Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Grundinstandsetzung incl. Statorneuwicklung von bis zu 700 Fahrmotoren der Baureihe 474 für die S-Bahn Hamburg sowie den folgenden Optionen: Neufertigung Rotorwelle, Rotorneubeblechung, Rotorneuwicklung und Statotneubeblechung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundinstandsetzung Fahrmotor BR 474
19FEF37392
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Elektromotoren📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Grundinstandsetzung incl. Statorneuwicklung von bis zu 700 Fahrmotoren der Baureihe 474 für die S-Bahn Hamburg...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Grundinstandsetzung incl. Statorneuwicklung von bis zu 700 Fahrmotoren der Baureihe 474 für die S-Bahn Hamburg sowie den folgenden Optionen: Neufertigung Rotorwelle, Rotorneubeblechung, Rotorneuwicklung und Statotneubeblechung
Grundinstandsetzung incl. Statorneuwicklung von bis zu 700 Fahrmotoren der Baureihe 474 für die S-Bahn Hamburg sowie den folgenden Optionen: Neufertigung Rotorwelle, Rotorneubeblechung, Rotorneuwicklung und Statotneubeblechung
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-15
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-03-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Kosten für die Erstellung von Angeboten werden nicht erstattet.
Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt...”
Kosten für die Erstellung von Angeboten werden nicht erstattet.
Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/).
Für den Zugriff auf die e-Vergabeplattform ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer erforderlich. Den Bietern steht folgendes Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zur Verfügung:
Teilnahmeantrag über die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG. Der Bieter nutzt das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen.
Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge, solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline +498002658638, die Mo.–Fr. in der Zeit von 9.00 bis 15.00 zur Verfügung steht, oder für Ausländische Teilnehmer per E-Mail an: einkaufonline@deutschebahn.com.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 032-072915 (2019-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Grundinstandsetzung incl. Statorneuwicklung von bis zu 700 Fahrmotoren der Baureihe 474 für die S-Bahn Hamburg...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Grundinstandsetzung incl. Statorneuwicklung von bis zu 700 Fahrmotoren der Baureihe 474 für die S-Bahn Hamburg sowie den folgenden Optionen: Neufertigung Rotorwelle, Rotorneubeblechung, Rotorneuwicklung und Statotneubeblechung.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Grundinstandsetzung incl. Statorneuwicklung von bis zu 700 Fahrmotoren der Baureihe 474 für die S-Bahn Hamburg sowie den folgenden Optionen: Neufertigung...”
Beschreibung der Beschaffung
Grundinstandsetzung incl. Statorneuwicklung von bis zu 700 Fahrmotoren der Baureihe 474 für die S-Bahn Hamburg sowie den folgenden Optionen: Neufertigung Rotorwelle, Rotorneubeblechung, Rotorneuwicklung und Statotneubeblechung.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 032-072915
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Grundinstandsetzung Fahrmotor BR 474
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-27 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PAMO Reparaturwerk GmbH
Postort: Bitterfeld
Postleitzahl: 06749
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Kosten für die Erstellung von Angeboten werden nicht erstattet.
Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt...”
Kosten für die Erstellung von Angeboten werden nicht erstattet.
Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/).
Für den Zugriff auf die e-Vergabeplattform ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer erforderlich. Den Bietern steht folgendes Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zur Verfügung:
Teilnahmeantrag über die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG. Der Bieter nutzt das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen.
Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge, solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline +498002658638, die Mo.–Fr. in der Zeit von 9:00 bis 15:00 zur Verfügung steht, oder für Ausländische Teilnehmer per E-Mail an: einkaufonline@deutschebahn.com.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 161-397323 (2019-08-19)