Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundlastvertrag Station & Service BÜW Oberbau / KIB, OL und LST
19FEI39182
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Kurze Beschreibung:
“Grundlastvertrag Bauüberwachung Oberbau / KIB, OL und LST für DB Station & Service Region Südwest”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: BÜW Oberbau / KIB
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauüberwachung Oberbau/ Konstruktiver Ingenieurbau. Für die Projektaufteilung siehe Vertragsanlage 19FEI39182_A_03.0 Ermittlung_Vergütung” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Option 1: 12 Monate. Die oben genannte Vertragslaufzeit beinhaltet die Option 1.
Vertragstermine für den konkreten Leistungsabruf werden im Einzelvertrag festgelegt.”
Beschreibung der Verlängerungen
Option 1: 12 Monate. Die oben genannte Vertragslaufzeit beinhaltet die Option 1.
Vertragstermine für den konkreten Leistungsabruf werden im Einzelvertrag festgelegt.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1: 12 Monate
Vertragstermine für den konkreten Leistungsabruf werden im Einzelvertrag festgelegt.”
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: BÜW OL/ 50 Hz/ LST
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauüberwachung Oberleitungsanlagen/ 50 Hz/ Leit- und Sicherungstechnik. Für die Projektaufteilung siehe Vertragsanlage 19FEI39182_A_03.0 Ermittlung_Vergütung”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anlage 1: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Bauüberwachung hier Bauüberwacher Bahn Oberbau / Konstruktiver Ingenieurbau (BÜB), Fachbauüberwacher...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anlage 1: Präqualifikation der Deutschen Bahn AG in Bauüberwachung hier Bauüberwacher Bahn Oberbau / Konstruktiver Ingenieurbau (BÜB), Fachbauüberwacher Oberbau (FBÜ) und Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) zuletzt veröffentlicht im Amtsblattder EU unter 2018/S 127-290381 am 5.7.2018.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 226-517142
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-03
07:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in...”
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen/ Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim nicht offenen Verfahren/ Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme: 3.6.2019 – 7.00. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb richten Sie bitte ausschließlich an: christian.volenter@deutschebahn.com. Alle relevanten Vergabeunterlagen können auf der E-Vergabeplattform (Bieterportal) der Deutschen Bahn AG eingesehen und heruntergeladen werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 089-214268 (2019-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grundlastvertrag Station & Service BÜW Oberbau/KIB, OL und LST
19FEI39182
Kurze Beschreibung:
“Grundlastvertrag Bauüberwachung Oberbau/KIB, OL und LST für DB Station & Service Region Südwest.” Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauüberwachung Oberbau/ Konstruktiver Ingenieurbau. Für die Projektaufteilung siehe Vertragsanlage 19FEI39182_A_03.0 Ermittlung_Vergütung.” Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2
Titel: Los 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauüberwachung Oberleitungsanlagen/ 50 Hz/ Leit- und Sicherungstechnik. Für die Projektaufteilung siehe Vertragsanlage 19FEI39182_A_03.0 Ermittlung_Vergütung.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 089-214268
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Maßnahme wird Aufgehoben da zum Submissionstermin am 24.7.2019 / 7.00 Uhr keine Angebote vorliegen.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 122-299231 (2019-06-25)