Gewerk 7 – Fassadenarbeiten – Holz- Aluminium- Fenster und – Fenstertüren

Gemeinde Oberding Bau KU

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Grund- und Mittelschule Oberding.
Es handelt sich um ein Gebäude in Hanglage mit insgesamt 3 Geschossen.
Die Gesamtausdehnung des Gebäudekomplexes in Nord-Süd Richtung beträgt inklusive der auf der Nord- und Südseite befindlichen Außentreppentürme, die als Fluchttreppen fungieren, ca. 120 m. Höhe ca. 9,0 m über Gelände.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-18 Auftragsbekanntmachung
2019-03-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fenster
Kurze Beschreibung:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Grund- und Mittelschule Oberding. Es handelt sich um ein Gebäude in Hanglage mit insgesamt 3 Geschossen. Die Gesamtausdehnung des Gebäudekomplexes in Nord-Süd Richtung beträgt inklusive der auf der Nord- und Südseite befindlichen Außentreppentürme, die als Fluchttreppen fungieren, ca. 120 m. Höhe ca. 9,0 m über Gelände.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fenster 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einbau von Fenstern 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erding 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Oberding Bau KU
Postanschrift: Tassilostr. 17
Postleitzahl: 85445
Postort: Oberding
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberding.de 🌏
E-Mail: bauamt@vg-oberding.de 📧
Telefon: +49 8122970131 📞
Fax: +49 8122970140 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=154687 🌏
URL der Teilnahme: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 015-030152
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Grund- und Mittelschule Oberding.
Es handelt sich um ein Gebäude in Hanglage mit insgesamt 3 Geschossen.
Die Gesamtausdehnung des Gebäudekomplexes in Nord-Süd Richtung beträgt inklusive der auf der Nord- und Südseite befindlichen Außentreppentürme, die als Fluchttreppen fungieren, ca. 120 m. Höhe ca. 9,0 m über Gelände.
Herstellung, Lieferung und Einbau der Fenster- und Fenstertürelemente als Holz-Aluminium Fenstersystem in allen Geschossen in Brettsperr- und Brettschichtholzwänden mit Außendämmung und in wenigen Stahlbetonwänden.
— Fenster und Fenstertüren von Breiten ca. 1 455 mm bis ca. 3 500 mm und Höhen von ca. 1 400 bis ca. 3 080 mm,
— G30-Konstruktion,
— Fenstertüren nach außen aufschlagend.
Dauer: 7 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberding

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
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(1) Angabe zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit einschlägig);
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(2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 124);
(3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt (gemäß Formblatt 124);
(4) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen(soweit ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG;
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(5) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständige Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
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(1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
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(1) Angaben zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444;
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(2) Angaben zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
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(3) Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (gemäß Formblatt 235).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Oberding
Tassilostr. 17
85445 Oberding
Zusätzliche Informationen: Bieter und ihre Bevollmächtigten sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalunternehmen
Kontakt
Internetadresse: www.oberding.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=154687 🌏
URL der Teilnahme: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen;
(2) Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen den/die Unterauftragnehmer zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen;
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(3) Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Kapazitäten im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben;
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(4) Für Rückfragen zum Vergabeverfahren oder zu den Vergabeunterlagen wenden Sie sich bitte ausschließlich per Fax oder per Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle. Rückfragen, die nicht spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet;
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(5) Um zu diesem Verfahren Beantwortungen von Bieterfragen usw. zu erhalten, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de erforderlich. Nicht registrierte Unternehmen haben sich eigenverantwortlich durch regelmäßige Kontrolle der Plattform über Antworten auf Bieterfragen usw. zu informieren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 015-030152 (2019-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 063-145711
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 015-030152
ABl. S-Ausgabe: 63

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Einbau der Fenster- und Fenstertürelemente als Holz-Aluminium Fenstersystem in allen Geschossen in Brettsperr- und Brettschichtholzwänden mit Außendämmung und in wenigen Stahlbetonwänden:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
85445 Oberding
Hauptstr. 66

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-26 📅
Name: HAMA Alu + Holzbauwerk GmbH
Postanschrift: Max-von-Müller-Straße 72
Postort: Rottenburg
Postleitzahl: 84056
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8781-94080 📞
E-Mail: rol-vertrieb@hama-online.de 📧
Land: Landshut, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.hama-fenster.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 063-145711 (2019-03-27)