkten der maximal erreichbaren Punktzahl festgesetzt. Aus den Bewerbern, die diese Qualifikationsnorm erreichen bzw. überschreiten, werden 3 bzw. maximal 5 Bewerber entsprechend der Rangfolge der höchsten erreichten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Überschreitet die Anzahl der Bewerber, welche die Qualifikationsnorm punktgleich erreicht bzw. überschritten haben, die Höchstzahl der auszuwählenden Bewerber, entscheidet das Los gemäß §75 (6) VgV 2016.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die eingegangenen Bewerbungen werden auf die Einhaltung von formalen Kriterien aus Abschnitt III.2 geprüft. Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgendermaßen bewertet werden: Pro Auswahlkriterium werden maximal 3 Punkte vergeben. Es können maximal 48 Punkte erreicht werden. Es wird eine Qualifikationsnorm von 36 Punkten der maximal erreichbaren Punktzahl festgesetzt. Aus den Bewerbern, die diese Qualifikationsnorm erreichen bzw. überschreiten, werden 3 bzw. maximal 5 Bewerber entsprechend der Rangfolge der höchsten erreichten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Überschreitet die Anzahl der Bewerber, welche die Qualifikationsnorm punktgleich erreicht bzw. überschritten haben, die Höchstzahl der auszuwählenden Bewerber, entscheidet das Los gemäß §75 (6) VgV 2016.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-12-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-06 📅
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 56 (2) VgV wird vorbehalten. Entsprechend § 17 Abs. 7 VgV gilt als gegenseitig einvernehmlich festgelegt, das die Frist von 30 Tagen, vgl. § 17 Abs. 6 VgV, für den Eingang der Honorarangebote um 15 Tage reduziert wird. Der Teilnahmeantrag ist auf die geforderten Unterlagen zu beschränken.
Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung. Bewerbungen, die weniger als 2 Referenzobjekte enthalten, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen gem. § 56 (2) VgV wird vorbehalten. Entsprechend § 17 Abs. 7 VgV gilt als gegenseitig einvernehmlich festgelegt, das die Frist von 30 Tagen, vgl. § 17 Abs. 6 VgV, für den Eingang der Honorarangebote um 15 Tage reduziert wird. Der Teilnahmeantrag ist auf die geforderten Unterlagen zu beschränken.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773810📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Görlitz, Dezernat I, Justiziariat, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hugo-Keller-Straße 14
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Telefon: +49 3581-671838📞
E-Mail: g.tillack@goerlitz.de📧
Fax: +49 3581-671287 📠
Internetadresse: www.goerlitz.de/Wirtschaft/Auschreibungen🌏
Quelle: OJS 2019/S 202-491697 (2019-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. II.1.5)
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. II.1.5)
Gesamtwert des Auftrags: 1895229.42 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. In einer ersten Leistungsstufe ist die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahem stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Zunächst ist die Beauftragung für die Überarbeitung der bestehenden Entwurfsplanung in Teilen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsphasen sowie auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungsstufe 1 (LP 3 – 4) besteht nicht. Beschreibung der Optionen: stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5 – 8. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Umbau und Sanierung der Stadthalle Görlitz mit Schwerpunkt Konzertnutzung und weiteren untergeordneten Nutzungsarten. Die Jugendstil-Stadthalle am Standort Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz wurde in den Jahren 1906-1910 erbaut und wurde bis 2005 für diverse kulturelle, politische und sportliche Veranstaltungen und Messen genutzt. Gründe für die Schließung waren neben wirtschaftlichen Defiziten auch bautechnische und baurechtliche Mängel, sowie der hohe Verschleißgrad baulicher und technischer Anlagen. Seither wurde seitens der Stadtverwaltung an der Sanierung und Wiedereröffnung gearbeitet. Im Jahr 2012 wurde eine Entwurfsplanung durch ein zuvor ausgeschriebenes Planungsbüro erarbeitet, die eine Gesamtsanierung der Stadthalle mit einem östlich gelegenen Anbau und einer maximalen Besucherzahl von ca. 1 700 Besuchern vorsieht. Das Projekt wurde auf Grund ungeklärter Finanzierung unterbrochen. Auf Grundlage der vorangegangenen Entwurfsplanung wurden jedoch in den Jahren 2015 – 2019 3 Bauabschnitte realisiert, in denen u. a. die statische Sicherung der Stadthalle, die Erneuerung der Nebendächer und der Fenster im Großen Saal, sowie die Entkernung, Abdichtung und rohbaumäßige Modernisierung des Gebäudeteils „Kleiner Saal“ erfolgte. Derzeitig steht der Kleine Saal unter Berücksichtigung diverser organisatorischer Brandschutzmaßnahmen für eine Nutzung im Sommer zur Verfügung. Die historische Stadthalle verfügt über signifikante Alleinstellungsmerkmale (Jugendstil, Konzert-Akustik, Sauer-Orgel) im Einzugsgebiet und ist geprägt durch die Grenzlage und die hohe Besucherkapazität. In einer ersten Leistungsstufe ist die bestehende Entwurfsplanung von 2012 zu prüfen und ggf. nach heutigen technischen und baurechtlichen Maßstäben anzupassen, die Planungsunterlagen speziell die Kostenberechnung ist zu aktualisieren. Insbesondere soll die schwerpunktmäßige Konzertnutzung auf Erfordernisse der Raumakustik und der Bühnenarchitektur geprüft und aktualisiert werden. Für die Gesamtbaumaßnahem stehen Fördermittel in Höhe von 36 Mio. EUR in Aussicht, weiterhin werden bis zu 4 Mio. EUR durch die Stadt Görlitz aufgebracht. Voraussichtliche Wiedereröffnung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Zunächst ist die Beauftragung für die Überarbeitung der bestehenden Entwurfsplanung in Teilen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsphasen sowie auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der Leistungsstufe 1 (LP 3 – 4) besteht nicht. Beschreibung der Optionen: stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5 – 8. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5 – 8 für die Gesamtsanierung der Stadthalle Görlitz am Standort Am Stadtpark 1 in Görlitz. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5 – 8 für die Gesamtsanierung der Stadthalle Görlitz am Standort Am Stadtpark 1 in Görlitz. Die Weiterbeauftragung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitions-/Fördermitteln sowie positiver bauherrenseitiger Grundsatzentscheidung zur Durchführung der Gesamtmaßnahme.
Zusätzliche Informationen:
Die Unterlagen der Entwurfsplanung können von den Bewerbern über eine Cloud abgerufen und gesichtet werden. Auf Anfrage bei der oben genannten Kontaktstelle wird eine Verlinkung zur entsprechenden Datenbank übermittelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Görlitz, DE
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-08 📅
Name: ARGE 3 W+L, bestehend aus W+L Planungsgesellschaft mbH und Weise Architekten & Ingenieure GmbH i. G.
Postanschrift: Am Hirschwinkel 6
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wl-planungsgesellschaft@t-online.de📧
Land: Görlitz
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1895229.42 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: +49 493419773810📞
Fax: +49 493419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.