Mindestanforderungen für Nebenangebote: die Nebenangebote müssen die im Hauptangebot beschriebenen Leistungen und die Qualität sowie die Preisgleitklausel, die vorgegebene Vertragslaufzeit, den Umfang beim Bürgerservice, die Kündigungs- und Sanktionsmöglichkeiten des AZV, die Transparenz und Kontrollmöglichkeiten für den AZV, die Hoheit zur Auslösung, Unterbrechung oder vorzeitigem Leistungsabbruch von Investitions- und Reparaturmaßnahmen oberhalb der Kleinreparaturpauschale, das Prinzip der schrittweisen Vergütung der Leistung entsprechend des Realisierungsfortschritts sowie einen Vorschlags gerecht angepassten Betriebsführungsvertrag enthalten. Sie dürfen nicht zu Kostenerhöhungen oder Einschränkungen für AZV, Mitgliedsgemeinden, Bürgern oder gewerblichen Einleitern bzw. zu schnelleren Verschleiß der technischen Anlage des AZV führen. Sie können bei gleichzeitiger Einreichung von Hauptangeboten für Los 1 und Los 2 im Nebenangebot eine Gesamtvergabe vorschlagen.