Grubenentleerung und Abtransport des Grubeninhaltes

Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle

Grubenentleerung und Abtransport des Grubeninhaltes zum Klärwerk Pforzheim.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-23 Auftragsbekanntmachung
2019-12-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken
Referenznummer: ESP 2019.02
Kurze Beschreibung:
“Grubenentleerung und Abtransport des Grubeninhaltes zum Klärwerk Pforzheim.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Leerung von Klärgruben oder Faulbecken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-0 📞
Fax: +49 723139-2846 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16bfa3f6d7d-414668d2113e2610 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-25 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 142-349652
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen

“Entfällt”

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 450 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die termingerechte und vollständige Entleerung von Gruben, bei Verlangen auch das Ausspritzen, sowie die Entleerung von Kleinkläranlagen...”    Mehr anzeigen

“Es existieren ca. 363 Abnahmestellen im gesamten Stadtgebiet der Stadt Pforzheim einschließlich der Ortsteile, die mittels ca. 463 Gruben entwässert werden....”    Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Pforzheim”

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Zertifikat Entsorgungsbetrieb gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Informationen über Insolvenzverfahren, Liquidation oder vergleichbare gesetzliche Verfahren Erklärung...”    Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Nachweise über vergleichbare Leistungen die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbracht wurden.”

“Eintragung im Berufsregister”
Mehr anzeigen (2)
“Erklärung über Zuverlässigkeit als Bieter”

“Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft”
Mindeststandards:
“Zertifikat Entsorgungsbetrieb gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)”

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
“Entfällt”

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Personal- und Organisationsamt – Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-16bfa3f6d7d-414668d2113e2610 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen

“— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen...”    Mehr anzeigen

“Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV Ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.”
Mehr anzeigen (13)
“Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was...”    Mehr anzeigen

“—— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System,”

“—— Download der Software „Bietercockpit“ für die Angebotserstellung,”

“—— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch,”

“—— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen,”

“—— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim,”

“—— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe,”

“—— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg,”

“—— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.”

“Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.”

“— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:”

“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen...”    Mehr anzeigen

“— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 2.8.2019,...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219620 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219626211 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:”

“§ 160 Abs. 3, Antrag”
Mehr anzeigen (20)
“(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:”

“1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”    Mehr anzeigen

“Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,”

“2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”    Mehr anzeigen

“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”    Mehr anzeigen

“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”

“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1”

“§ 135 Unwirksamkeit”

“(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber”

“1) gegen § 134 verstoßen hat oder”

“2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes...”    Mehr anzeigen

“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der...”    Mehr anzeigen

“Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden...”    Mehr anzeigen

“Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage...”    Mehr anzeigen

“(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn”

“1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen...”    Mehr anzeigen

“2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag...”    Mehr anzeigen

“3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,...”    Mehr anzeigen

“Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die...”    Mehr anzeigen

“Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 142-349652 (2019-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 239-587402
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 142-349652
ABl. S-Ausgabe: 239

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die termingerechte und vollständige Entleerung von Gruben, bei Verlangen auch das Ausspritzen, sowie die Entleerung von Kleinkläranlagen...”    Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-21 📅
Name: Klaus Dieter Zawisla GmbH
Postanschrift: Mittelwegring 3+5
Postort: Jockgrim
Postleitzahl: 76751
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72719898101 📞
E-Mail: info@zawisla.de 📧
Land: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2019/S 239-587402 (2019-12-09)