Mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis wird die Miete eines Mess-Kraftfahrzeugs und eines Mess-Anhängers zum Zwecke der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgeschrieben. Ebenso ist die Gestellung eines technischen Gehilfen Inhalt des Leistungsverzeichnisses. Zum Ende des Mietverhältnisses erhält der Auftraggeber die Option, die ausgeschriebenen Gegenstände zu erwerben. Der Dreijahreszeitraum kann einseitig durch den Auftraggeber um 2 Mal ein Jahr verlängert werden (§ 2 Abs. 2 Mietvertrag). Die Inzahlungnahme vorhandener Fahrzeuge mit alter Messtechnik ist mit anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsüberwachungseinrichtung
Referenznummer: LKOS 2019 - 106
Kurze Beschreibung:
Mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis wird die Miete eines Mess-Kraftfahrzeugs und eines Mess-Anhängers zum Zwecke der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgeschrieben. Ebenso ist die Gestellung eines technischen Gehilfen Inhalt des Leistungsverzeichnisses. Zum Ende des Mietverhältnisses erhält der Auftraggeber die Option, die ausgeschriebenen Gegenstände zu erwerben. Der Dreijahreszeitraum kann einseitig durch den Auftraggeber um 2 Mal ein Jahr verlängert werden (§ 2 Abs. 2 Mietvertrag). Die Inzahlungnahme vorhandener Fahrzeuge mit alter Messtechnik ist mit anzubieten.
Mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis wird die Miete eines Mess-Kraftfahrzeugs und eines Mess-Anhängers zum Zwecke der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgeschrieben. Ebenso ist die Gestellung eines technischen Gehilfen Inhalt des Leistungsverzeichnisses. Zum Ende des Mietverhältnisses erhält der Auftraggeber die Option, die ausgeschriebenen Gegenstände zu erwerben. Der Dreijahreszeitraum kann einseitig durch den Auftraggeber um 2 Mal ein Jahr verlängert werden (§ 2 Abs. 2 Mietvertrag). Die Inzahlungnahme vorhandener Fahrzeuge mit alter Messtechnik ist mit anzubieten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkehrsüberwachungseinrichtung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 137-337571
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsverzeichnis
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zum Ende des Mietverhältnisses erhält der Auftraggeber die Option, die ausgeschriebenen Gegenstände zu erwerben. Der Dreijahreszeitraum kann einseitig durch den Auftraggeber um 2 Mal ein Jahr verlängert werden (§ 2 Abs. 2 Mietvertrag).
Beschreibung der Optionen:
Eine Kauoption nach drei, vier oder fünf Jahren ist anzubieten (vgl. Preisblatt).
Die Bildaufbereitung nach Volumen gestaffelt wird optional angefragt (vgl. Preisblatt).
Beide Optionen sind nicht Teil der zuschlagsrelevanten Preiswertung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Osnabrück - FD 1 Zentrale Vergabestelle Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3 Referenzen über vergleichbare Aufträge (Miete inkl. Technischen Gehilfen, Bildaufbereitung), die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Enthalten die Teilnahme-/ Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/ Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u. a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 7.8.2019 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages/ Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation“ der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I S. 1151), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 137-337571 (2019-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis wird die Miete eines Mess-Kraftfahrzeugs und eines Mess-Anhängers zum Zwecke der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgeschrieben. Ebenso ist die Gestellung eines technischen Gehilfen Inhalt des Leistungsverzeichnisses. Zum Ende des Mietverhältnisses erhält der Auftraggeber die Option, die ausgeschriebenen Gegenstände zu erwerben. Der Dreijahreszeitraum kann einseitig durch den Auftraggeber um zwei Mal ein Jahr verlängert werden (§ 2 Abs. 2 Mietvertrag). Die Inzahlungnahme vorhandener Fahrzeuge mit alter Messtechnik ist mit anzubieten.
Mit dem vorliegenden Leistungsverzeichnis wird die Miete eines Mess-Kraftfahrzeugs und eines Mess-Anhängers zum Zwecke der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung für einen Zeitraum von 3 Jahren ausgeschrieben. Ebenso ist die Gestellung eines technischen Gehilfen Inhalt des Leistungsverzeichnisses. Zum Ende des Mietverhältnisses erhält der Auftraggeber die Option, die ausgeschriebenen Gegenstände zu erwerben. Der Dreijahreszeitraum kann einseitig durch den Auftraggeber um zwei Mal ein Jahr verlängert werden (§ 2 Abs. 2 Mietvertrag). Die Inzahlungnahme vorhandener Fahrzeuge mit alter Messtechnik ist mit anzubieten.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber-/Bieterfragen sind bis spätestens 7.8.2019 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNY31T
Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber-/Bieterfragen sind bis spätestens 7.8.2019 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Leistungsverzeichnis.
Beschreibung der Optionen: Eine Kauoption nach 3, 4 oder 5 Jahren ist anzubieten (vgl. Preisblatt).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Osnabrück – FD 1 Zentrale Vergabestelle
Am Schölerberg 1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-24 📅
Name: Vetro Verkehrselektronik GmbH
Postort: Wismar
Land: Deutschland 🇩🇪 Nordwestmecklenburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber-/Bieterfragen sind bis spätestens 7.8.2019 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages/Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNY31T
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.6.2018 (BGBl. I S. 1151), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.6.2018 (BGBl. I S. 1151), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.