Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Geschwindigkeitsmessanlagen
2018-11V-141-4
Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen für den mobilen, semistationären und stationären Betrieb inklusive Messanhänger und Schulungen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, Regionaler Technikstandort Stuttgart
Pfaffenwaldring 1
70569 Stuttgart
Weitere Leistungsorte gem Anlage 4...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, Regionaler Technikstandort Stuttgart
Pfaffenwaldring 1
70569 Stuttgart
Weitere Leistungsorte gem Anlage 4 der Vergabeunterlagen:
— Verkehrspolizei…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst folgende Komponenten:
— Geschwindigkeitsmessanlage für den mobilen Einsatz auf Stativen (oder aus einem Transporter heraus) für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst folgende Komponenten:
— Geschwindigkeitsmessanlage für den mobilen Einsatz auf Stativen (oder aus einem Transporter heraus) für die gleichzeitige Messung von ankommendem und abfließendem Verkehr gem. den Leistungsbeschreibungen Anlagen 3.1 und 3.2,
— Geschwindigkeitsmessanlage für den semistationären Einsatz in einem Messanhänger für die Messung des ankommenden Verkehrs gem. den Leistungsbeschreibungen Anlagen 3.1 und 3.2,
— sowie die zum jeweiligen Betrieb notwendige Peripherie (Zubehör),
— Schulungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 0.01 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller, nicht älter als 6 Monate, Auszug aus dem Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller, nicht älter als 6 Monate, Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind,
— Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden,
— Eigenerklärung zu gewerberechtlichen Voraussetzung: Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung zum Nichtvortliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 GWB (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen (bspw. Berufsverbot) begangen worden sind (Eigenerklärung im Angebotsschreiben Anlage 1).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße wegen der in § 123 Abs. 1 bzw. 2 GWB genannten Straftatbestände gegen mich/uns oder einer meinem/unserem Unternehmen zurechenbaren Person im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB erfolgte bzw. festgesetzt wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches, des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes oder des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR begangen wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1)
— Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass weder wir, noch unsere Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1),
— Eigenerklärung, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n) (Eigenerklärung im Angebotsschreiben – Anlage 1).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat eine Geschwindigkeitsmessanlage für den mobilen Einsatz auf Stativen für die gleichzeitige Messung von ankommendem und abfließendem Verkehr...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat eine Geschwindigkeitsmessanlage für den mobilen Einsatz auf Stativen für die gleichzeitige Messung von ankommendem und abfließendem Verkehr sowie einen Messanhängers (leer) als Muster gem. § 46 Abs. 3 Nr. 11 Buchst. a) VgV zur Verfügung zu stellen. Es muss sich zwingend um dasselbe Gerät handeln, das der Bieter im Angebot entsprechend der Leistungsbeschreibungen (Anlagen 3.1, 3.2 der Vergabeunterlagen) anbietet. Der Termin zur Lieferung des Musters wird durch die Vergabestelle noch gesondert bekanntgegeben.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leitstungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leitstungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Im Angebotsschreiben ist die Eigenerklärung zum Vorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB entsprechend auszufüllen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-07
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YDDWE” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2019/S 169-412583 (2019-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Geschwindigkeitsmessanlagen für den mobilen, semistationären und stationären Betrieb inklusive Meßanhänger und Schulungen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, Regionaler Technikstandort Stuttgart Pfaffenwaldring 1, 70569 Stuttgart weitere Leistungsorte gem Anlage 4...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei, Regionaler Technikstandort Stuttgart Pfaffenwaldring 1, 70569 Stuttgart weitere Leistungsorte gem Anlage 4 der Vergabeunterlagen:
— Verkehrspolizei….
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst folgende Komponenten:
— Geschwindigkeitsmessanlage für den mobilen Einsatz auf Stativen (oder aus einem Transporter heraus) für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst folgende Komponenten:
— Geschwindigkeitsmessanlage für den mobilen Einsatz auf Stativen (oder aus einem Transporter heraus) für die gleichzeitige Messung von ankommendem und abfließendem Verkehr gem. den Leistungsbeschreibungen Anlagen 3.1 und 3.2,
— Geschwindigkeitsmessanlage für den semistationären Einsatz in einem Meßanhänger für die Messung des ankommenden Verkehrs gem. den Leistungsbeschreibungen Anlagen 3.1 und 3.2,
— sowie die zum jeweiligen Betrieb notwendige Peripherie (Zubehör),
— Schulungen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 169-412583
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-11V-141-4 GMA
Titel: Geschwindigkeitsmessanlagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VITRONIC GmbH
Postanschrift: Hasengartenstr. 14
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6117152173📞
E-Mail: as.traffic@vitronic.de📧
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5YDMDE.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus dem GWB
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Fußnote
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2019/S 227-556984 (2019-11-22)