Die Firma Pfeifer Holz Lauterbach GmbH plant die Errichtung eines Gleisanschlusses für ihren Sägewerksbetrieb in Lauterbach-Wallenrod. Der Gleisanschluss soll an die Anlagen des Bahnhofs Wallenrod als eingleisige Anschlussbahn erfolgen. Vom Anschluss bis zum Werksgelände folgt die Trassenlage im Wesentlichen der vorhandenen Infrastruktur (Gleisanlagen, Wege) und quert die Verbindungsstraße zwischen den Stadtteilen Wallenrod und Reuters. Unmittelbar vor dem Werksgelände verzweigt sich die Trasse und schließt an die beiden am nördlichen und westlichen Rand geplanten Gleisgruppen im Werk an. In weiten Teilen werden die Rangier-, Abstell- und Ladegleise eingedeckt, um auch ein Überfahren mit Straßen- und Fluförderfahrzeugen zu ermöglichen. Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der beiden Gleisgruppen auf dem Werksgelände inklusive Weichen und Prellböcke, außerdem Eindeckung des Gleisbereichs und der sich anschließenden Logistikflächen sowie Bau der zugehörigen Entwässerungsanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisbauarbeiten
Referenznummer: 13895-01/2019
Kurze Beschreibung:
Die Firma Pfeifer Holz Lauterbach GmbH plant die Errichtung eines Gleisanschlusses für ihren Sägewerksbetrieb in Lauterbach-Wallenrod. Der Gleisanschluss soll an die Anlagen des Bahnhofs Wallenrod als eingleisige Anschlussbahn erfolgen. Vom Anschluss bis zum Werksgelände folgt die Trassenlage im Wesentlichen der vorhandenen Infrastruktur (Gleisanlagen, Wege) und quert die Verbindungsstraße zwischen den Stadtteilen Wallenrod und Reuters. Unmittelbar vor dem Werksgelände verzweigt sich die Trasse und schließt an die beiden am nördlichen und westlichen Rand geplanten Gleisgruppen im Werk an. In weiten Teilen werden die Rangier-, Abstell- und Ladegleise eingedeckt, um auch ein Überfahren mit Straßen- und Fluförderfahrzeugen zu ermöglichen.
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der beiden Gleisgruppen auf dem Werksgelände inklusive Weichen und Prellböcke, außerdem Eindeckung des Gleisbereichs und der sich anschließenden Logistikflächen sowie Bau der zugehörigen Entwässerungsanlagen.
Die Firma Pfeifer Holz Lauterbach GmbH plant die Errichtung eines Gleisanschlusses für ihren Sägewerksbetrieb in Lauterbach-Wallenrod. Der Gleisanschluss soll an die Anlagen des Bahnhofs Wallenrod als eingleisige Anschlussbahn erfolgen. Vom Anschluss bis zum Werksgelände folgt die Trassenlage im Wesentlichen der vorhandenen Infrastruktur (Gleisanlagen, Wege) und quert die Verbindungsstraße zwischen den Stadtteilen Wallenrod und Reuters. Unmittelbar vor dem Werksgelände verzweigt sich die Trasse und schließt an die beiden am nördlichen und westlichen Rand geplanten Gleisgruppen im Werk an. In weiten Teilen werden die Rangier-, Abstell- und Ladegleise eingedeckt, um auch ein Überfahren mit Straßen- und Fluförderfahrzeugen zu ermöglichen.
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der beiden Gleisgruppen auf dem Werksgelände inklusive Weichen und Prellböcke, außerdem Eindeckung des Gleisbereichs und der sich anschließenden Logistikflächen sowie Bau der zugehörigen Entwässerungsanlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gleisbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stahlbetonkonstruktionen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Vogelsbergkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-17 📅
Datum des Beginns: 2019-12-09 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 201-487483
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Bestimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Bestimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Firma Pfeifer Holz Lauterbach GmbH plant die Errichtung eines Gleisanschlusses für ihren Sägewerksbetrieb in Lauterbach-Wallenrod. Der Gleisanschluss soll an die Anlagen des Bahnhofs Wallenrod als eingleisige Anschlussbahn erfolgen. Vom Anschluss bis zum Werksgelände folgt die Trassenlage im Wesentlichen der vorhandenen Infrastruktur (Gleisanlagen, Wege) und quert die Verbindungsstraße zwischen den Stadtteilen Wallenrod und Reuters. Unmittelbar vor dem Werksgelände verzweigt sich die Trasse und schließt an die beiden am nördlichen und westlichen Rand geplanten Gleisgruppen im Werk an. In weiten Teilen werden die Rangier-, Abstell- und Ladegleise eingedeckt, um auch ein Überfahren mit Straßen- und Fluförderfahrzeugen zu ermöglichen.
Die Firma Pfeifer Holz Lauterbach GmbH plant die Errichtung eines Gleisanschlusses für ihren Sägewerksbetrieb in Lauterbach-Wallenrod. Der Gleisanschluss soll an die Anlagen des Bahnhofs Wallenrod als eingleisige Anschlussbahn erfolgen. Vom Anschluss bis zum Werksgelände folgt die Trassenlage im Wesentlichen der vorhandenen Infrastruktur (Gleisanlagen, Wege) und quert die Verbindungsstraße zwischen den Stadtteilen Wallenrod und Reuters. Unmittelbar vor dem Werksgelände verzweigt sich die Trasse und schließt an die beiden am nördlichen und westlichen Rand geplanten Gleisgruppen im Werk an. In weiten Teilen werden die Rangier-, Abstell- und Ladegleise eingedeckt, um auch ein Überfahren mit Straßen- und Fluförderfahrzeugen zu ermöglichen.
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der beiden Gleisgruppen auf dem Werksgelände inklusive Weichen und Prellböcke, außerdem Eindeckung des Gleisbereichs und der sich anschließenden Logistikflächen sowie Bau der zugehörigen Entwässerungsanlagen.
Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der beiden Gleisgruppen auf dem Werksgelände inklusive Weichen und Prellböcke, außerdem Eindeckung des Gleisbereichs und der sich anschließenden Logistikflächen sowie Bau der zugehörigen Entwässerungsanlagen.
— ca. 900 m Gleis auf Betontragplatte,
— ca. 1 500 m Gleis auf Schotteroberbau,
— ca. 6 250 m² Gleiseindeckung in Asphaltbauweise,
— ca. 5 200 m² Umschlagfäche in Asphaltbauweise,
— ca. 700 m Entwässerungsleitung inkl. Schächte und Einlaufbauwerke,
— ca. 14 000 m³ Erdbau für Bahnkörper,
— 7 Weichen auf Betontragplatte,
— 1 Weiche auf Schotteroberbau,
— 4 Bremsprellböcke.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Lauterbach-Wallenrod
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers:
— über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern).
— dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind nach Aufforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft/ des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gilt auch für Nachunternehmer).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt sind nach Aufforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft/ des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen (gilt auch für Nachunternehmer).
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Eignung durch Angabe:
— des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist nach Aufforderung bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters
Oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen (gilt auch für andere Unternehmer). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden (gilt auch für Nachunternehmer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen (gilt auch für andere Unternehmer). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorzulegen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden (gilt auch für Nachunternehmer).
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Eignung durch:
— Angabe der Zahl, der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Wirtschaftsteilnehmers.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für Nachunternehmer).
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für Nachunternehmer).
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Lindleystraße 11, 60314 Frankfurt am Main
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Bestimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Bestimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 201-487483 (2019-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4551690.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-09 📅
Name: BBL Fahrweg GmbH
Postanschrift: Zeppelinstrae 30
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21337
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: i.burzynski@bbl-fahrweg.de📧
Land: Lüneburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4551690.65 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.