Gesichtsbilderfassungssysteme für die manuelle Grenzkontrolle

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Rahmenvereinbarung über Gesichtsbilderfassungssysteme für die manuelle Grenzkontrolle

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-24 Auftragsbekanntmachung
2021-07-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Biometrische Sensoren
Menge oder Umfang:
— 1722 Gesichtsbilderfassungssysteme als Mindestbestellmenge,— 200 Gesichtsbilderfassungssysteme pro Jahr als mögliche zusätzliche Menge,— 4 Schulungen im ersten Jahr sowie 2 Schulungen in jedem weiteren Jahr, jedoch alle Schulungen ohne Abnahmeverpflichtung,— Laufzeit 4 Jahre, mit dreimaliger Möglichkeit einer jeweils einjährigen Verlängerung,— Wartungs- und Instandhaltungsvertrag.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Biometrische Sensoren 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b19.17@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2712 📞
Fax: +49 2289910610-2712 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 186-453262
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins Deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen; an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden Regelungen in unveränderter Form Bestandteil der Rahmenvereinbarung werden: „Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestand zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte. Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.“ Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer/s zugelassenen elektronischen Signatur/Siegels und die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen/Siegel finden Sie unter https://www.evergabe-online.info/elektronische-signatur.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Gesichtsbilderfassungssysteme für die manuelle Grenzkontrolle
Menge oder Umfang:
— 1722 Gesichtsbilderfassungssysteme als Mindestbestellmenge,
— 200 Gesichtsbilderfassungssysteme pro Jahr als mögliche zusätzliche Menge,
— 4 Schulungen im ersten Jahr sowie 2 Schulungen in jedem weiteren Jahr, jedoch alle Schulungen ohne Abnahmeverpflichtung,
— Laufzeit 4 Jahre, mit dreimaliger Möglichkeit einer jeweils einjährigen Verlängerung,
— Wartungs- und Instandhaltungsvertrag.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: B 19.17 - 4013/18/VV: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
ca. 35 Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbes. Flughäfen und Seehäfen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— die „Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt,— der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bewerber die „Eigenerklärung Unternehmensdaten“ entsprechend der Rechtsform des Bewerbers auszufüllen,
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— benutzen Sie für die Einreichung Ihres Teilnahmeantrages das Formblatt „Teilnahmeantrag“,
— erstellen Sie eine frei formulierte Unternehmensdarstellung, in der Sie Ihr Unternehmen vorstellen. Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihr Installations- und Servicepersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG zu unterziehen,
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— wenn Sie Unterauftragnehmer (Drittunternehmen) bei der Auftragsdurchführung (Fertigung, Inbetriebnahme, Schulung, Wartung und Instandhaltung) einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich auf. Zur Angabe der Zulieferer gehört die Angabe des geografischen Standortes, falls diese Zulieferer außerhalb der Europäischen Union ansässig sind,
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— Erklärung Verpflichtung VS-NfD (Formblatt) -ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern bzw. Mitglied,
— sofern zutreffend sind Verpflichtungserklärungen zur Eignungsleihe (Formblatt) beizufügen,
— sofern zutreffend ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt) beizufügen. Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für welche von der Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt hat, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils für die letzten 3 Jahre an. Stellen Sie zudem die Umsatzentwicklung für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich (Entwicklung und/oder Vertrieb von biometrischen Systemen bzw. deren Komponenten sowie Dienstleistungen (Wartung, Support etc.) hierfür) innerhalb der letzten 3 Jahre dar.
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Mindeststandards:
Es wird jeweils für jedes der o. g. 3 Jahre ein Mindestjahresumsatz von 4 200 000 EUR für das Unternehmen gefordert, wovon jeweils mindestens 2.100.000 Euro auf den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich entfallen müssen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— geben Sie die Anzahl der Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils insgesamt als auch für den entsprechenden Teilbereich, der mit dem Auftragsgegenstand im Auftragsfall befasst sein wird, für die jeweils letzten 3 Jahre an. Beschreiben Sie die Kenntnisse der Mitarbeiter, die im Auftragsfall mit der Ausführung befasst sein werden, z. B. indem Sie Erfahrungen und Qualifikationen von 2 Mitarbeitern beschreiben, die für die Implementierung, Inbetriebnahme bzw. das Projektmanagement vorgesehen sind,
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— beschreiben Sie, wie Sie im Auftragsfall sicherstellen, dass die Mindestabnahmemenge von 1722 Stück GES-GK ohne große zeitliche Verzögerung geliefert und installiert werden kann. Legen Sie zusätzlich unter Angabe der hierfür zur Verfügung stehenden Personal- und weiteren Kapazitäten dar, wie die Ausführung der folgenden Tätigkeiten während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung sichergestellt wird: Produktion bzw. Lieferung von bis zu 200 Stück GES-GK pro Jahr; Fehlerbehebung der Software; Support, Wartung und zeitnahe Instandhaltung von bis zu 3122 Stück GES-GK an ca. 35 verschiedenen Standorten innerhalb Deutschlands, auch an Sonn- und Feiertagen; Umsetzung ggf. notwendiger Change-Requests.
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Geben Sie außerdem an, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen getroffen werden.
— in den 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist müssen wesentliche Leistungen (d. h. solche, die mit Blick auf das vorliegende Beschaffungsvorhaben Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben können) für amtliche Stellen bzw. Nutzer erbracht worden sein. Hier ist der Nachweis von Leistungen gefordert, die sowohl aus der Lieferung von Systemen zur Aufnahme von biometrischen Lichtbildern bestanden als auch den Abschluss eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages zur Instandhaltung der vorgenannten Systeme enthielten.
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Es werden mind. 2 Referenzen gefordert. Es ist zulässig, für die Lieferung und die Instandhaltung getrennte Referenzen anzugeben, sofern die Referenzen insgesamt mind. 2 entsprechende Lieferleistungen sowie mind. 2 entsprechende Instandhaltungsverträge umfassen.
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Die Darstellung der Referenzen muss mindestens folgende Angaben beinhalten:
—— Leistungsempfänger,
—— Name der Auskunftsperson bzw. (sofern Angabe des Namens nicht möglich) der Organisationseinheit, inkl. Kontaktdaten,
—— Art der Leistung,
—— Wert der Leistung,
—— Zeit der Leistungserbringung.
Eine Eigenerklärung in Gestalt einer Referenzliste ist ausreichend. Referenzschreiben müssen nicht vorgelegt werden.
Wurden Teile der für die Referenzen genannten Leistungen durch Drittunternehmen oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft erbracht, ist anzugeben, welche Leistung bzw. welcher Leistungsteil im Einzelnen vom jeweiligen Drittunternehmen bzw. Bietergemeinschaftsmitglied erbracht worden ist.
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Mindeststandards:
Es wird jeweils für jedes der o. g. 3 Jahre eine Mindestmitarbeiterzahl von 20 Mitarbeitern für das Unternehmen gefordert, wovon jeweils mindestens 15 Mitarbeiter auf den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich entfallen müssen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5.8.2003
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Sonstige besondere Bedingungen:
In den Vergabeunterlagen werden Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch) enthalten sein.
Aus diesem Grund muss der Bewerber sich verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) (zu finden unter https://bmwi-sicherheitsforum.de/anlage/5/) festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln.
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Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI diese Verpflichtungserklärung vorliegt, können die als VS-NfD eingestuften Unterlagen bzw. Informationen überlassen werden.
Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, ist von diesen ebenfalls jeweils eine eigene Erklärung abzugeben.
Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Auftragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Es ist vorgesehen, alle Bewerber, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen, als Teilnehmer des Vergabeverfahrens zuzulassen. Eine zahlenmäßige Beschränkung oder ein Ranking erfolgt hierbei nicht.
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-11-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: www.evergabe-online.de
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏
Name: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
E-Mail: aoe@bescha.bund.de 📧
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.info 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins Deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen; an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
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Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden Regelungen in unveränderter Form Bestandteil der Rahmenvereinbarung werden:
„Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestand zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
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Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.“
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Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer/s zugelassenen elektronischen Signatur/Siegels und die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die zugelassenen Signaturen/Siegel finden Sie unter https://www.evergabe-online.info/elektronische-signatur.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2019/S 186-453262 (2019-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0,01 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-389903
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 186-453262
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Korrektur zur Verfahrensart: Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, welches unter dem Aktenzeichen B 19.17 – 4013/18/VV: 1 geführt wird. Aus technischen Gründen können die Angaben unter IV.1.1) und IV.3.1) nicht geändert werden. Entsprechend trifft Anhang D3 nicht zu. Der Wert des Auftrags wird nicht veröffentlicht. Aus technischen Gründen ist „0,01“ als Wert angegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: B 19.17 - 4013/18/VV: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene Standorte innerhalb Deutschlands

Auftragsvergabe
Name: Cognitec Systems GmbH
Postanschrift: Grossenhainer Str. 101
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: soraya@cognitec.com 📧

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: B 19.17

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2021/S 146-389903 (2021-07-27)