a) Mit den Bewerbungsunterlagen sind das „Bewerbungsformular“ nebst Anlagen (Auflistung siehe Seite 17 des Bewerbungsformulars) ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
b) Die einzureichenden Unterlagen sind im verschlossenen Umschlag mit deutlichem Hinweis
(Anlage „Kennzettel für Teilnahmeantrag“,
www.evergabe-online.de) zum betreffenden VgV-Verfahren bei der angegebenen Stelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Teilnahmeanträge sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie der Kontaktstelle innerhalb der Teilnahmefrist tatsächlich zugehen. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber.
c) Nicht form- und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
d) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht.
e) Die Nachforderung folgender Unterlagen im Verfahrensverlauf wird vorbehalten:
Bescheinigungen öffentliche und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte sowie weitere Nachweise zu den Erklärungen in den Bewerbungsunterlagen.
g) eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
h) Hinweis für Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bewerber-/Bietergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Bewerbungsformular die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung („Erklärung bei Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
Bei einer Bewerbergemeinschaft gemäß § 43 (2) VgV ist das Bewerbungsformular von jedem Mitglied separat vorzulegen (Der Teil 4.3 kann gemeinsam ausgefüllt werden.)
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem AG unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist, in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich in Schriftform (per E-Mail) an die in I.1) aufgeführte Kontaktstelle zu richten.
Redaktionsschluss für die Annahme von Rückfragen ist der 19.9.2019; 10.00 Uhr.
Die eingegangenen Rückfragen nebst entsprechenden Antworten werden gesammelt und in anonymisierter Form unter der unter I.3) (Kommunikation) aufgeführten Kontaktstelle am 12.9.2019 und 19.9.2019, jeweils ab 10 Uhr, veröffentlicht.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.