Beschreibung der Beschaffung
Obgleich es zu vielen Lebens- und Politikbereichen öffentliche Berichte gibt, fehlt eine Berichterstattung insbesondere zur betrieblichen Arbeitswelt, die prägend für die 39 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland ist. Das BMAS wird daher in diesem Jahr eine regelmäßige öffentliche Arbeitsweltberichterstattung in Auftrag geben. Dies haben die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag (Tz. 2409 ff.) vereinbart.
Diese Berichterstattung soll die betrieblichen Veränderungsprozesse systematisch unter-suchen, unter Berücksichtigung neuer Erwerbsformen und Geschäftsmodelle, einen Zusammenhang mit übergreifenden Treibern und Trends (Digitalisierung, Globalisierung, Wertewandel etc.) herstellen, und die Auswirkungen auf die Beschäftigten möglichst konkret erfassen. Die Berichterstattung soll insbesondere mehr Orientierung zum absehbaren Wandel der Arbeitswelt geben, das Verständnis für betriebliche Veränderungsprozesse vertiefen und fundierte Handlungsempfehlungen unterbreiten. Dafür sollen die Forschung und die verfügbaren Daten ausgewertet, Erkenntnisse zu Teilbereichen in Bezug zueinander gesetzt und für eine breitere Fachöffentlichkeit, die Politik und die betrieblichen Akteure zugänglich gemacht werden.
Zielgruppen der Arbeitsweltberichterstattung sollen die betriebliche Praxis, die Sozialpartner, die breite und die politisch-mediale Öffentlichkeit sowie die Forschung sein.
Die Arbeitsweltberichterstattung soll auf zwei Säulen ruhen:
— Die erste Säule soll der jährliche Arbeitswelt-Bericht sein. Der Rat soll diesen Bericht als Referenzdokument für die betrieblichen und die arbeitspolitischen Akteure und als zentrales Instrument der politisch-öffentlichen Kommunikation zur Arbeitswelt vorlegen. Hauptinhalt soll ein einziges, mit dem BMAS abgestimmtes Schwerpunktthema mit dazugehörigen Handlungsempfehlungen sein, ggf. ergänzt durch kürzere Analysen von aktuellen Themen,
— Als zweite Säule der Arbeitsweltberichterstattung soll das Arbeitswelt-Internetportal eine zentrale Anlaufadresse für diejenigen werden, die sich umfassend und objektiv insbesondere über die betriebliche Arbeitswelt informieren wollen, ausgerichtet an den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen und möglichst aktuell. Ausgewählte Daten und Indikatoren insbesondere zur betrieblichen Arbeitswelt sollen auf dem Arbeitswelt-Internetportal veröffentlicht werden.
Die Arbeitsweltberichterstattung soll von einem fachlich unabhängigen Rat verantwortet werden, in dem Wissenschaft und betriebliche Praxis paritätisch vertreten sein sollen. Der Rat soll acht bis zehn Mitglieder haben und auch dazu beitragen, dass die Berichterstattung möglichst breite öffentliche Reichweite erzielt. Der fachlich unabhängige Rat trägt inhaltlich die Gesamtverantwortung für die Berichterstattung.
Der Rat soll im Herbst 2019 vom BMAS berufen werden und von der hier ausgeschriebenen Geschäftsstelle unterstützt werden, die den jährlichen Bericht in Abstimmung mit dem Rat inhaltlich vorbereitet und erstellt sowie und die Endredaktion übernimmt, damit der Rat bei der Erarbeitung des Berichts weitgehend entlastet wird. Die Geschäftsstelle soll zugleich das Arbeitswelt-Internetportal inhaltlich und technisch betreuen.
Die Geschäftsstelle soll spätestens im 1. Quartal 2020 die Arbeit aufnehmen. Der erste Arbeitswelt-Bericht soll im Frühjahr 2021 erscheinen. In einem kommunikativen Aufschlag soll zeitgleich das Arbeitswelt-Internetportal freigeschaltet werden.
Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden
Die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden, wird gem. § 51 VgV i. V. m.§ 17 Abs. 4 VgV auf drei begrenzt.
Zur Auswahl ist dem Teilnahmeantrag eine max.l 5-seitige (DIN A4) aussagefähige Skizze über den in der Leistungsbeschreibung erläuterten Auftragsgegenstand beizufügen. Die Entscheidungskriterien werden die Schlüssigkeit und Problemorientierung der Skizze sein.
Das Fehlen dieser Skizze führt in jedem Fall zum Ausschluss des Bewerbers.