Bauteil 4, Teil 3 beinhaltete folgende Maßnahmen:
— Abbuch ca. 65 m Stahlbetonwände und Fundamente,
— Abbuch ca. 2 000 m Schotterflächen,
— Abbruch ca. 2 800 m HGT Schicht,
— Abbruch ca. 3 200 m bituminöse Flächen,
— Abbruch ca. 1 350 m Versorgungskabel und -leitungen,
— Neubau ca. 2 000 m Schotterweg,
— Neubau ca. 250 m asphaltieete Rampe,
— Neubau ca. 5 500 m Geländemodellierung,
— Neubau ca. 21 000 m Flächenplanum.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-18.
Auftragsbekanntmachung (2019-01-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BGE – Fachbereich Matrialwirtschaft -Einkauf
Telefon: +49 5171/431412📞
E-Mail: birgit.tiede@bge.de📧
Fax: +49 5171/431502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E19358647🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E19358647🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gorleben – Rückbau Teil 3 Baukonstruktionen und Geländemodellierung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Bauteil 4, Teil 3 beinhaltete folgende Maßnahmen:
— Abbuch ca. 65 m Stahlbetonwände und Fundamente,
— Abbuch ca. 2 000 m Schotterflächen,
— Abbruch ca. 2...”
Kurze Beschreibung
Bauteil 4, Teil 3 beinhaltete folgende Maßnahmen:
— Abbuch ca. 65 m Stahlbetonwände und Fundamente,
— Abbuch ca. 2 000 m Schotterflächen,
— Abbruch ca. 2 800 m HGT Schicht,
— Abbruch ca. 3 200 m bituminöse Flächen,
— Abbruch ca. 1 350 m Versorgungskabel und -leitungen,
— Neubau ca. 2 000 m Schotterweg,
— Neubau ca. 250 m asphaltieete Rampe,
— Neubau ca. 5 500 m Geländemodellierung,
— Neubau ca. 21 000 m Flächenplanum.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Oberbauarbeiten für Landstraßen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Terrassierung von Hügeln📦
Ort der Leistung: Lüchow-Dannenberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bergwerk Gorleben
29475 Gorleben
Rottlebener Weg 1 ca. 3,5 km südöstlich von Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg”
Beschreibung der Beschaffung: S. o.
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Als Laufzeit ist die reine Bauzeit angegeben. Die Vergabe ist für das 2. Quartal 2019 geplant. Die Ausführung der Bauleistungen vor Ort ist im IV. Quartal...”
Beschreibung der Verlängerungen
Als Laufzeit ist die reine Bauzeit angegeben. Die Vergabe ist für das 2. Quartal 2019 geplant. Die Ausführung der Bauleistungen vor Ort ist im IV. Quartal 2019 zu beginnen und innerhalb von 12 Wochen fertigzustellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gem. Angebotsformular und Formbaltt 124 VHB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gem. Angebotsformular
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-05
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-05
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villmomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriftenein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 015-030230 (2019-01-18)