GMZ – Gefäßmedizinisches Zentrum, 2. BA – Los 203 Stahlbauarbeiten 1

Universitätsklinikum Leipzig AöR, Bereich 5 – Vergabestelle

Gefäßmedizinisches Zentrum 2. Bauabschnitt und Anpassung OP-Nebenraumzone Bestand Gebäude 4241, Ausbau eines vorhandenen Baukörpers mit 3 OP Sälen, Errichtung einer Technikzentrale im DG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: 5P.302.05.203
Kurze Beschreibung:
Gefäßmedizinisches Zentrum 2. Bauabschnitt und Anpassung OP-Nebenraumzone Bestand Gebäude 4241, Ausbau eines vorhandenen Baukörpers mit 3 OP Sälen, Errichtung einer Technikzentrale im DG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Leipzig AöR, Bereich 5 – Vergabestelle
Postanschrift: Liebigstraße 18, Haus B
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.uniklinik-leipzig.de 🌏
E-Mail: vergabestelle-b5@uniklinik-leipzig.de 📧
Telefon: +49 3419719205 📞
Fax: +49 3419728096 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2130916/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 161-395480
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
Leistungsbeginn 12 Werktage nach Aufforderung, voraussichtlich im November 2019. Die weiteren Vertragstermine errechnen sich gem. Formblatt 214 Besondere Vertragsbedingungen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung VE203 Stahlbauarbeiten 1 umfasst wie folgt:
— Stahlbaukonstruktion Technikzentrale, HEA180 – HEA 220, 25 751 kg,
— Fassade Technikzentrale, Stahlblech-Sandwichpanel, 550 m
— Dach Technikzentrale, Stahlblech-Sandwichpanel, 443 m
— Gitterroste als Montage- und Wartungsebene, Gitterrost 35/3, 229 m
— Unterbau für Gitterrostebene, HEA 160, 1 400 kg,
— Erhöhung Attika GMZ, Quadratrohr 50/50, 23 lfm,
— Unterbau HEA 160 und Rückhaltewanne, Edelstahlblech, 11,25 m
Dauer: 331 Tage
Zusätzliche Informationen:
Leistungsbeginn 12 Werktage nach Aufforderung, voraussichtlich im November 2019. Die weiteren Vertragstermine errechnen sich gem. Formblatt 214 Besondere Vertragsbedingungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leipzig
DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gem. § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Bieters. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind die Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei.
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Mindeststandards:
Folgende sonstige aktuelle Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: Bescheinigung Haftpflichtversicherung, Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gem. § 6a EU Punkt 3 erbringt der Bieter die Nachweise der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit. Der Bieter hat mit seinem Angebot seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies kann durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Es dürfen nur leistungsfähige Bieter für die ausgeschriebene Leistung anbieten. Es sind Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Leistungsumfang und die Anzahl der eigenen gewerblichen Mitarbeiter zu benennen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gem. Formblatt 124 Eigenerklärungen zur Eignung erbracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Verdingungsunterlagen bei. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmen), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bereits mit Angebotsabgabe ist eine Referenzliste mit Angabe des jeweiligen Ausführungsortes, Ausführungszeit, Auftragsvolumen und Ansprechpartner des Auftraggebers, inklusive der Telefonnummer beizufügen. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 14 EU VOB/A Absatz 6 stellt der Auftraggeber den Bietern im Offenen Verfahren das Submissionsprotokoll unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Die Submission ist nicht öffentlich. Bitte geben Sie eine entsprechende E-Mail-Adresse für die Zusendung des Submissionsergebnisses an.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Claudia Sichting
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2130916/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
GWB, § 160 Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB, § 134 Informations- und Wartepflicht.
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1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Quelle: OJS 2019/S 161-395480 (2019-08-20)