Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geschäftsprozessoptimierung
ZD-2019-0008
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Projektunterstützung bei der Geschäftsprozessoptimierung im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.”
1️⃣
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterstützungsleistungen zur Erhebung, Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen im Landesbetrieb Straßenwesen sowie der Erstellung eines LS-Prozesshandbuches.”
Beschreibung der Beschaffung
Unterstützungsleistungen zur Erhebung, Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen im Landesbetrieb Straßenwesen sowie der Erstellung eines LS-Prozesshandbuches.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-21 📅
Datum des Endes: 2020-04-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“— Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben und Nachweise zu §§ 42 bis 44 VgV
(siehe HVA_L_StB Eigenerklärung zur Eignung)
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR brutto...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben und Nachweise zu §§ 42 bis 44 VgV
(siehe HVA_L_StB Eigenerklärung zur Eignung)
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR brutto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVerG) angewendet.
Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1 500 000 EUR Deckungssummen für Personen- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVerG) angewendet.
Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 1 500 000 EUR Deckungssummen für Personen- und für sonstige Schäden
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-10
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-06-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-02 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 073-172818 (2019-04-09)