Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“GLV Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Engineering & Consulting GmbH im Regionalbereich Südost
19FEI43160”
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Kurze Beschreibung:
“GLV Bauüberwachungsleistungen für Projekte der DB Engineering & Consulting GmbH im Regionalbereich Südost.” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 – Gewerk TB-Leistungen und Bahnerdung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Ort der Leistung: Sachsen-Anhalt🏙️
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauüberwachungsleistungen im Anwendungsbereich der VV Bau des Eisenbahnbundesamtes (EBA).” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-16 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1: 1.1.2021 – 31.12.2021
Option 2: 1.1.2022 – 31.12.2022
Option 3: 1.1.2023 – 31.12.2023” Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Es wird beabsichtigt maximal 1 Vertrag je Los abzuschließen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 – Gewerk Oberbau und KiB
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 – Gewerk E-Technik und LST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sich hergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennen und sich hergestellt haben, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Los 1 — Gewerk TB-Leistungen und Bahnerdung
Wir werden für o. g. Verfahren in Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal einzusetzen:
— mind. 4...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1 — Gewerk TB-Leistungen und Bahnerdung
Wir werden für o. g. Verfahren in Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal einzusetzen:
— mind. 4 Fachbauüberwacher Oberbau/ konstruktiver Ingenieurbau oder alternativ Bauüberwacher Bahn Oberbau/konstruktiver Ingenieurbau.
Der Nachweis erfolgt durch die Benennung des Namens und der Nummer des BÜB-Ausweises.
Eine Doppelbenennung des einzusetzenden Personals gewerkeübergreifend ist nicht zulässig.
Erklärung, dass wir bzw. unser(e) Nachunternehmer die Leistungen der Bahnerdung im Auftragsfall mit mind. 12 Bahnerdern erbringen können.
Erklärung, dass wir bzw. unser(e) Nachunternehmer die Leistungen des Schaltanstragsteller im Auftragsfall erbringen können.
Erklärung, dass durch die Angaben des einzusetzenden Personals keine Doppelbenennung gewerkeübergreifend vorliegt.
Los 2 — Gewerk Oberbau und konstruktiver Ingenieurbau
Wir werden für o.g. Verfahren in Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal einzusetzen:
— mind. 2 Bauüberwacher Bahn Oberbau/ konstruktiver Ingenieurbau,
— mind. 2 Fachbauüberwacher Oberbau oder alternativ Bauüberwacher Bahn Oberbau/ konstruktiver Ingenieurbau.
Der Nachweis erfolgt durch die Benennung des Namens und der Nummer des BÜB-Ausweises.
Eine Doppelbenennung des einzusetzenden Personals gewerkeübergreifend ist nicht zulässig.
Erklärung, dass wir bzw. unser(e) Nachunternehmer die Leistungen der Prüfung innere Erdung von Stahlbetonbauwerken im Auftragsfall erbringen können.
Erklärung, dass durch die Angaben des einzusetzenden Personals keine Doppelbenennung gewerkeübergreifend vorliegt.
Los 3 — Gewerk E-Technik und Leit- und Sicherungstechnik
Wir werden für o. g. Verfahren in Auftragsfall folgendes qualifiziertes Personal einzusetzen:
— mind. 2 Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik,
— mind. 1 Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik.
Der Nachweis erfolgt durch die Benennung des Namens und der Nummer des BÜB-Ausweises.
Eine Doppelbenennung des einzusetzenden Personals gewerkeübergreifend ist nicht zulässig.
Erklärung, dass durch die Angaben des einzusetzenden Personals keine Doppelbenennung gewerkeübergreifend vorliegt.
Uns ist bekannt, dass auf Grund der einschlägigen Vorschriften die BÜB durch den Auftraggeber bevollmächtigt werden müssen. Wir erklären ausdrücklich, dass für den Fall, dass das oben genannte Personal im Auftragsfall keine Bevollmächtigung durch den AG erhalten kann, dieses gegen entsprechendes bevollmächtungsfähiges Personal auszutauschen.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit den folgenden Nachunternehmern (siehe Musterteilnahmeantrag).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 v. H. der Abrechnungssumme”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG für die genannten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG für die genannten Gewerke präqualifiziert sein.
Hiermit erklären wir, dass wir bzw. unser(e) Nachunternehmer bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sind für.
— Bauüberwachung Bahn OB/KIB (Oberbau/ konstruktiver Ingenieurbau (Name) ……………………………….. ,
— Fachbauüberwacher OB (Oberbau) (Name) ……………………………….. ,
— Bauüberwachung Bahn E (Elektrotechnik) (Name) ……………………………….. ,
— Bauüberwachung Bahn LST (Leit- und Sicherungstechnik) (Name) ……………………………….. .
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-20
13:30 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen...”
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 248-616808 (2019-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-16) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Titel: Los 2
Titel: Los 3
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 248-616808
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-16 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurgesellschaft GAM mbH
Postort: Erfurt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
“— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen...”
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://
www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 056-134222 (2020-03-16)