Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit 2 Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Center an. Die Gesamtfläche der Baugrube beträgt ca. 4150 m . Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustr. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit 2 Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Die Baugrubensicherung erfolgt durch einen Trägerverbau mit Holzausfachung und Bohrpfahlwände in der Nähe des zweigeschossigen Nachbargebäudes. Ein Arbeitsraum von 1m ist vorgesehen, in welchem die geplante Holzausfachung vollständig zurück zu bauen ist. Außer an der Fritz-Löffler-Str., hier wird ab einer Tiefe von 1,50 m die Ausfachung mit Spritzbeton hergestellt. Im Übergang zum City Center sind keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Mit drei Untergeschossen ist es tiefer als der geplante Neubau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-29.
Auftragsbekanntmachung (2019-04-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Projektgesellschaft Anbau City Center Dresden GmbH & Co. KG
Postanschrift: Friedrich-List-Platz 2
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Laura Piche — Baueinkauf
Telefon: +49 351205854199📞
E-Mail: laura_piche@drewag-netz.de📧
Fax: +49 35120585764199 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.enso.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: www.enso.de/ava🌏
Teilnahme-URL: www.enso.de/ava🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GHV — Gemeinsame Hauptverwaltung — Baugrube und Pfahlgründung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit 2 Hochhauskernen geplant und schließt...”
Kurze Beschreibung
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit 2 Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Center an. Die Gesamtfläche der Baugrube beträgt ca. 4150 m . Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustr. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit 2 Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9 m tief. Die Baugrubensicherung erfolgt durch einen Trägerverbau mit Holzausfachung und Bohrpfahlwände in der Nähe des zweigeschossigen Nachbargebäudes. Ein Arbeitsraum von 1m ist vorgesehen, in welchem die geplante Holzausfachung vollständig zurück zu bauen ist. Außer an der Fritz-Löffler-Str., hier wird ab einer Tiefe von 1,50 m die Ausfachung mit Spritzbeton hergestellt. Im Übergang zum City Center sind keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Mit drei Untergeschossen ist es tiefer als der geplante Neubau.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushubarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Herstellung von Pfählen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friedrich-List-Platz 2
01069 Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung einer Baugrube mit folgenden Parametern:
— ca. 40.000 m Aushub einer Baugrube für ein zweigeschossiges UG,
— Einbau der Baugrubenumschließung...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung einer Baugrube mit folgenden Parametern:
— ca. 40.000 m Aushub einer Baugrube für ein zweigeschossiges UG,
— Einbau der Baugrubenumschließung als Berliner Verbau, Fläche ca. 750 m,
— Einbau der Baugrubenumschließung als Essener Verbau, Fläche ca. 1.100 m,
— Einbau Ankerlage des Baugrubenverbaus, ca. 2.100 lfm,
— Einbau einer tangierenden Bohrpfahlwand, Wandlänge ca. 22 m, Pfahllänge ca.17,5 m,
— Einbau Ankerlage des Bohrpfahlwand, ca. 420 lfm,
— Einbau von ca. 250 Stk. Bohrpfählen d=90-120 cm mit Einzellängen von 10-18 m,
— Einbau von ca. 140 Stk. GEWI-Pfählen d= 50 mm mit Einzellängen von 10-15 m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-19 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: — Vorlage Eintragung Handelsregister
— Nachweis Berufsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
— Angabe von Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB
— Angabe von Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Nachweis der Haftpflichtversicherung
— Eigenerklärung zur finanziellen Situation
— Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich:
— Art der ausgeführten Leistung
— Auftragssumme
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre einschließlich:
— Art der ausgeführten Leistung
— Auftragssumme
— Ausführungszeitraum
— Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): — Nachweis von mind. 3 vergleichbaren Referenzen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE)...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-29
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-29
11:00 📅
“1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 14 SektVO geführt. Es...”
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 14 SektVO geführt. Es sind innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (29.5.2019,11.00 Uhr) Angebote mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen. Die Angebote (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.enso.de/ava (Verg.-Nr.: 001.1/GHV/19).
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1 und III.1.2 für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3 sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Es erfolgt keine Rückgabe der Angebotsunterlagen.
6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ( „Eigenerklärung”) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
7) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
8) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 085-204488 (2019-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Projektgesellschaft Anbau CITY CENTER Dresden GmbH & Co. KG
Kontaktperson: Laura Piche – Baueinkauf
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GHV - Gemeinsame Hauptverwaltung – Baugrube und Pfahlgründung
Kurze Beschreibung:
“Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit zwei Hochhauskernen geplant und...”
Kurze Beschreibung
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden ist der Neubau der gemeinsamen Hauptverwaltung der DREWAG und ENSO mit zwei Hochhauskernen geplant und schließt von Süden an das City Center an. Die Gesamtfläche der Baugrube beträgt ca. 4 150 m . Das Baufeld grenzt im Süden an die Lindenaustr. Im Osten befindet sich die Fritz-Löffler-Str. mit Tramschienen und im Westen ein Nachbargrundstück mit niedrigeren Gebäuden. Der Neubau ist mit zwei Untergeschossen geplant, die Baugrube ist ca. 9m tief. Die Baugrubensicherung erfolgt durch einen Trägerverbau mit Holzausfachung und Bohrpfahlwände in der Nähe des zweigeschossigen Nachbargebäudes. Ein Arbeitsraum von 1 m ist vorgesehen, in welchem die geplante Holzausfachung vollständig zurück zu bauen ist. Außer an der Fritz-Löffler-Str., hier wird ab einer Tiefe von 1,50 m die Ausfachung mit Spritzbeton hergestellt. Im Übergang zum City Center sind keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Mit drei Untergeschossen ist es tiefer als der geplante Neubau.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung einer Baugrube mit folgenden Parametern:
— ca. 40 000 m Aushub einer Baugrube für ein zweigeschossiges UG,
— Einbau der Baugrubenumschließung...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung einer Baugrube mit folgenden Parametern:
— ca. 40 000 m Aushub einer Baugrube für ein zweigeschossiges UG,
— Einbau der Baugrubenumschließung als Berliner Verbau, Fläche ca. 750 m,
— Einbau der Baugrubenumschließung als Essener Verbau, Fläche ca. 1 100 m,
— Einbau Ankerlage des Baugrubenverbaus, ca. 2 100 lfm,
— Einbau einer tangierenden Bohrpfahlwand, Wandlänge ca. 22 m, Pfahllänge ca. 17,5 m,
— Einbau Ankerlage des Bohrpfahlwand, ca. 420 lfm,
— Einbau von ca. 250 St. Bohrpfählen d = 90-120 cm mit Einzellängen von 10-18 m,
— Einbau von ca. 140 St. GEWI-Pfählen d = 50 mm mit Einzellängen von 10-15 m.
“1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 14 SektVO geführt....”
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 14 SektVO geführt. Es sind innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (29.5.2019,11:00 Uhr) Angebote mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen. Die Angebote (einschl. aller geforderten Unterlagen) sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: www.enso.de/ava (Verg.-Nr.: 001.1/GHV/19);
2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung;
3) Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise gemäß Bekanntmachung III.1.1 und III.1.2 für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise gemäß III.1.3 sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard);
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge.
5) Es erfolgt keine Rückgabe der Angebotsunterlagen;
6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes;
7) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert;
8) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig;
9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
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Quelle: OJS 2019/S 150-371093 (2019-08-01)