Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Name des Auftraggebers und Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim:
— Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Objektes bzw. der Objekte,
— Leistungsort(e),
— Zeitraum der Auftragsausführung/ Beginn der Vertragslaufzeit,
— Art der erbrachten Leistungen,
— Fensterfläche des gereinigten Objektes in m².
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Eine Vergleichbarkeit der mindestens 3 einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn die mindestens 3 einzutragenden Dienstleistungsaufträge auch alle in der Leistungsbeschreibung des/ der jeweiligen Lose/s geforderten Leistungsbestandteile (hier: Glas- und Fensterreinigung) enthalten.
— Eine Vergleichbarkeit der 3 einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang ist insgesamt nur gegeben, wenn:
—— ein Dienstleistungsauftrag mindestens 75 % der zu reinigenden Fläche jeweiligen Lose/s umfasst oder
—— 2 Dienstleistungsaufträge jeweils mindestens 60 % der zu reinigenden Fläche des/r jeweiligen Lose/s umfassen und
—— alle 3 angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils mindestens ein Jahr angedauert haben.