Das Projekt (PfA 7.1 Tunnel Offenburg) befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung. Geplant ist ein 2- Röhriger Eisenbahntunnel. Die östliche Röhre hat eine Länge von ca. 11,1 km, die westliche Röhre eine Länge von ca. 8,8 km. Bei der Bauausführung können sich baubedingte Baugrundverformungen einstellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen emissionsbedingten Auswirkungen (Schall- und Erschütterungen) sowie sogenannten geotechnischen Folgewirkungen (Hebungen, Setzungen). Um Hebungen und Setzungen im Bau erkennen zu können, ist ab 1.11.19 die Analyse des gesamten Gebiets mittels Radarinterferometrie vorgesehen, um so zwischen natürlichen Hebungen und Setzungen und durch den Tunnelbau bedingten (Hebungen und) Setzungen zu unterscheiden. Die Trassenführung wurde im Zuge der Vorplanung festgelegt. Technische Details werden im Laufe der Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 19FEI40721
Kurze Beschreibung:
Das Projekt (PfA 7.1 Tunnel Offenburg) befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung. Geplant ist ein 2- Röhriger Eisenbahntunnel. Die östliche Röhre hat eine Länge von ca. 11,1 km, die westliche Röhre eine Länge von ca. 8,8 km.
Bei der Bauausführung können sich baubedingte Baugrundverformungen einstellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen emissionsbedingten Auswirkungen (Schall- und Erschütterungen) sowie sogenannten geotechnischen Folgewirkungen (Hebungen, Setzungen).
Um Hebungen und Setzungen im Bau erkennen zu können, ist ab 1.11.19 die Analyse des gesamten Gebiets mittels Radarinterferometrie vorgesehen, um so zwischen natürlichen Hebungen und Setzungen und durch den Tunnelbau bedingten (Hebungen und) Setzungen zu unterscheiden.
Die Trassenführung wurde im Zuge der Vorplanung festgelegt. Technische Details werden im Laufe der Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Das Projekt (PfA 7.1 Tunnel Offenburg) befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung. Geplant ist ein 2- Röhriger Eisenbahntunnel. Die östliche Röhre hat eine Länge von ca. 11,1 km, die westliche Röhre eine Länge von ca. 8,8 km.
Bei der Bauausführung können sich baubedingte Baugrundverformungen einstellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen emissionsbedingten Auswirkungen (Schall- und Erschütterungen) sowie sogenannten geotechnischen Folgewirkungen (Hebungen, Setzungen).
Um Hebungen und Setzungen im Bau erkennen zu können, ist ab 1.11.19 die Analyse des gesamten Gebiets mittels Radarinterferometrie vorgesehen, um so zwischen natürlichen Hebungen und Setzungen und durch den Tunnelbau bedingten (Hebungen und) Setzungen zu unterscheiden.
Die Trassenführung wurde im Zuge der Vorplanung festgelegt. Technische Details werden im Laufe der Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-31 📅
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 146-360745
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 226-517142
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Innerhalb der Vertragsanlage 2.1 Ermittlung der Vergütung sind Alternativen in Form der Ergebnisbereitstellungsplattform zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt (PfA 7.1 Tunnel Offenburg) befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung. Geplant ist ein 2- Röhriger Eisenbahntunnel. Die östliche Röhre hat eine Länge von ca. 11,1 km, die westliche Röhre eine Länge von ca. 8,8 km.
Bei der Bauausführung können sich baubedingte Baugrundverformungen einstellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen emissionsbedingten Auswirkungen (Schall- und Erschütterungen) sowie sogenannten geotechnischen Folgewirkungen (Hebungen, Setzungen).
Um Hebungen und Setzungen im Bau erkennen zu können, ist ab 1.11.19 die Analyse des gesamten Gebiets mittels Radarinterferometrie vorgesehen, um so zwischen natürlichen Hebungen und Setzungen und durch den Tunnelbau bedingten (Hebungen und) Setzungen zu unterscheiden.
Um Hebungen und Setzungen im Bau erkennen zu können, ist ab 1.11.19 die Analyse des gesamten Gebiets mittels Radarinterferometrie vorgesehen, um so zwischen natürlichen Hebungen und Setzungen und durch den Tunnelbau bedingten (Hebungen und) Setzungen zu unterscheiden.
Die Trassenführung wurde im Zuge der Vorplanung festgelegt. Technische Details werden im Laufe der Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Dienstleistung für die Deformationsauswertung mittels Radarinterferometrie.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Gestaffelt in Option 1: 2026-2030, Option 2: 2031-2035, Option 3: 2036-2041
Beschreibung der Optionen: Gestaffelt in Option 1: 2026-2030, Option 2: 2031-2035, Option 3: 2036-2041
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Großprojekt Karlsruhe-Basel.
Zusätzliche Informationen:
Innerhalb der Vertragsanlage 2.1 Ermittlung der Vergütung sind Alternativen in Form der Ergebnisbereitstellungsplattform zugelassen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Offenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Erklärungen und Nachweise in Übereinstimmung mit § 51 Abs. 2 SektVO vor.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Erklärungen und Nachweise in Übereinstimmung mit § 51 Abs. 2 SektVO vor.
— Anlage 1: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit Anderen,
— Anlage 2: Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister oder eines vergleichbaren Registers eines Mitgliedstaates der EU,
— Anlage 3: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Anlage 3: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Anlage 4: Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass eine eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
— Anlage 4: Erklärung, dass der Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass eine eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
— Anlage 5: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Die Nichteinreichung der nachfolgend genannten Nachweise und Erklärungen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.). Die Nichteinreichung der nachfolgend genannten Nachweise und Erklärungen führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
— Anlage 6: Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahrenjahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls Berufsgruppen gegliedert,
— Anlage 7: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Anlage 7: Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind exakt in der aufgeführten Reihenfolge abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Register entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
— Anlage 9: Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen/ Objekte (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/ Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/ Leistungsumfang),
— Anlage 10: Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung,
— Anlage 11: Aussagen zur Ausbildung und Arbeitserfahrungen der einzusetzenden Mitarbeiter.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim nicht offenen Verfahren/ Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 2.9.2019 – 7:00 Uhr. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an: christian.volenter@deutschebahn.com. Alle relevanten Vergabeunterlagen können auf der E-Vergabeplattform (Bieterportal) der Deutschen Bahn AG eingesehen und heruntergeladen werden.
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim nicht offenen Verfahren/ Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 2.9.2019 – 7:00 Uhr. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an: christian.volenter@deutschebahn.com. Alle relevanten Vergabeunterlagen können auf der E-Vergabeplattform (Bieterportal) der Deutschen Bahn AG eingesehen und heruntergeladen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2019/S 146-360745 (2019-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt (PfA 7.1 Tunnel Offenburg) befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung. Geplant ist ein 2-Röhriger Eisenbahntunnel. Die östliche Röhre hat eine Länge von ca. 11,1 km, die westliche Röhre eine Länge von ca. 8,8 km.
Bei der Bauausführung können sich baubedingte Baugrundverformungen einstellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen emissionsbedingten Auswirkungen (Schall- und Erschütterungen) sowie sogenannten geotechnischen Folgewirkungen (Hebungen, Setzungen).
Um Hebungen und Setzungen im Bau erkennen zu können, ist ab 1.11.2019 die Analyse des gesamten Gebiets mittels Radarinterferometrie vorgesehen, um so zwischen natürlichen Hebungen und Setzungen und durch den Tunnelbau bedingten (Hebungen und) Setzungen zu unterscheiden.
Die Trassenführung wurde im Zuge der Vorplanung festgelegt. Technische Details werden im Laufe der Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Das Projekt (PfA 7.1 Tunnel Offenburg) befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung. Geplant ist ein 2-Röhriger Eisenbahntunnel. Die östliche Röhre hat eine Länge von ca. 11,1 km, die westliche Röhre eine Länge von ca. 8,8 km.
Bei der Bauausführung können sich baubedingte Baugrundverformungen einstellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen emissionsbedingten Auswirkungen (Schall- und Erschütterungen) sowie sogenannten geotechnischen Folgewirkungen (Hebungen, Setzungen).
Um Hebungen und Setzungen im Bau erkennen zu können, ist ab 1.11.2019 die Analyse des gesamten Gebiets mittels Radarinterferometrie vorgesehen, um so zwischen natürlichen Hebungen und Setzungen und durch den Tunnelbau bedingten (Hebungen und) Setzungen zu unterscheiden.
Die Trassenführung wurde im Zuge der Vorplanung festgelegt. Technische Details werden im Laufe der Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Projekt (PfA 7.1 Tunnel Offenburg) befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung. Geplant ist ein 2-Röhriger Eisenbahntunnel. Die östliche Röhre hat eine Länge von ca. 11,1 km, die westliche Röhre eine Länge von ca. 8,8 km.
Um Hebungen und Setzungen im Bau erkennen zu können, ist ab 1.11.2019 die Analyse des gesamten Gebiets mittels Radarinterferometrie vorgesehen, um so zwischen natürlichen Hebungen und Setzungen und durch den Tunnelbau bedingten (Hebungen und) Setzungen zu unterscheiden.
Um Hebungen und Setzungen im Bau erkennen zu können, ist ab 1.11.2019 die Analyse des gesamten Gebiets mittels Radarinterferometrie vorgesehen, um so zwischen natürlichen Hebungen und Setzungen und durch den Tunnelbau bedingten (Hebungen und) Setzungen zu unterscheiden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-28 📅
Name: SkyGeo Netherlands BV
Postanschrift: Oude Delft 175
Postort: HB Delft
Postleitzahl: 2611
Land: Niederlande 🇳🇱
Delft en Westland 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 875 398 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2019/S 210-514499 (2019-10-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Großprojekt Karlsruhe-Basel. 2014-DE-TM-0094-M
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-12 📅
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Quelle: OJS 2021/S 127-337924 (2021-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Großprojekt Karlsruhe-Basel PfA 7.1 Tunnel Offenburg Radarinterferometrie
Referenznummer: 19FEI40721
Kurze Beschreibung:
Das Projekt (PfA 7.1 Tunnel Offenburg) befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung. Geplant ist ein 2- Röhriger Eisenbahntunnel. Die östliche Röhre hat eine Länge von ca. 11,1 km, die westliche Röhre eine Länge von ca. 8,8 km.
Bei der Bauausführung können sich baubedingte Baugrundverformungen einstellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen emissionsbedingten Auswirkungen (Schall- und Erschütterungen) sowie sogenannten geotechnischen Folgewirkungen (Hebungen, Setzungen).
Um Hebungen und Setzungen im Bau erkennen zu können, ist ab 01.11.19 die Analyse des gesamten Gebiets mittels Radarinterferometrie vorgesehen, um so zwischen natürlichen Hebungen und Setzungen und durch den Tunnelbau bedingten (Hebungen und) Setzungen zu unterscheiden.
Die Trassenführung wurde im Zuge der Vorplanung festgelegt. Technische Details werden im Laufe der Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Das Projekt (PfA 7.1 Tunnel Offenburg) befindet sich aktuell in der Entwurfsplanung. Geplant ist ein 2- Röhriger Eisenbahntunnel. Die östliche Röhre hat eine Länge von ca. 11,1 km, die westliche Röhre eine Länge von ca. 8,8 km.
Bei der Bauausführung können sich baubedingte Baugrundverformungen einstellen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen emissionsbedingten Auswirkungen (Schall- und Erschütterungen) sowie sogenannten geotechnischen Folgewirkungen (Hebungen, Setzungen).
Um Hebungen und Setzungen im Bau erkennen zu können, ist ab 01.11.19 die Analyse des gesamten Gebiets mittels Radarinterferometrie vorgesehen, um so zwischen natürlichen Hebungen und Setzungen und durch den Tunnelbau bedingten (Hebungen und) Setzungen zu unterscheiden.
Die Trassenführung wurde im Zuge der Vorplanung festgelegt. Technische Details werden im Laufe der Entwurfsplanung ausgearbeitet.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 4d7e07d9-ea65-43a1-997f-d232a9a34aec
Postleitzahl: 76137
Stadt: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - gbm Gesellschaft für Baugeologie - und -meßtechnik mbH Baugrundinstitu
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-28 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 121.000 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2019599250
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: gbm Gesellschaft für Baugeologie - und -meßtechnik mbH Baugrundinstitu
Nationale Registrierungsnummer: 6ae20dea-db37-4fd8-b959-53a12c9b4e80
Postleitzahl: 76275
Postort: Ettlingen
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-07+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
03-Abgesehen davon ist das Ziel der zusätzlichen Leistung nicht nur eine Spur (Sentinel-1), sondern 2 Spuren auszuwerten und diese
gemeinsam bei der Interpretation zu betrachten. Eine Interpretation ist daher nur möglich, wenn die Auswertung aus einer Hand,
im selben System, erfolgt. Weiterhin soll die Umstellung von der PS + SBAS auf die Auswertung auf PS+DS erhalten bleiben. Eine
Trennung der beiden Auswertungsmethoden führt zu Schwierigkeiten bei einer gesamtheitlichen Betrachtung und Auswertung.
03-Abgesehen davon ist das Ziel der zusätzlichen Leistung nicht nur eine Spur (Sentinel-1), sondern 2 Spuren auszuwerten und diese
gemeinsam bei der Interpretation zu betrachten. Eine Interpretation ist daher nur möglich, wenn die Auswertung aus einer Hand,
im selben System, erfolgt. Weiterhin soll die Umstellung von der PS + SBAS auf die Auswertung auf PS+DS erhalten bleiben. Eine
Trennung der beiden Auswertungsmethoden führt zu Schwierigkeiten bei einer gesamtheitlichen Betrachtung und Auswertung.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
03-Fortführung der aufgebrauchten Positionen aus HV und erweiterte Viewer-Funktionen